Risse in beiden Seitenverkleidungen

  • #11


    Ja oder man hat mit zuviel Druck die Bank drauf gesetzt, dass dieses Plastik gerissen ist. Kann ja alles gut sein, nur wenn dann was Kaputt geht ist das Eigenverschulden.


    Ich würde eher so an die Sache rangehen:


    Zum Händler fahren, ihm sagen...du, mir sind diese Teile gerissen...was kann man machen?
    So hatte ich es zweimal gemacht, als was mit der Fazer war. Mein Händler hatte immer akzeptable Lösungen auf Lager :dance:


    ABER......Die Erwartungshaltung; man habe ja Garantie ist völlig falsch :naughty:


    Ich wollte es nur mal so allgemein erwähnen, weil einige oft denken Garantie schließt ALLES mit ein.

  • #12

    Also, zunächst einmal spielt die Garantie in den ersten beiden Jahren nach Neukauf keine Rolle, sondern da gilt die gesetzliche Gewährleistung. Während der ersten sechs Monate ist es sogar so, dass der Verkäufer nachweisen muss, dass ein Mangel nicht schon von Anfang an bestanden hat. Danach liegt die Beweislast beim Käufer. Die Garantie greift bestenfalls bei Ansprüchen, die über die Gewährleistung hinausgehen. Risse in Verkleidungsteilen, die ohne erkennbare mechanische Einwirkung von außen entstehen, dürften einen Gewährleistungsanspruch rechtfertigen. Zumal dieses Phänomen nicht nur ein-, sondern mehrmals aufgetreten ist, und die Ursache bisher nicht festzustehen scheint.

  • #13

    Das ist blanker Unsinn mein Lieber,


    Yamaha gibt über die gesetzliche Regelung hinaus, eine Herstellergarantie. Die Garantiebedingungen liegen jedem Neufahrzeug bei.


    Die gesetzliche Gewährleistung gilt per Gesetz. BMW z.B. geht darüber nicht hinaus, Yamaha tut das aber.

    V 2 ex MT09

  • #14

    Nun mal schön ruhig bleiben. Wer hier Unsinn schreibt, wird sich noch herausstellen.
    Wie Du ja selbst schreibst, handelt es sich bei der zweijährigen Gewährleistung um eine gesetzliche Regelung. Sie legt fest, welche Ansprüche der Käufer während der ersten beiden Jahre gegen seinen Vertragspartner hat. Die genaue Ausgestaltung kannst Du im Gesetz nachlesen, Stichwort Beweislastumkehr. Lesen hilft - wie so oft - auch in diesem Fall.
    So: Die Garantie dagegen ist eine freiwillige Leistung des Herstellers und ist für den Käufer nur dann interessant, wenn sie über die Gewährleistung hinausgeht. Ansonsten könnte der Hersteller sie sich sparen, denn die gesetzlichen Normen darf er natürlich nicht unterschreiten.
    Ich weiß gar nicht, warum ich alles zweimal schreiben muss, damit man es einmal kapiert ...

  • #15

    Also wenn du dein Töff noch nicht länger als ein halben Jahr fährst, kannst du doch ohne Probleme die gesetzliche Gewährleistung in Anspruch nehmen, wenn man davon ausgehen kann, das der Schaden nicht durch falsche Handhabe entstanden ist.


    Ich würde da kein Problem sehen. Einfach den Händler drauf ansprechen und falls er sich weigert, kannst du ja immer noch kleinlaut werden. :)

    Der Standpunkt bestimmt die Perspektive

  • #16


    Nein ist wieder falsch.


    Du vermengst GARANTIE ( = freiwillige Leistung des Herstellers auf Produkt A. ) mit der gesetzlichen Gewährleistung. Was die Herstellergarantie beinhaltet steht in den Garantiebedingungen des Herstellers, um es auf die Seitenverkleidung aber zu beziehen, die ist nicht drin.


    OT: Garantie/Gewährleistung:


    http://www.channelpartner.de/a…d-gewaehrleistung,2593115


    Ist in jedem Forum immer ein Thema, weil leider sehr irreführend, wie man an diesem Beispiel wieder merkt.

    V 2 ex MT09

  • #17


    Das kann er tun, viel Spass dabei :D

    V 2 ex MT09

  • #18

    Es ist natürlich wenig sinnvoll, wenn jemand Texte kommentiert, die er einfach nicht versteht und überdies Behauptungen aufstellt, welche die Tatsachen verdrehen.
    Eins muss ich aber dennoch loswerden: Die Gewährleistungsansprüche werden nicht gegenüber Yamaha geltend gemacht, sondern gegenüber dem Vertragspartner, also dem Händler. Inwieweit der sich dann mit dem Hersteller auseinandersetzt, braucht den Kunden nicht zu interessieren.
    Will man hingegen Garantieleistungen in Anspruch nehmen, ist Yamaha als Garantiegeber gefragt.
    Nun habe ich zu diesem Thema zunächst einmal alles gesagt und halte Euch auf dem Laufenden, was bei der Inanspruchnahme meiner Gewährleistungsansprüche bezüglich der Risse in beiden Seitenverkleidungen herausgekommen ist.
    Amen.

  • #19

    Hier wird nichts verdreht, sondern klargestellt:


    Die Risse in der Seitenverkleidung werden nicht durch die Herstellergarantie abgedeckt, kann aber im Rahmen der gesetzlichen Gewährleistung geltend gemacht werden.


    Die taktische Frage, wie man vorgeht, ist ein rein individuelles Thema.


    Neben "Garantie" und "Gewährleistung" gibt es auch das Wort "Kulanz". Und letzteres wäre, sofern ich betroffen mein Ansatz.


    Bisher haben mir meine Werkstätten immer eine akzeptable Lösungen angeboten.


    Daher "good luck"


    Im übrigen ist es sinnvoll zu wissen, was in den Garantiebedingungen der Hersteller drinsteht. Das hat Sandra ja mal kurz zusammengefasst. Das ist übrigens von Hersteller zu Hersteller ( auf Bikes bezogen ) sehr unterschiedlich und auf Yamaha bezogen ein ordentliches Garantiepaket.

    V 2 ex MT09

  • #20

    Meine Tracer hat diese Risse auch.


    Wenn der Sattel in der unteren Position ist, dann berührt der Sattel diese hochstehenden Stege (Pfeil auf Foto) der Seitenteile und drückt auf diese. Das macht Abdrücke an der Unterseite des Sattels. Siehe Kringel auf dem Foto.


    Dann steht das Seitenteil unter Spannung und kann nicht mehr in der Gummidämpfung frei spielen.


    Das scheint ein Konstruktionsfehler bei diesen Seitenverkleidungen zu sein.


    Yamaha müsste da nachbessern und neu konstruierte Seitenteile rausbringen. Mal abwarten, was Yamaha macht. Wenn das ein Serienproblem ist, dann bringt Yamaha vielleicht mal eine verbesserte Ausführung dieser Seitenteile und oder sonst eine Lösung.


    Es wäre deshalb gut, wenn alle Besitzer einer Tracer mal nachschauen, ob sie diese Risse haben und das hier melden. Dann könnte man ein Serienproblem feststellen. Und ein Mitleser von Yamaha (den gibt es) sieht das.

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