Zitat von BiteMeAlles anzeigenKeine Ahnung wie das in DE gehandhabt wird. Habe erst gestern zufällig mit einem Polizisten über das Thema -Motorrad Stilllegung - gesprochen.
Hier ist das so, dass zur Stilllegung definitiv „Gefahr im Verzug“ bestehen muss.
Das ist mal definitiv nicht, wenn das Motorrad zu laut ist. Das geht hier sogar so weit, dass, wenn der Reifen abgefahren ist und die Straßen trocken sind zwar ein Bußgeld verhängt werden kann, dies aber keine Stilllegung rechtfertigt.
Nun ja, auch hier wird man Beamte finden, die das ganze etwas anders auslegen würden.
Zum Thema Versicherungsschutz: auch hier MUSS ein kausaler Zusammenhang des Bauteiles mit dem Unfallhergang bestehen. Unfall ohne DB eater wird für die Versicherung schwer in unmittelbaren Zusammenhang mit dem Unfallhergang in Verbindung zu bringen sein.
Nichts desto trotz ist natürlich ein genehmigtes und voll funktionstüchtiges Motorrad zu empfehlen.
Dem ist - für öst. Verhältnisse - nichts hinzuzufügen.
Zitat von BiteMeAlles anzeigenUnd für alle die auch nur die Blinker gewechselt haben -
nicht vergessen: hier sind alle Reifenfreigaben ungültig!
ROFL