Zitat von Junker JörgAlles anzeigenBlödsinn. Das gilt ausschließlich für den gewerblichen Einsatz. Beim privaten Einsatz ist es egal, was man zur Ladungssicherung einsetzt. Hauptsache die Sicherung ist ausreichend.
Wo steht das, dass die Qualität der Zurrmittel nur für gewerbliche und nicht für private Tranporte Vorschrift ist.
Wüsste nicht, dass es in der STVO oder im KFG da Ausnahmen gibt.
Aber ich lass mich selbstverständlich gerne belehren.
Gruß
Alfred