Warnwesten-Mitführpflicht im europäischen Ausland

  • #22


    Verbandskaste ist bei mir nie kontroliert und ich glaube nicht dass sei ein Pflicht fuer Motorradfahrer bei uns in Belgien. Warnweste brauchts du nur bei Pech am Autobahn.

  • #24

    Mal so nebenbei: Wie soll man alles verstauen, sollte irgendwann noch mehr hinzukommen?


    Irgendwann sind die Kapazitäten ausgeschöpft und unter der Sitzbank kein Platz mehr.

  • #25


    Was ist mit Tankrucksack, Jacke Rückentasche oder Packtaschen. Ich fühle mich wohler und sicherer wenn ich alles dabei habe. Gruß Bernd

  • #26

    Das ist schon ok Bernd. Nur ist man zwangsläufig gebunden stets etwas mitzunehmen, wo alles verstaut werden kann. Selbst bei einer kleinen Runde.

  • #27

    Über Belgien schreiben manche Quellen folgendes:
    Alle zugelassenen Fahrzeuge (kein Unterschied Pkw oder Krad) müssen einen Verbandkasten und Feuerlöschgerät mitführen, für Fahrzeuge mit drei oder mehr Räder kommt dann noch ein Warndreieck hinzu.
    Warnweste ist natürlich auch Pflicht für beides.


    Jetzt behaupte ich mal, dass in Belgien kein einziger Kradfahrer (außer vielleicht die Gold-Wing Fraktion) einen Verbandkasten dabei hat, geschweige ein Feuerlöschgerät :lol: :lol: :lol:


    Wer es aber genau wissen will, der guckt sich die Site von der VAB oder ANWB mal an, dort steht für Motorräder folgendes:
    -veiligheidsvest verplicht = Warnweste Plicht
    -tussen file rijden toegestaan = Staudurchfahrt erlaubt
    -motorkleding/ schoeisel/ handschoenen verplicht = Motorradkleidung/Schuhe/Handschuhe Plicht
    -op stoep parkeren toegestaan (mag geen hinder veroorzaken) = Parken auf Burgersteig erlaubt (darf aber kein Hindernis sein)
    -alcohol limiet 0,5 = Promillegrenze 0,5
    -autowegen tolvrij = Autobahn Mautfrei


    Wenn man nicht glaubt, dass ein Kradfahrer keinen Verbandkasten braucht, kann es hier auch nochmal lesen:
    http://www.wegcode.be/wetteksten/secties/kb/tech/355-art71 (Konigliches Dekret bez. Straßenverkehrsordnung), ist zwar ein Gesetz aus 1968, aber immer noch aktuell.
    Den Abschnitt werde ich nicht übersetzen vonwegen zu viel Arbeit :eusa-whistle: besagt aber dass nur Pkw, Lkw und Busse einen Verbandkasten mitführen müssen, Fahrzeuge über 5 Tonnen (warum auch immer) sogar zwei Verbandkasten :D

  • #29

    Danke Christiaan :clap:
    Ich hatte schon angefangen zum überzsetzen aber ich fahr lieber mit dem Motorrad. Und hoffe ich benötige nie eine Verbandkaste.
    Und dies "https://www.ruv.de/de/r_v_ratgeber/fahr ... ng-pkw.jsp" handelt sich übrigens um "Freizeit + Reise: Mit dem Auto unterwegs".

  • #30


    Da hast du volkommen Recht ;)

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