Warnwesten-Mitführpflicht im europäischen Ausland
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#22 Zitat von juergen007In Belgien ist Verbandskasten!!!! und Warnweste Pflicht. Wird gerne kontrolliert und ist immer ein Volltreffer ( wegen dem Verbandskasten, den hat nämlich eigentlich niemand
Verbandskaste ist bei mir nie kontroliert und ich glaube nicht dass sei ein Pflicht fuer Motorradfahrer bei uns in Belgien. Warnweste brauchts du nur bei Pech am Autobahn. -
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#23 Zitat von Snelle Snip
Verbandskaste ist bei mir nie kontroliert und ich glaube nicht dass sei ein Pflicht fuer Motorradfahrer bei uns in Belgien. Warnweste brauchts du nur bei Pech am Autobahn.https://www.ruv.de/de/r_v_ratg…flichtausstattung-pkw.jsp
Falsch
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#25 Zitat von SandraMal so nebenbei: Wie soll man alles verstauen, sollte irgendwann noch mehr hinzukommen?
Irgendwann sind die Kapazitäten ausgeschöpft und unter der Sitzbank kein Platz mehr.
Was ist mit Tankrucksack, Jacke Rückentasche oder Packtaschen. Ich fühle mich wohler und sicherer wenn ich alles dabei habe. Gruß Bernd
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#27 Über Belgien schreiben manche Quellen folgendes:
Alle zugelassenen Fahrzeuge (kein Unterschied Pkw oder Krad) müssen einen Verbandkasten und Feuerlöschgerät mitführen, für Fahrzeuge mit drei oder mehr Räder kommt dann noch ein Warndreieck hinzu.
Warnweste ist natürlich auch Pflicht für beides.Jetzt behaupte ich mal, dass in Belgien kein einziger Kradfahrer (außer vielleicht die Gold-Wing Fraktion) einen Verbandkasten dabei hat, geschweige ein Feuerlöschgerät
Wer es aber genau wissen will, der guckt sich die Site von der VAB oder ANWB mal an, dort steht für Motorräder folgendes:
-veiligheidsvest verplicht = Warnweste Plicht
-tussen file rijden toegestaan = Staudurchfahrt erlaubt
-motorkleding/ schoeisel/ handschoenen verplicht = Motorradkleidung/Schuhe/Handschuhe Plicht
-op stoep parkeren toegestaan (mag geen hinder veroorzaken) = Parken auf Burgersteig erlaubt (darf aber kein Hindernis sein)
-alcohol limiet 0,5 = Promillegrenze 0,5
-autowegen tolvrij = Autobahn MautfreiWenn man nicht glaubt, dass ein Kradfahrer keinen Verbandkasten braucht, kann es hier auch nochmal lesen:
http://www.wegcode.be/wetteksten/secties/kb/tech/355-art71 (Konigliches Dekret bez. Straßenverkehrsordnung), ist zwar ein Gesetz aus 1968, aber immer noch aktuell.
Den Abschnitt werde ich nicht übersetzen vonwegen zu viel Arbeit besagt aber dass nur Pkw, Lkw und Busse einen Verbandkasten mitführen müssen, Fahrzeuge über 5 Tonnen (warum auch immer) sogar zwei Verbandkasten -
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