Kurzer Kennzeichenhalter gebrochen

  • #11


    Andere Länder, andere Sitten???
    Soweit ich weiß gelten in Deutschland insgesamt nur 2 Jahre. Auch höre ich den Unterschied von beweglichen und unbeweglichen Sachen zum ersten Mal. Ist es in Österreich anders?

  • #14

    Mir ist das heute auf der Autobahn auch passiert. Hab es nicht gemerkt und bin noch 50 km gefahren. Beim Absteigen war der Schrecken gross. Hatte sich noch an den Kabeln baumelnd an der Schwinge festgekrallt. Hätte auch anders ausgehen können.

  • #15

    oha. Jetzt sind es schon zwei . Und nur hier im Forum.. Als Besitzer eines solchen Halters täte ich mal nachgucken! Und zwar ganz genau...
    Wenn das Teil vom Hinterrad mitgenommen wird , kann das nicht gut sein.

    immer oben bleiben!

  • #16

    N'abend!


    Bei grob 2800 angemeldeten Usern ... keine Ahnung wieviele davon lesend und schreibend hier teilnehmen, ist das ein verschwindend kleiner Prozentsatz.


    Gruß
    Harald


    P.S.: Das sag ich auch nur solange, bis es mir selbst passiert :eusa-whistle:


    :icon-mrgreen:

  • #18

    Den Unterschied zwischen b
    eweglichen und unbeweglichen Teilen gibt es in Deutscland auch, bezieht sich aber mehr auf Produkte die fest an einem Ort montiert sind wie Maschinen und aggregaten wie z.b. Lüftungsgeräten wo das Gehäuse starr ist und der Fan sich bewegt. Ein Hersteller kann selbst entscheiden, ob er nach der gesetzlichen Frist eine verlängerte Gewährleistung gibt. Bei Fahrzeugen jedoch hab ich von dieser Unterscheidung noch nichts gehört.

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