Zitat von T-RacerAlles anzeigenGarantie wäre eine Leistung des Herstellers die extra angegeben werden müsste. Im ersten Ansatz würde ich mit Bezug auf Gewährleistung einen kostenlosen Austausch verlangen.
Gewährleistungsanspruch ist auf bewegliche Sachen 2 Jahre, auf unbewegliche 3.
Andere Länder, andere Sitten???
Soweit ich weiß gelten in Deutschland insgesamt nur 2 Jahre. Auch höre ich den Unterschied von beweglichen und unbeweglichen Sachen zum ersten Mal. Ist es in Österreich anders?