Grenzuebergreifend

  • #11

    ich würde auch ein neues Kennzeichen bei der Zulassungsstelle holen

  • #14

    Das mit dem Mai hatte ich nicht ganz umrissen… :doh: wenn das Schreiben noch so jungfräulich ist, dann ist ja alles halb so wild! Die Beantwortung ist ja noch kein Schuldeingeständnis (aber wahrheitsgemäß würde ich das schon beantworten)

  • #15

    naja....bevor ich mit dem Fahrzeug einen großen Bogen um Österreich mache...so wie trixi schrieb....hol ich mir lieber ein anderes Kennzeichen.
    In der Schweiz wird z.B. bei Parkvergehen geprüft ob schon etwas gegen das Fahrzeug mit diesem Kennzeichen vorliegt. Ist das der Fall, kommt die Parkkralle ran. Deshalb ...neues Kennzeichen

  • #16

    Also die Polizei in irgendeinem europäischen Land ist wirklich so blöd und überprüft nur das Kennzeichen !?


    "Führerschein und Fahrzeugpapiere bitte!"


    Führerschein = Mal gucken ob wir den kennen.


    Fahrzeugpapiere = Mal gucken, ob das Fahrzeug ihm wirklich gehört oder zur Fahndung ausgeschrieben ist.


    Letztlich warst du zum Zeitpunkt der Übertretung der Fahrzeughalter und den machen sie haftbar. Da kannst du dir gerne ein neues Kennzeichen, ein anderes Motorrad oder ne andere Jacke kaufen.
    Das interessiert nicht....


    Dein Vorschlag ist und bleibt vollkommener Unsinn.

  • #18


    Ich hab die Rechtslage offenbar nicht klar genug beschrieben... Österreich und Deutschland haben seit 2013 ein verändertes Abkommen bezüglich Verkehrsdelikten. Die Strafe wird im Bedarfsfall (zb tot stellen, also Fristen verstreichen lassen) von den deutschen Behörden exekutiert. No need for a new Taferl. Oder Einreiseverbote für böse Motorräder.


    LG
    dr richard.

  • #20

    also soweit ich das weis haben wir in D keinen Halterhaftung, wenn der Halter den Fahrer verschweigt. In Ö aber sehr wohl. Das was also in Ö bestraft wird, kann in D nicht bestraft werden. In Ö blitzen sie immer noch von hinten, weil sie halterhaftung haben. In D erreichen sie damit gar nix, weil der Halter die Auskunft verweigern kann, ohne dass er bei der Aufklärung nicht wirken will, denn das ist in Ö wieder strafbar und wird auch in D verfolgt.


    So wars jeden falls bei mir vor 3 Jahren. Die konnten mir nichts beweisen wegen heckfoto und in D gilt keinen Halterhaftung. Ich hätte ja gern geholfen aber mit Frontfoto.


    Das Kennzeichen ist denen bekannt. Der Fahrer aber nicht und gegen den Halter können sie nicht vorgehen. Deshalb Kennzeichen wechseln und man kann wieder rein fahren.

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