Preis für die Jahresdurchsicht?

  • #241

    Ich werbe garnicht, ich sage nur was rechtlich Sache ist. Was immer du auch machen willst mach es. Und beschäftige dich mal mit der Gewährleistung und dem Unterschied zur Garantie


    Unterschied zwischen Garantie und Gewährleistung | Verbraucherzentrale Niedersachsen


    Wenn du dann dein Wissen aufpoliert hast, können wir gerne weiter diskuttieren. Bis dahin sind deine Argumente einfach nur falsch, weil auf Basis falscher Begrifflichkeiten und nur die zählen vor Gericht. Nicht das was wir so umgangssprachlich machen.


    zB das wir immer Standlicht sagen, es aber rechtlich garkein Standlich gibt, sondern nur Begrenzungsleuchten. Trotzdem sagen alle Standleuchte. Vor Gericht zählen die gesetzlich vorgegebene Begriffe, nicht unsere umgangssprachliche Vereinfachung.

  • #242

    Krass das du das nicht akzeptierst, jedenfalls bei KFZs ist das schon lange geklärt.

  • #243

    Ich kann dazu mal folgendes erzählen, hatte bei einem meiner vorherigen Bikes mal einen Pleuellagerschaden innerhalb der Garantiezeit und auch einen Service bei einer freien Werkstatt machen lassen.


    Das Ende vom Lied war das die freie Werkstatt keinen originalen Ölfilter verwendet hat und der Hersteller deshalb die Garantie verweigerte.


    Während dem prozzessieren ist dann natürlich auch nix mit Mopped fahren. Von daher hab ich dann den Schaden aus eigener Tasche bezahlt, weil ich einfach nur Mopped fahren wollte und mich nicht mit so einem Mist rum ärgern. Davon abgesehen wären die Chancen laut meinem Anwalt in meinem Fall auch eher schlecht gewesen.

  • #244

    Wenn die freie (ich hoffe Meisterwerkstatt) dir bestätigt hatte, dass der Service nach Herstellervorgaben durchgeführt würde, wäre die Sache klar. Ich verstehe deinen Anwalt eher nicht :) und was haben die bitte für einen Öl Filter verwendet?! Bei KFZ gibt es 10 hersteller die alle okey sind. Es gibt keinen VW Öl Filter oder BMW Öl Filter. Möglicherweise ist das bei Motorrädern anders. Aufjedenfall Danke für deinen Beitrag.


    Aber das generell in so einem Fall erstmal.diskussion mit yamaha vorprogrammiert ist, sehe ich ein. Bin mir aber relativ sicher, das man es selbst ohne Anwalt mit paar netten Emails durchsetzen kann.


    Ich hoffe auf weitere, die von so einer Situation berichten können. Wäre mega interessant.

  • #245

    So sieht es aus. Wenn Sie wollen lassen Sie dich am langen Arm verhungern denn Sie finden in den allermeisten Fällen einen Grund der Garantieverweigerung. Und wenn es nur eine Schraube ist, die nicht nach Herstellerangaben angezogen ist.

    Versteh auch die ganze Aufregung von teuerbillig (der Name ist echt mehr als Programm) nicht. Fahr Sie doch erstmal und mach den 1000er Service beim Vertragshändler. Die paar Euro mehr gegenbüber ne freie Werkstatt wirst wohl überleben. Dann hast erst mal 9000km Zeit dir Gedanken zum nächsten Service zu machen. Bis dahin gibt es wohl schon mehr Erfahrung mit evtl. Rückrufen, Problemen usw.

  • #246

    Ne alles gut , ist dich keine Aufregung. Ich bin echt eher ein Schnäppchen Jäger, macht mir extrem Spaß.


    Zum Thema. Wenn sie eine Schraube finden die nicht korrekt angezogen ist, ist das das eine. Aber die Meisterwerkstatt, wie jeder yamaha Partner auch ist dafür verantwortlich.


    Ich persönlich werde wohl keinen einzigen Service bei yamaha machen. Thema Rückruf ist natürlich auch ein guter Aspekt!

  • #248

    Ein Teil des Problems ist wohl auch, daß Yamaha gerade bei den neuen Maschinen viele spezielle Schulungen durchführt und diese auch als Voraussetzung für den Erhalt der Garantie einfordert - und die bekommen natürlich nur die Leute vom Vertragshändler.

    Ich hab hier das Problem, daß es nur drei Yamisans in erreichbarer Nähe gibt: 30, 85 und 100 km eine Richtung. Da müssen die Unterschiede schon groß sein, daß ich nicht zum Händler in 30 km fahre ...

    In der Garage steht aktuell noch meine FJ 1200 ABS (3YA) Bj. '91 mit diversesten Verbesserungen -

    aber inzwischen freue ich mich gewaltig über den Komfort meiner Tracer 9 GT+  :auto-biker:

  • #249

    Wenn du darauf stehst dir den eventuell anfallenden Stress mit Anwalt usw. anzutun, dann mach das wie du das vorhast.


    Sollte ein Großer Defekt in der Garantiezeit auftauchen, der dann nicht Kulant von Yamaha behandelt wird, dann halt dich Bitte mit dem Jammern im Forum zurück. ;)

  • #250

    Fünfstellig für neues Moped ausgeben. Und dann das Risiko der Ablehnung der Garantie/Gewährleistung aus Sparsamkeit eingehen.

    Hier fehlt dann aber noch die Garantieverlängerung und unbedingt eine Vollkaskoversicherung 😁. Auf die würde ich dann auf keinen Fall verzichten 😉. Irgendwohin muss das gesparte Geld halt hin. 😁

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