Abgebrochene ebay Auktion -> Schadenersatz für Bieter

  • #21


    Lies dich doch einfach mal ein, bevor du solche lügen verbreitest.


    Der kaufvertrag kommt mit ende der auktion zustande egal ob nach ablauf der zeit oder selbstbestimmten abbruch durch den verkäufer.


    Dann gehts an die anfechtung des kaufvertrags und ohne anfechtgrund durch den verkäufer ists dann nunmal vorbei.


    Eure moralischen vorstellungen in allen ehren, aber verwechselt das nicht mit recht.


    Das mit dem euro ist schon ne harte nummer, das geb ich zu. Ändert an der grundlage nichts.


    P.s. stimmt ich bin ein total böser mensch, weil ich den armen verkäufer, der nur mist gemacht hat, nich einfach davon kommen lassen hab.


    P.s.2 schaden bemisst sich anhand der ersatzbeschaffung, die nötig ist!

  • #23

    Bitte unterlasse solche Äusserungen, ich sei ein Lügner ! Wir haben hier unterschiedliche Auffassungen davon, wann ein Kaufvertrag bei ebay zustande kommt und ich darf meine Meinung so jederzeit stehen lassen ! Das hat mit einer Lüge nichts zu tun.


    Reiss dich bitte ein bisschen zusammen.


    Ausserdem hast du dir nichtmal die Mühe gemacht, meine Auffassung zu widerlegen. Wenn du dich in die Materie eingelesen hättest, könntest du mir zumindest einen Artikel unter die Nase reiben, der deine Auffassung unterstreicht.


    Ich aber eben genausoviele, die anderer Meinung sind. ;)


    Thema ist für mich, was dich angeht beendet.

  • #24


    Wenn ich zuhause bin, lege ich dir diverse urteile vor und dann darfst du dich kleinlaut entschuldigen.


    Es gibt hier keine "auffassung"...es geht ums rechtliche...für manche ist es auch in ordnung menschen zu misshandeln oder zu stehlen. Weil es für die ok ist und vlt auch für eine breitere masse, ist es dann richtig ja?


    Du willst links? Wo sind denn deine widerlegungen? Du bist anscheinend nicht halb so mit der materie vertraut, wie du denkst. Das war ich auch lange nicht, aber das ist nunmal gefährlich, wie diverse urteile belegen.


    Ihr müsst verstehen, das moral nichts mit recht zu tun hat und ja, wenn ich einen finanziellen schade erleide durch einen verursacher, dann geh ich gegen vor.


    Ich wurde vor geraumer zeit auch um 400euro per ebay betrogen, darf ich die sache auch nicht verfolgen, weil derjenige an der armutsgrenze lebt, wie ich mittlerweile rausfand?


    P.s. ich bezeichne dich eigentlich nicht als lügner und such hier keinen streit, aber manchen muss man mal die augen öffnen. Das was du sagst ist halt einfach falsch, aber woher willst du es besser wissen. Ich dachte früher genauso.

  • #25

    @the.thai
    Ich glaube, worauf Tom hinaus wollte, ist deine Wortwahl. :oops:
    Fakten, Informationen und auch eigene Meinungen sollte man durchaus ohne Beleidigungen äußern dürfen. Und dieses Recht sollte hier jeder haben, egal auf welcher Seite der unterschiedlichen Meinungen Er/Sie steht.


    LG Frank

    Meine Nachbarn hören gute Musik, ob sie wollen oder nicht..

  • #26

    Meiner Meinung nach geht das Urteil völlig in Ordnung. Wenn ich mit ebay Handel treibe, unterwerfe ich mich den (vertraglichen) Bedingungen.


    ... und ein Vertragsverstoß kann nun mal (wie bei jedem Geschäft) zu Schadenersatzforderungen führen. Über deren Höhe ließe sich allerdings diskutieren.


    Man muss aber im Zivilprozess im Auge haben: es gilt kein Amtsermittlungsgrundsatz, sondern die Parteien haben vorzutragen. Offensichtlich war der Parteienvortrag der Klägerseite überzeugender.

  • #27

    Wiegesagt, das mit dem Lügner war nicht so gemeint, wie es aufgefasst wurde. Dafür entschuldige ich mich auch, ABER:



    Gut, er weiß es leider einfach nicht. Die Unwahrheit aufgrund gefährlichen Halbwissens zu verbreiten ist trotzdem eine doofe Angelegenheit.


    Er ist mit dem Urteil nicht einverstanden und wfindet es moralisch verwerflich, das kann ich halt nur teils teilen. Das ist aber auch ok so. Es ändert aber nichts daran, dass es vollkommen richtig und nach deutschem Recht ist. Es war ein ziemlich teurer Fehler des VKs, der aber mit seinem Handeln massiv die Regeln brach.



    http://lmgtfy.com/?q=auktionsabbruch+kaufvertrag



    http://www.kanzlei-hgk.de/ratg…rnetrecht/auktionsabbruch



    http://www.kfz-betrieb.vogel.de/recht/articles/466618/



    http://www.beckmannundnorda.de…ppchenpreis-zustande.html



    Die Rechtssprechung ist schon seit mehreren Jahren eindeutig und lässt keine Diskussionen oder persönliche Auffassungen zu.

  • #28

    Also Leude nun zofft euch nicht! Eine Sache will ich jedoch noch anmerken.


    @the.hai


    beim dem Zitat [...nach § 10 Abs. 1 der Ebay AGB...] wäre ich etwas vorsichtig! Ich möchte nicht ins Detail gehen, aber entscheidend ist im Zweifel was der Gesetzgeber vorgibt und nicht Ebay. AGB's können unter Umständen inhaltlich falsch oder nicht juristisch nicht eindeutig sein. Und das ist hier auch der Fall! Das ist ja auch der Grund, warum es hier so viele Unstimmigkeiten gibt. Denn man darf nicht vergessen, welchen Sinn macht den die Abbruchsoption, die Ebay ja sogar selbst anbietet, wenn trotzdem ein (ich nenne ihn mal schwebend wirksamer) Kaufvertrag zustande kommt.


    Daran sieht man diese Unklarheit der AGB schon. Ich habe auch schon Stress bei Ebay gehabt, kann also aus Erfahrung sprechen. Bisher habe ich immer "gewonnen". Aber die Anmerkung mit moralisch im Recht und juristisch im Recht kann ich auch unterschreichen. Man neigt selbst oft dazu zwar moralische Urteile zu fällen, die juristisch aber ganz anders sind. ;)

    Der Standpunkt bestimmt die Perspektive

  • #29


    Wer zwischen Recht und Moral unterscheidet, gibt ja zu, dass er jemanden übers Ohr haut, weil ihm die Rechtslage die Möglichkeit
    dazu bietet und seine Moral ihn nicht davon abhält, obwohl sie es sollte.Die meisten Menschen haben so etwas wie einen
    gesunden Menschenverstand, der einem sagt was falsch und was richtig ist.


    Es gibt auch viele andere kuriose Dinge in diesem Bereich, zum Beispiel umtriebige Abmahnanwälte, die alle das Recht
    auf ihrer Seite haben, das Abmahnwesen als Geschäftszweig ihrer Kanzlei entdeckt haben und einfach nur gewissenlos
    die Leute abzocken.Bei ebay durchforsten die regelmäßig die Angebote und finden immer wieder neue Abzocktricks.
    Alles völlig rechtens und völlig legal.


    Gut, ein Gewissen kann man nicht erlernen, das hat man oder eben auch nicht.Das muß jeder mit sich selber ausmachen,
    aber es gibt den schönen Spruch: Man sieht sich immer zweimal im Leben ! Manchmal kotzen auch die Pferde vor der
    Apotheke und vielleicht steht man mal bei einem Vorstellungsgespräch dem gegenüber, den man gelinkt hat :)

  • #30

    Genau da liegt das Problem. Während der eine die Gebotsabgabe schon als rechtsgültigen Kaufvertrag ansieht, steht der andere eher auf dem Standpunkt, dass der Kaufvertrag erst zum Ende der Auktion zustande gekommen ist. Was ich im übrigen auch immernoch so sehe !


    Das ist auch ganz einfach zu verstehen: Die Gebotsabgabe allein KANN noch kein Kaufvertrag darstellen, da der Verkäufer ganz eindeutig eine zeitliche Begrenzung der Auktion vorgegeben hat und natürlich wird der Kaufvertrag erst dann auch gültig.


    Aber whatever das Urteil ist und bleibt falsch, da gibt es nichts drann zu rütteln.

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