Gleich mal zum Einstieg ein Urteil vom BGH:
http://www.zeit.de/digital/int…uto-verkauf-schadenersatz
In der Kurzfassung:
Ein Bieter hat 1 € für einen Passat geboten, der Anbieter die Auktion kurze Zeit später abgebrochen und das Fahrzeug für ca 4000.- € verkauft.
Der Bieter hat jetzt einen Schadenersatz in Höhe des realen Fahrzeugwertes zugesprochen bekommen in Höhe von über 5000.- €.
In meinen Augen ein absolut nicht nachvollziehbares Urteil, da höchstens der erzielte Preis abzüglich des einen Euros richtig gewesen wäre und selbst das halte ich für fragwürdig, da das Gebot von 1 € 100%ig weit überboten worden wäre. Das muss auch dem BGH klar sein...
naja nur so als Information, also nach Gebotsabgabe nicht abbrechen und anderweitig veräussern.