WILBERS : Fahrwerk

  • #1.125

    Ich hab, nur die Seiten 1-10 und 25-27 per PDF Druck Einstellung, vorne hinten Drucken gemacht. Nix besonderes


    So wie für die vorderen Federn 4 seiten pro seite

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    MfG Chris

  • #1.126

    Leider musste ich heute mittag die Arbeit einstellen, wegen Arbeiten an der Stromzuleitung, da dachte ich mir, ich fahr jetzt zum TÜV und lass mir die Hebel und das Federbein eintragen.


    Super Idee ! 30 Minuten später hatte ich dann einen Wisch in der Hand, mit dem ich zur Zulassungsstelle muss, damit die mir einen neuen Fahrzeugschein ausstellen und das alles für lächerliche 62.- €


    Ich hatte absolut keine Lust auf Diskussionen mit dem Prüfer und verbuche das jetzt unter Lehrgeld :evil:


    Für 62.- € PLUS den neuen Fahrzeugschein hätte ich die ABEs gerne die nächsten Jahre durch die Gegend gefahren.


    Was der Prüfer allerdings noch meinte und für euch sicher interessant ist: Das Federbein mit dieser ABE ist Eintragungspflichtig !
    Die Brems/Kupplungshebel wohl nicht. Ich hab nicht weiter nachgefragt, warum und wieso, das überlass ich jetzt dem interessierten Leser ;)


    Ich hab ja schon investiert und bei der nächsten Gelegenheit hol ich mir dann auch noch nen neuen Schein, aber in Zukunft überleg ich mir das lieber nochmal, etwas umzubauen oder es eintragen zu lassen. Wasn Theater !

  • #1.127


    Das hatte ich dem dooofen Werk (ABE) auch schon entnommen und wollte es aber nicht wahrhaben :doh: :doh: :doh:


    Ergebnis: Maximal zweimal WILBERS > das Erste und das Letzte mal > die bekommen von mir keinen Cent mehr!!! :naughty: :naughty: :naughty:


    Denn eigentlich bin ich ja auch in deren Mail-Datenbank und habe noch kein Mail erhalten > das ist dann mal perfekte Kundenbetreuung Ohne Worte!! :eusa-snooty: :eusa-snooty:

  • #1.129

    Ich hab mir den Absatz auch erst jetzt richtig durchgelesen, es steht eindeutig und ohne Interpretationsspielraum drinn:



    Der Absatz davor besagt aber dasselbe nochmal, der bezieht sich ja genau auf diese EBE ....


    Ich kontaktiere jetzt Wilbers doch nochmal. ABE ist eben nicht gleich ABE.... Wobei Allgemeine Betriebserlaubniss für mich auch keinen Ermessensspielraum lässt, aber was wundere ich mich in Deutschland noch überhaupt über irgendwas ....

  • #1.130

    4 Prüfergebnis / Test results
    Die Federbeine, Typ 64 erfüllen die Bestimmungen des VdTÜV- Merkblatt 762
    Richtlinie für die Prüfung von Austauschfederbeinen für Krafträder und die geltenden Bestimmungen
    der StVZO.
    Die Abnahme der Anbauteile durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen nach
    § 19.3 StVZO wird nicht für erforderlich gehalten.
    An Fahrzeugen -im Verwendungsbereich- mit Einzelzulassung (EBE) muss nach §19(3)
    StVZO eine Anbauabnahme durchgeführt werden.
    Das Gutachten verliert seine Gültigkeit bei technischen Änderungen am Fahrzeugteil oder
    wenn vorgenommene Änderungen an den im Verwendungsbereich beschriebenen Fahrzeugtypen
    die Verwendung des Teils beeinflussen, sowie bei Änderung der gesetzlichen
    Grundlagen.
    Gegen die Erteilung einer Allgemeinen Betriebserlaubnis nach § 22 StVZO bestehen bei
    ansonsten serienmäßiger Ausrüstung der im Verwendungsbereich genannten Krafträder
    keine technischen Bedenken.


    @ Tom


    Ich habe es glaube ich auch erst jetzt kapiert und gelernt. Wer lesen kann ist klar im Vorteil.


    Der Punkt 4 Prüfergebnis im Technischen Bericht ist wohl der wichtigste Teil ;) ;)


    also Mea culpa :oops: :oops:

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