Lenker aus dem Zubehör

  • #51


    Ohne Teilegutachten geht nur Einzelabnahme… du kannst natürlich auch noch auf Zeit spielen und mit der Eintragung warten… ABM aktualisiert normalerweise seine Gutachten, war beim Synto-Hebelchen auch so. Die Wahrscheinlichkeit einer Kontrolle mit gleichzeitiger Beanstandung geht fast gegen Null (ohne, dass ich dir dazu geraten habe ;) …ich war quasi nie hier). Mit Gutachten brauchste ja trotzdem noch den TÜV für das Zertifikat zur Zulassungsstelle. Andererseits finde ich die Hersteller tun ihren Kunden keinen Gefallen, wenn sie dauernd von vorhandener ABE reden und dann keine Homologation zur MT-09 mitliefern können.

  • #54


    Zubehörteile mit ABE sind eintragungsfrei, wenn das jeweilige Fahrzeug in der ABE gelistet ist!
    Zubehör mit TÜV-Teilegutachten brauchen eine Anbaubescheinigung, die mitzuführen ist bzw.
    bei nächster Gelegenheit in die Fahrzeugpapiere eingetragen werden kann. Bei Zubehör mit
    Materialgutachten sowie Zubehör mit TÜV-Teilegutachten ohne Listung des jeweiligen Fahrzeugs
    können nur per Einzelabnahme eingetragen werden und müssen sofort in die Fahrzeugpapiere
    eingetragen werden, um die Betriebserlaubnis wieder zu erlangen.

  • #55


    Ja ist fast gleich wie der originale, minimal höher und die enden sind minimal näher beim Fahrer. Etwas breiter ist er auch, aber alle Kabel und Züge passen.
    Hab es selbst gemacht. Habe allerdings auch eine Bohrschablone für Lenker.

  • #56


    Lenker sind eintragungspflichtig! Sofern sie bauartig vom Originallenker abweichen (Breite, Höhe usw., z.B. Superbike-Lenker)


    Nachtrag (EDIT): Die Mitführung des TÜV-Gutachtens bzw.-abnahme wird m.u. ersatzweise geduldet, wenn sie als Orginal vorliegt

  • #57

    trixi


    Wenn eine ABE für ein Teil (auch Lenker!!!!!) für ein bestimmtes Fahrzeug vom
    KBA erteilt wurde, entfällt ein Eintrag in die Fahrzeugpapiere.
    Einzig die ABE muss mitgeführt werden!


    Und da gibt es kein "wenn und aber"... :naughty:
    Genau deshalb lassen Hersteller um viel Geld eine ABE erstellen, um dem Kunden
    Eintragungsgebühren zu sparen.


    Sollten bei einem Zubehörlenker z.B. längere Bremsleitungen benötigt werden, wird
    auch keine ABE vom KBA ausgestellt. Dann geht's nur per Abnahme.

  • #58

    Ich möchte nicht darauf herumreiten und bin keine Expertin in Sachen TÜV, ich hab nur die Info aus einigen Quellen und die klingen alle in etwa so:


    "Ein anderer Lenker muss immer eingetragen werden. Die meisten Zubehör-Lenker werden vom Hersteller mit ABE, Gutachten oder Festigkeitsnachweisen versehen, so dass eine Eintragung in der Regel keine Probleme macht. Es ist lediglich darauf zu achten, dass die Griffhöhe nicht mehr als 500 mm über der Sitzfläche liegt und der Lenker sich frei bewegen lässt, ohne beim volleinschlag Beulen in den Tank zu machen."


    Ihr könnt ja beim TÜV etc. anrufen, dann klärt sich das.

  • #59


    Nein tue ich nicht, das Bild oben in der Mitte ist voller Lenkanschlag:

  • #60

    Wenn man den originalen Lenker einschlägt wird es unter dem Lenker zum Tank hin schon knapp. So erscheint mir die LSL Lösung ein wenig wie eine Mogelpackung=ein Flacher Lenker wird sich mit den hohen Klemmböcken "erkauft"- es bleibt unterm Strich kaum eine Veränderung. O.K. die eigene Börse wird leerer und das Gewicht der MT wird sich erhöhen!!
    Ich hätte auch gern mehr Gewicht auf dem Vorderrad und sehe da nur die Möglichkeit des guten alten M-Lenkers ( unter Beibehaltung einer vernünftigen Kröpfung)- die sind aber fast ausgestorben bzw. wohl kaum mit der "dicken" Klemmung zu bekommen.
    Vielleicht liest ja ein Produktmanager mit?

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