Hab da gerade was gefunden. Auch wenn ihr alle schon den Lappen habt, aber vielleicht habt ihr ja jmd im Bekanntenkreis der den noch machen will.
Neue Auflagen für Fahrschüler
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#2 Steht eigentlich im Widerspruch zu einem aktuellen Urteil diesen Jahres… (man beachte den Schlusssatz)
Motorradfahren ohne Schutzkleidung
Gerade in den Sommermonaten kommt es bedauerlicherweise zu vielen Verkehrsunfällen mit Zweirädern. Glücklicherweise enden viele Verkehrsunfällen nur mit einem Blechschaden. Bei Personenschäden stellt sich regelmäßig die Frage eines Mitverschuldens. Mit einem aufsehenerregenden Urteil vom 17.06.2014 hat der Bundesgerichtshof nun entschieden, dass Radfahrer bei einem Unfall mit einem anderen – verkehrswidrig fahrenden – Verkehrsteilnehmer keine Mitschuld tragen und ihren vollen Schadenersatzanspruch erhalten, auch wenn ein Helm Kopfverletzungen verhindert oder gemindert hätte. Das Landgericht Heidelberg (Urteil vom 13.03.2014; Az.: 2 O 203/13) musste aktuell über die Frage entscheiden, ob ein Mitverschulden eines Fahrers eines Leichtkraftfahrzeuges gegeben ist, wenn dieser keine Schutzkleidung trägt. Diese Frage hat das Gericht letztlich ebenfalls verneint, da es keine gesetzliche Pflicht gäbe, Motorradschutzkleidung zu tragen. § 21a Abs. 2 StVO normiert lediglich eine Pflicht, einen Schutzhelm zu tragen. -
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#3 wo steht das im widerspruch? man hat halt die fahrschulbedingungen stärker reglementiert und mal ehrlich, welcher fahrlehrer lässt seinen schützling ohne ausrüstung aufs mopped?
die regelung seh ich dadurch als überflüssig an.
ansonsten finde ich die urteile völlig in ordnung, denn wo soll dieser "hättest du mal"-wahn hinführen?
- autofahrer schwer verletzt, selbst schuld, da er ein auto ohne abs und airbag fährt...
- versicherung lehnt regulierung des durch eigenen hundes verursachten haftpflichtschaden ab, weil "hätten sie sich mal keinen hund gekauft, ist doch klar dass der schuhe zerbeisst."
- deutschland scheidet im viertelfinale aus, hätten sie erst garnich teilgenommen, wäre sowas nie passiert
(letzteres wird aber nicht passieren!!!)
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#4 …man sollte sich auf dieses Gerichtsurteil nicht verlassen... wie ein im Schadenfall zuständiges Gericht entscheiden würde, kann schlecht vorhergesagt werden... und Praxis ist, dass Versicherungen die Kleidung bei Personenschäden immer zur Frage einer Mithaftung machen.
@the.hai
Das LG Urteil entspricht auch nicht meiner Rechtsauffassung… ich hab es nur gepostet, weil im krassen Widerspruch zu aktuellen Urteilen steht. Und das mit den Fahrschulen finde ich richtig. Gerade in der Fahrerausbildung von motorisierten Zweiradfahrern ist ein höheres Sturzrisiko gegeben. -
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#5 Es geht bei diesen Regelungen auch anscheinend nur um die Prüfungsordnung. Sprich: was ist bei der Prüfung vorzuweisen.
Was man macht wenn man den Lappen hat schreibt der Gesetzgeber wieder vor.
O-Ton1:
ZitatSeit 1.Mai 2014 muss jeder Bewerber für die Klasse A, A1, A2 oder AM geeignete Motorradschutzbekleidung bei der praktischen Prüfung zum Erwerb der jeweiligen Zweiradfahrerlaubnis tragen.
O-Ton2:
ZitatFür Besitzer eines Motorradführerscheins ändert sich nichts!
Welche Motorradschutzausrüstung man beim Zweiradfahren im Alltag benutzt ist in großem Maß eine persönliche Entscheidung. Der Gesetzgeber regelt nur das Mindestmaß an Schutzausrüstung. -
#6 In Deutschland wird Sicherheit und Angst, dass etwas passieren kann, langsam auf die Spitze getrieben. Nur noch 30 km/h durch die Stadt (am Anfang hat es geheissen, es wird dadurch weniger CO2 frei....nun sind es die Unfallzahlen)
Bald darf in Deutschland der Rentner nur noch zu Fuß aus dem Haus, wenn er einen Helm trägt.
Und wenn man daheim ist und im Bett liegt, isses auch nix.....schließlich sterben die meisten Menschen laut Statistik im Bett.
Das Leben ist wirklich gefährlich...und führt unweigerlich zum Tod.
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#7 @the.hai
bei mir im Umkreis gibt es sehr viele Fahrschulen, in denen die Fahrlehrer den Schülern nur einen Helm und vllt noch Jacke aufzwängen.
Meiner Meinung nach Unverantwortlich. V.a. als Fahrlehrer sollte man ja eine gewisse Vorbildfunktion ausüben.Mein damaliger Fahrlehrer hat ganz klar gesagt: wer fahren will muss Schutzkleidung anziehen. Ich hab auf dem 125ccm dann tatsächlich auch eine komplette Ausrüstung tragen müssen. Helm, Handschuhe, Jacke, Hose und Stiefel (das war so ca. 2005). Ohne dürte man nicht und wer sich weigerte musste eben die Fahrschule wechseln.
Leider verfahren so die wenigsten Fahrschulen. Ein Freund von mir hatte damals als er den 125ccm Schein gemacht hat einen Unfall in der Fahrschule. Ist aus der Kurve geflogen. Der Fahrlehrer hat ihm nur einen Helm, Jacke und Handschuhe aufgezwängt (frei nach dem Motto: wird schon nix passieren). Zu seinem Glück ist er nicht in den Wald oder auf den Asphalt geflogen, sondern "weich" in eine Wiese. Dadurch hielten sich die Verletzungen in Grenzen (Unterarm war gebrochen, Schürfwunden weiss ich nicht mehr, gabs aber mit Sicherheit auch). Man stelle sich vor was hätte passieren können...
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#8 Zitat von metamo
Mein damaliger Fahrlehrer hat ganz klar gesagt: wer fahren will muss Schutzkleidung anziehen. Ich hab auf dem 125ccm dann tatsächlich auch eine komplette Ausrüstung tragen müssen. Helm, Handschuhe, Jacke, Hose und Stiefel (das war so ca. 2005). Ohne dürte man nicht und wer sich weigerte musste eben die Fahrschule wechseln.oh ok^^
ich kenne hier bei uns keine fahrschule die ohne auch nur eine fehlendes ausrüstungsteil fahren lässt. das dies irgdenwo praktiziert wird ist mir neu und auch absolut gefährlich.
ich hab 2006 A1 gemacht in kompletter schutzkleidung, dann 2008 A auch in kompletter schutzkleidung.
war bei mir besonders witzig, weil ich zum a1 immer mit fahrrad gefahren bin, also auch auf dem fahrrad mit hose, stiefel, jacke das war mal safety^^
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#9 Das Kopfkino gefällt mir noch besser, als Trixi in Rennkombie auf dem Roller
Ich finde es derartig unverantwortlich ohne Schutzkleidung zu fahren, dass diese Regelung durchaus sinnvoll finde. Man hätte es abkürzen können. Die Pflicht, grundsätzlich beim Motorradfahren Schutzkleidung zu tragen hätte die Fahrschulen gleich mit eingebunden.
So versucht man, die Fahrschüler daran zu gewöhnen und auf Freiwilligkeit zu hoffen, leider hat die Erfahrung gezeigt, dass man die Leute zu ihrem Glück zwingen muss. Das war damals bei der Helmpflicht genau das gleiche, mit den gleichen Argumenten. Bei der Schutzkleidung wirds genauso ausgehen.
"ist doch meine Sache !"; "ich mach, was ich will"; "Überregulierung"; "Ich kann fahren ! Ich stürtze NIE !" etc etc, bringt aber alles nicht weiter. Es gibt kein vernünftiges Argument gegen Schutzkleidung !
In meinen Augen sollte es KEINE Pflicht für Schutzkleidung geben, man sollte es den Leuten selber überlassen, ob sie Schutzkleidung tragen, aber die Arztrechnung zahlen sie im Falle eines Unfalls und Verletzungen, die nicht hätten sein müssen selber !
So zahlt das nämlich wieder die Krankenkasse und dafür müssen dann wieder alle aufkommen, weil jemand zu eitel, faul, doof war, sich vernünftig anzuziehen. Muss nicht sein !
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#10 -Fürs Fahrrad gibts eben keine Helmpflicht fürs Motorrad Fahren schon, daher das Urteil. Für mich verständlich!
-Das mit der Helmpflicht gibt es ja weil der Gesetzgeber sich mit der Regelung über die persönliche Freiheit des Bürgers zum Schutze dessen stellt. Muss er ab und zu (Gurtpflicht!) Darüber hinaus schützt er die Gesellschaft vor zu hohen Kosten bzgl. Kopfverletzungen.
Mit diesem Hintergrund sollte der Knieschützer auf dem Mopped auch zur Pflicht werden ;-)!
-Für mein Rechtsverständnis ist schwammig das ich für die Prüfung Sicherheitskleidung tragen soll aber wenn ich diese bestanden habe fahre ich zum Baggersee in FlipFlops.
-Eine gute Fahrschule lies nie ohne Sicherheitskleidung fahren, eine noch Bessere bietet diese sogar an (wird aber nicht müde drauf hinzuweisen: "Kauf Dir eigene!")
-Grundsätzlich gilt: Nie ohne Sicherheitskleidung fahren.
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