ACHTUNG: FS-Klasse A2 nicht im EU-Ausland gültig!

  • #11

    Scheint selbst unter Fachleuten nicht eindeutig zu sein ...


    siehe hier:
    http://www.fahren-lernen.de/Fa…schein-der-Klasse-A2.aspx


    Die hier zitierte Anwort der Landespolizeidirektion Innsbruck zu dem Thema ist auch interessant:
    http://www.z1000-forum.de/topi…%BChrerschein-im-ausland/


    Ich habe jetzt selber mal eine Mail an die Landespolizeidirektion Vorarlberg geschrieben um das für mich selber abschließend zu klären wie die Österreicher das sehen. Einfach mal rein Informativ ;)



    Die 106 PS Grenzen in Frankreich ist ein ganz anderes Thema, dass hat nix mit dem Führerschein zu tun sondern du bekommst (bis auf ein paar Ausnahmen) einfach kein Bike zugelassen dass über 106 PS (100PS + 6% "Serienstreuung") im Schein eingetragen hat.
    Ein Franzose darf auch ein 150PS Bike mit A in Frankreich fahren ... Wenn die Leistung so eingetragen ist, was die Zulassungsbehörden aber nur noch mit Ausnahmegenehmigung machen :(
    Die meisten Importöre schaffen auch keine anderen Bikes mehr nach Frankreich rein. Siehe MT-09 aus Frankreich ... Denn Ausnahmen gibts eigentlich nur für "Sammlerstücke" und Maschinen die technisch nicht umrüstbar sind, was das auch immer heißen soll ...

  • #12

    Ich hab heute Antwort auf meine Anfrage bei der Landespolizeidirektion Vorarlberg erhalten zu dem Thema erhalten ....



    Was für mich heißt ... MT-09 gedrosstel mit Führerschein A2 in Österreich geht komplett auf eigenes Risiko des Fahrers und ist nicht legal ... Ist zumindest die Sichtweise der Polizei in Österreich ...
    Alles andere müsste man vermutlich mit langem Rechtstreit vor entsprechenden Gerichten klären ... Wär es riskieren möchte / es drauf anlegen möchte ... :icon-confused:

  • #13

    So dass nochmal zur endügltigen Klärung :


    http://www.adac.de/_mmm/pdf/In…BChrerschein-EU_99900.pdf



    Also deutlicher gehts nun wirklich nicht ! Die EU Staaten verpflichten sich gegenseitig zur Anerkennung der Führerscheine.

  • #16


    na darauf bezieht sich das doch!


    was du in Deutschland fahren darfst, darfst du auch in allen anderen EU Ländern fahren.

  • #18

    Es gibt doch hier 2 Dinge zu beachten:


    1. Betriebserlaubnis des Fahrzeugs
    2. Fahrerlaubnis des Fahrers für das Fahrzeug



    Dass eine korrekt gedrosselte MT09 eine Betriebserlaubnis hat, dürfte unstreitig sein. Demnach bleibt nur noch Punkt 2


    Die Fahrerlaubnis wird in Deutschland erteilt und für diese gilt keine Einschränkung bezüglich der offenen Leistung. Wenn die Länder der EU die Fahrerlaubnis der anderen EU Teilnehmer anerkennen müssen, dann hat der Deutsche A2 Fahrer eindeutig eine Fahrerlaubnis für die gedrosselte MT09. Da hat Österreich gar nix dran zu rütteln.

  • #19

    Der Führerschein ist natürlich in der ganzen EU gültig. Aber nicht alles, was in Deutschland erlaubt ist, darf man auch im Ausland fahren.
    Zu der (nicht vorhandenen) 70kw-Begrenzung für das offene Motorrad gibt es auch keinen Vermerk im Führerschein.
    Die Betriebserlaubnis halte ich für irrelevant. Auch ohne passenden Führerschein kann ich ein Fahrzeug auf mich zulassen.


    Es gibt immer noch genügend nationale Sonderregeln, die im Ausland nicht anerkannt werden.
    Übrigens darf ein Code111-Besitzer aus Österreich in Deutschland auch keine 125er fahren.



    Die aktuelle Regelung ist rechtlich nicht eindeutig. Evtl. muss irgendwann ein Gericht darüber entscheiden, dann weiß man mehr.


    Praktisch wird sich die unterschiedliche Regelung aber kaum auswirken. Bei einer Kontrolle stimmen die Leistungsangaben und bei einem Unfall zahlt die deutsche Versicherung.
    Wenn, müssten ausländische Behörden schon gezielt Jagd auf deutsche A2-Besitzer machen. Dann klärt sich die Rechtssituation aber umso schneller. :icon-mrgreen:



    Für Einsteiger macht es durchaus Sinn, sich an die 70kw-Grenze zu halten.
    Einerseits spart man sich möglichen Ärger im Ausland und fährt somit entspannter in den Urlaub. Andererseits ist ein weniger abgewürgtes Moped halt auch spaßiger. :D

    Nimm das Leben nicht so ernst, es ist ja eh nicht von Dauer.

  • #20

    Nein, der Satz ist ganz eindeutig. Eindeutiger geht es nicht mehr ....


    dann zitiere ich nochmal:



    das beinhaltet, dass in Deutschland gedrosselte Fahrzeuge mit dieser Fahrerlaubnis gefahren werden dürfen, also muss das in allen anderen EU Staaten auch erlaubt sein.


    Wenn sich die Polizei nicht daran hält, ist das was anderes, aber entspricht einfach nicht EU Recht.

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