Umbau, Zubehörteile für die MT09 RN87

  • #1.702

    Der Sinn dahinter ist schon okay, weil einige mit den Gutachten getrickst haben laut dem Link.

    Mir stellt sich nur die Frage, wie will das KBA die "Flut" der Anfragen bewältigen?

    Den aktuell dürfen mehrere Stellen Gutachten durchführen und in Zukunft nur das KBA ... das wird spannend für die Hersteller.

  • #1.704

    Was meinst ich, im Januar bestellt. Der unfähige schweizer Händler, der null Kommunikationsskills hat und dann Spark, der nicht viel besser ist. Habe schon 5 Mal direkt selber in Italien angerufen. Kommt zwar zumindest eine Aussage, aber immer die gleiche Ausrede. Mein Nachteil ist, dass der schweizer Händler schon mein Geld hat.

  • #1.705

    ok, danke fur die Aufklärung. Dann scheint es zu passen. Vielleicht ist N703E eine generelle Bezeichnung? Also fur den Motor allgemein? Ich habe die explizite Angabe zur RN87 und RN95 auf Verkaufsseiten gesehen und nur auf die schnelle gesucht. Habe ich ja auch extra dazu geschrieben...


    Steht da auch 'MT' dabei oder 'Tracer'? Weil aus dem Bild geht das nicht hervor... aber wenn du mit Block den Motorblock deiner MT RN87 meinst, müsst es passen.



    nichts hält ewig ;) aber bei Reflexionsdämpfern gibt es keine Dämmwolle, die ausbrennt. Man kann die verschiedenen Dämpferarten auch kombinieren, dann kann man den Verschleiß minimieren, ohne Klangarten zu verlieren.



    Sorry, aber das ist so nicht richtig.

    -Zubehörspiegel brauchen eine E-Nummer.
    -Zu Auspuffanlagen muss man NICHTS mitführen, wenn der Auspuff für exakt das Motorrad zugelassen und homologiert ist, und eine entsprechend gültige E-Nummer auf dem Auspuff vorhanden und lesbar ist. Die Nummer reicht als "mitgeführter Nachweis"!


    Ausnahmen sind zB mehr oder weniger universale Endschalldämpfer, die auf unterschiedlichen Modellen montiert werden können. Aus der E-Nummer des Auspuffs geht dann vermutlich nicht eindeutig hervor, für welches Modell die Zulassung gilt.
    Aber bei Yamahas verschweißten Original-Abgasanlagen kann man ja bekanntlich nur Komplettanlagen verbauen, die nur an den entsprechenden Modellen verbaut werden können.


    Ich weiß nicht, ob es auch ECE-Genehmigte Fahrwerke gibt, meins hat eine ABE, welche dann logischerweise auch mitführen muss.
    Bremsen: Wenn du Hebel meinst, auch diese haben eine ABE und keine ECE-Genehmigung. Bei Bremsen an sich kenne ich mich nicht aus.

    Lass es mich erklären...:


    Das KBA als nationale Behörde kann ECE-Genehmigungen ausstellen, wenn ein Hersteller den Antrag auf Genehmigung in Deutschland stellt. Anhand der Zahl nach dem 'E' der E-Nummer kann man das Land der Genehmigung herausfinden. Die nationale Behörde des Landes, in dem der Antrag gestellt wird, prüft 'im Namen der EU' und vergibt eine E-Nummer, welche EU-weit gilt.


    Eine KBA-Nummer ist die Nummer der Allgemeinen Betriebserlaubnis, ausgestellt vom KBA und gültig in Deutschland.


    Somit ist meine Aussage schon richtig, keine Ahnung wo du bei mir gelesen hast, dass KBA stelle keine ECE-Genehmigungen aus?

    Einmal editiert, zuletzt von Aron52 ()

  • #1.706

    habe mal die Plausibilität der ganzen anderen Nummern und Angaben nachgeschaut. Die Genehmigungsnummern und die Prüfstellen ergeben Sinn und machen einen richtigen Eindruck.

    Genau prüfen lassen sich die einzelnen Nummern allerdings wenn dann nur durch eine Anfrage bei den italienischen Zulassungsbehörden...


    Bemerkenswert finde ich allerdings den letzten Absatz unten rechts.

    Das ist eigentlich die offizielle Bestätigung, dass der Auspuff mit der Zeit lauter werden kann und vermutlich auch irgendwann zu laut sein wird. Schade. Vielleicht machen sie es nur zur Sicherheit und er bleibt im Rahmen, aber verlassen kann man sich darauf nicht.


    Die bekannte Dämmwolle wird wahrscheinlich mit der Zeit ausbrennen und man muss dann selbst ein Kit kaufen und den Auspuff wieder leiser 'stopfen'...

  • #1.707

    Nein das ist eben nicht so. Weil Auspuffanlagen wie du ja auch richtig sagst immer für ein bestimmtes Fahrzeug zugelassen werden und das kann man nur nachweisen wenn man die entsprechenden Papiere mitführt. Wie soll man sonst auch bei einer Kontrolle feststellen ob ich eine EURO 4 oder eine EURO 5 Anlage an Fahrzeug XY montiert habe. Beide haben irgendeine E-Nummer.

    Bei z.B. Spiegeln reicht die E-Nummer, weil die nicht für ein bestimmtes Fahrzeug zugelassen werden und man so außer der E-Nummer auch nichts nachweisen muss.

    Edit: Ich habe aus eigenem Interesse nochmal ausführlich recherchiert. Rein rechtlich besteht tatsächlich keine Mitführungspflicht, für deren Missachtung man belangt werden könnte. Das Problem ist jedoch, dass die Polizei trotzdem das Vorzeigen der Papiere verlangen darf. Das wirkt zwar widersprüchlich, ist aber so. Man kann also keine Strafe dafür erhalten, die Papiere nicht dabeizuhaben – allerdings kann die Polizei verlangen, dass sie nachgereicht werden oder im Zweifel das Fahrzeug stilllegen bis die Papiere da sind. Letztlich läuft das also auf dasselbe hinaus.

    Die RN69 Anlage passt zb. auch auf der RN87.


    Also nochmal es kommt auf das Bauteil an. Bei Spiegel, Blinker usw. reicht die E-Nummer alleine auf dem Bauteil. Bei meist Sicherheits- oder Abgasrelevanten Bauteilen brauch man zusätzlich zur E-Nummer die Papiere.


    Sorry weiter oben stand RN87. War auf dem Screenshot nicht mehr drauf. Aber wie gesagt auf meinem Block steht ja der passende Motorcode.

    Glaube hier hab ich mich blöd ausgedrückt. Ich hab ja geschrieben die stellen nicht NUR ABEs aus sondern auch ECE-Genehmigungen. Ich wollte das zu deiner Aussage nur ergänzen die ja sonst korrekt war.

    Einmal editiert, zuletzt von alex92 ()

  • #1.708


    Habe nochmal eine Nachricht bekommen. Die Anlagen sind wohl fertig und sollen in den nächsten 10 Tagen beschichtet werden …

    Bin mal gespannt wie es da weitergeht.

  • #1.709

    Ich hab immer noch nichts gehört. Hast du dir eine schwarze bestellt?

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