Tierferlegung Tracer 9 GT/9GT+
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- RN 70
- Alfred60
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#42 tja schade, dann ist die schonmal raus
Wieso das?
Du kannst sie durchstecken, musst aber nicht.
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#43 Man kann natürlich alles machen aber ein Durchstecken ist so nicht erlaubt.
Wir hatten früher immer mit Mizu gearbeitet dort steht es auch in den ABE drinne Dann haben wir umgestellt auf Hyperpro und dort stand nicht in der ABE und somit wars nicht erlaubt und der Tüv wollte da auch nichts machen
Dieses Thema habe ich bei Honda schon durch da mein Frau eben zu klein für das Moped war.
Solange nichts passiert, keine Unfälle entstehen ist immer alles gut
sobald es ums bezahlen geht
saugen sich die Versicherer die dollsten Antworten aus den Fingern.
Und wenn ich hier in diesem Forum lese dass die MT09 werksseitig eh schon ein Nervöses Vorderrad hat ist eine Tieferlegung nur hinten nicht förderlich.
ich schau einfach mal weiter
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#45 Das heißt also, daß die Gabel nicht durchgesteckt werden darf, da es nicht in der ABE steht?
Schau mal in dein COC.
Wenn dort kein Maß für den Gabelüberstand angegeben ist darfst du die Gabel schieben, so weit du möchtest. Unabhängig von Tieferlegung usw.
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#46 Ich fahr schon seit 18 Jahre auf 2 V- Stroms mit leicht durchgesteckte Gabel, kein Tūv und keine Kontrolle hat je danach geschaut. Und wenn es zum Unfall kommt ist das das letzte nach was geschaut wird ob die Gabel bündig oder nen halben cm oben rausschaut.... Man kann's auch übertreiben mit ist erlaubt ist nicht erlaubt usw.
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#47 Schau mal in dein COC.
Wenn dort kein Maß für den Gabelüberstand angegeben ist darfst du die Gabel schieben, so weit du möchtest. Unabhängig von Tieferlegung usw.
Danke für die Info da muss ich bei Yamaha schauen wenn das Motorrad kommt
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