Frage zu Verkauf / Probefahrt

  • #1

    Hallo liebe Alle! (Bei Modell hab ich jetzt irgendwas eingegeben, keine Ahnung was die RN bedeuten)


    Ich spiele mit dem Gedanken, mir ein neues Bike zu kaufen. Davor würde ich mein altes gerne verkaufen. Von Privatverkauf verspreche ich mir besseren Preis als bei Inzahlungnahme. Habe Tracer 900, Modell 2017, aber EZ 3/2019. 1. Hand, um- und unfallfrei, ca 22900 km, alle 7 Inspektionen bei Fachhändler in Putzbrunn gemacht, dieses Jahr, also heute, neue Batterie, hat immer beim Händler überwintert, bei mir in der Saison in Tiefgarage, nur bei Sonne gefahren (zwei-, dreimal in Nieselregen vielleicht). Gut eingefahren, wenn Verbrauch ein Zeichen dafür ist (bei über 20 Grad praktisch immer unter 4 Liter/100). Heute auch wieder 3,9l/km bei ca 12 Grad. Würd ich meinem Bruder verkaufen… ABER: Kann man sowas ohne Probefahrt verkaufen? Würde ungern jemand allein mit fahren lassen. Was, wenn der Unfall baut etc? Wie haltet ihr das? Hab’s noch nie gemacht und hier in der Forensuche nichts gefunden. Falls schon mal da, bitte gerne Link und meinen Beitrag löschen.


    Danke im Voraus, LG

  • #2

    hi,


    Von Gesetzteswegen haftet derjenige, der sie Probefahrt macht bei privaten Verkäufen grundsätzlich. Da braucht es auch keine Vereinbarung für. Allerdings kannst du dir ja schlicht was unterschreiben lassen und einen Pfand i.H des Kaufpreises verlangen. Dann hast du zumindest keine Arbeit an dein Geld zu kommen wenn was passiert.


    Ich habe schon mal ein Bike gelegt auf einer Probefahrt. Totalschaden. Bin dann wieder zurück zum Verkäufer (Per Anhalter) und habe ihm mitgeteilt, dass ich grade sein Bike gekauft habe. Bisschen Ehre muss man ja haben.


    Gruß

  • #3

    Beim Händler, unterschreibst du idR vor einer Probefahrt, dass du im Falle eines Falles für den Schaden aufzukommen hast - entweder in Höhe der SB bei abgeschlossener VK, oder voll (weil eine VK für den Händler meist zu teuer kommt).

    Also Privat kann man sich da, wie vor geschrieben, entsprechend „absichern“.

    Beste Grüße

    Micha

  • #4

    Ok, ich seh schon. Bin wohl doch eher der „Händlertyp“. Fahre erst Wunschbikes Probe, und wenn ich weiß, welches Neues ich kaufen will, dann frag ich Händler, was er mir für meins gibt. Bin ich zufrieden, schlag ich zu. Hab es ja nicht eilig mit Verkauf. Danke für die Antworten bisher! 👍

  • #5

    Wenn du das Motorrad doch ;) deinem Bruder verkaufen möchtest, dann ist das mit der Probefahrt doch kein Problem :/

    Und wenn es um den Preis geht, was dir der Händler gibt, kannst du auch deinem Bruder abnehmen, ist weniger als wenn du so verkaufst 8) ;)

    Einer von uns beiden ist klüger als du 8)

  • #6

    Servus.

    Immer selber verkaufen!!! Beim Händler in Zahlung geben, ist zwar bequem, aber der

    will auch immer Gewinn machen. Ausser dem hat er ganz andere Kosten, wie du, als

    Privatperson (Garantie/Gewährleistung). Sprich, er muß eigentlich das Bike komplett

    checken.

    Das mit der Ehre iss so ne Sache. Die wird mitlerweile häufig um sonst gesucht!!! ;(

    Soweit ich weiß, ist der Halter für das Fahzeug verantwortlich, wenn was passiert.

    Im Notfall hast de dann halt den Rechtlichen Weg. (kann aber dauern)


    Ich habs immer so gemacht, daß ich vom Käufer ne Kaution von ca 50% des

    Preises verlangt hab für ne Probefahrt in Bar. Wenn er wirklich interresiert ist,

    schreckt des ihn nicht ab. Damit ist dann dein Schaden im Unglücksfall zumindest

    reduziert. Pfand und Ausweis sind natürlich Pflicht!!!

    Iss mir auch schon passiert, daß der potentille Käufer das Ding gelegt hat.

    Aber ich bin dann mit dem Unfallverkauf auf meinen Preis gekommen.(damals ca 4000€)


    Gruß Thoby

  • #7

    Tatsächlich haftest du von rechtswegen als Probefahrer bei Privatfahrten für den entstandenen Schaden.


    Aber grundsätzlich hast du Recht. Heutzutage ist Haltung, Ehrbarkeit etc pp nicht mehr oft zu finden.


    Gruß

  • #8

    Ich meinte auch den Fremdschaden (Gegnerische Sach/Personenschäden, Polizei/Feuerwehreinsatz,

    Straßen/Flurschäden) Da haftet die Halterversicherung!!! Sprich deine Versicherung holt sich das

    Geld von dir wieder in Form von Beiträgen!!


    Gruß Thoby

  • #9

    Als Halter bist du für einen Schaden verantwortlich, der mit dem Motorrad verursacht wird. Dafür muss die Kfz Haftpflicht aufkommen.


    Das ist richtig, für Schäden am Motorrad ist natürlich der Probefahrer verantwortlich. Kann aber leider auch langwierig sein, von dem seinen Schaden ersetzt zu bekommen. Ich habe zwar bisher auch immer potenzielle Käufer ohne Hinterlegung des Kaufpreises fahren lassen, aber bei der MT-09 war mir das dann doch zu viel Kohle. Da lag das Geld vorher bei mir auf dem Tisch und wurde gemeinsam gezählt. Dann durfte er auch fahren.

    Gruß Sigi

    Starflite, Kreidler RM 50, CB 900F bol dor, CBX 750F, CBR 1000 sc21, Gpz 900R, FZR 10003LE, CBR 900RR sc28,

    CBR1100 XX, MT 09 RN 43 in ständiger Verbesserung.

  • #10

    Natürlich haftet der Fahrer für den Schaden am Probefahrzeug. Die Versicherung des Halters allerdings für den Fremdschaden. Und das heist das deine Versichungsbeiträge raufgehen.


    Der Probefahrer hat wiederum nur vieleicht eine Privathaftpflicht die dann einspringt. Ansonsten passiert folgendes: Der Unfallfahrer wird den Wert des Mopeds schätzen lassen, versucht dabei soviel es geht zu drücken. Deine 5000€ VK zählen nicht. Vieleicht sagt ein Gutachter das es 5k wert ist vieleicht sogar 6k, vieleicht auch nur 3,5k. Diese Summe kannst bekommen. Allerdings ist es uneinheitlich wie mit den Versicherungsbeiträgen umgegangen wird. Mal muss der andere es zahlen mal nicht. Spätestens dann stehst deswegen vor Gericht mit Anwaltskosten. Vieleicht bekommst die zurück, vieleicht auch nicht.


    Also kann es sein, du verkaufst sie deswegen sehr gut, kann sein du legst ziemlich drauf und möglicherweise stimmt der Gegener einem Vergleich zu vor der Verhandlung und deine Anwaltskosten könnten bei dir kleben bleiben. Den vor einem Zivilstreit wird ein Einigungsversuch gemacht im Gerichtssaal mit dem Richter. Und anhand dessen kann es dazu kommen, das der Richter sagt, das die Anwaltskosten jeder für sich trägt. Oder zu Deutsch: viel Scheisse am Bein kleben und man weis nicht ob alle Flecken rausgehen werden. Deswegen gilt bei mir: Bei Unfall wird Kaufpreis wie ausgeschrieben fällig(und bei VB Preisen gibts kein verhandeln mehr). Unterschrift vor Probefahrt. Dafür nehme ich Versicherungsmehrkosten auf meine Kappe. Bisher aber auch noch nie gebraucht, Gott sei dank. Hatte nur mal selber Pech bei Probefahrt, aber das war Vollkasko mit SB, Glück gehabt.

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