DB Killer demontieren SC Project

  • #11

    Danke für die Auskunft.


    Schon spannend ein Freund hat einen Mivv Endrohr geholt … letztes Jahr und könnte ganz einfach direkt an die Schrauben gehen.

    Ich werd’s heute mal angucken und dann berichten wie es geht oder eben nicht … wenn nicht gibt es eben ein 0,8 cm Loch und das war’s 😉

  • #12

    Es ist dann so: wenn nur mit Schraube gesichetr, Schrauben können sich lösen, Rennleitung akzeptiert diese "Ausrede" dann meistens. Aber ist es unlösbar (verschweisst, genietet, etc), muss sie es als absichtliche Manipulation ansehen. Da haben sie keinen Spielraum. Heist auch für den motorradfreundlichen Polizisten: deine Fahrt ist hier zuende und ich muss dir Fahren ohne Betriebserlaubniss ankreiden.


    Jetzt bist du nicht mehr bei Ordnungswidrigkeit sondern bei Straftat. Wird zwar beides mit Geld als Busse abgehandelt, aber Strafsachen werden vermerkt und bleiben an dir Kleben. 2x erwischt und du bist Wiederholungstäter mit entsprechenden Massnahmen seitens des Staatsanwaltes. Den Strafsachen MÜSSEN über den Tisch eines Staatsanwaltes gehen. Auch wenn der es nur durchwinkt.


    Mach es wenn du meinst, aber sei dir einfach bewusst, das du dann auch mal vor der MPU stehen könntest, weil man dich für Ungeeignet hält, da du mehrfach auffällst. Ordnungswidrigkeiten hingegen sind nicht so streng gehandhabt. Du kannst 50x beim Falsch Parken erwischt werden im laufe einiger Jahre, ohne das dir deswegen jemand den Führerschein wegnehmen will. Da musst du 50x in einem Monat dran kommen, bis da jemand sich Gedanken über deine Eignung im Strassenverkehr macht.


    Persönlich finde ich wie viele andere hier auch: Laut ist Out. Aber das ist meine Meinung, das obige ist hingegen die aktuelle Rechtslage zu diesem Thema und wie du dich entscheidest ist alleine deine Sache. Mir gehts also drum, das du nicht irgendwann über diese "Sackgesichter" herziehst, weil die dich ungerecht behandelt haben. Haben sie nämlich nicht, die machen nur ihre Arbeit und sind deswegen für die meisten einfach nur Menschen die ihre Arbeit machen. Und ärgern sich genauso wie andere drüber das AMG und ähnliche mit Gesetzeslücken ihre Klappenauspuff durch den TÜV bekommen. Polizisten ändern aber nicht die Gesetze, sondern setzen sie durch.

  • #13

    Aber Fakt ist doch… bei einer Kontrolle mit montierten DB Killer und montierter Schraube und Einhaltung der gesetzlichen DB Werte habe ich doch nichts zu befürchten. Oder übersehe ich hier etwas?

  • #14

    Korrekt, wenn alles so eingetragen, keine Probleme. Wie gesagt: Polizei macht keine Gesetze, sie setzt sie durch. Aber natürlich tut man sich schwer wenn im Gesetz wischi waschi Angaben sind und Spielraum ist. Bei Lärm ist das NICHT der Fall, das ist punktgenau definiert.

  • #15

    Absolut richtig und nachvollziehbar.

    Wie gesagt es ist ehr aus Neugier. Ich will und muss es im Alltag nicht lauter haben. Der alte hatte es und ich möchte nur wissen ob ich einen Unterschied beim fahren feststelle mehr nicht. Dann kommt er wieder drauf 🤝

  • #16

    Der Rambo hat doch im ersten Post darum gebeten: bitte keine Belehrungen ... Und der ganze Thread ist voll davon, nicht ein konstruktiver Beitrag 😂 Das muss man erstmal schaffen, Gratulation!



    Für mich sieht das auf dem Bild aus, als wäre der Schraubenkopf schonmal angepunktet worden. Sonst sieht man aber nix, vielleicht ist auf der Rückseite auch ein Punkt. Erzähle Mal wie es gelaufen ist

  • #17

    Na komm! Das tut mir jetzt richtig weh! Beitrag 7 ist doch ein Hochgenuss an Wissen. ;) ;)


    .... und 9 ebenfalls nur pures Wissen. :saint:

  • #18

    Was genau ist jetzt hier die Straftat, das nachweisbar bewusste entfernen des DB Killers oder das fahren ohne Betriebserlaubnis?


    Und was ist mit einem zwar nur geschrauben, dafür aber angebohrtem oder abgesägten Eater - ebenfalls eine Straftat?

    Immerhin zeigt sich hier eine erhebliche kriminelle Energie.


    Mir erscheint das reichlich steil, aber vielleicht hast du ja konkrete Beispiele, wo jemand deswegen nun als vorbestraft gilt.

  • #19

    Nun, vorbestraft bist ab 3 Monate. Alles andere zählt nicht dazu. Um 3 Monate wegen erloschener Betriebserlaubniss zu bekommen musst schon richtig fett daneben hauen. Nichts desdo trotz ist es eben eine Straftat und die Schreiben kommen vom Staatsanwalt und nicht vom Ordnungsamt. Die meisten interessiert das nicht, die überweisen das Geld wie früher bei der Kirche gegen ihre Sünden. Ob das zur Stadt oder zum Land geht ist denen egal.


    Nichts desdo trotz ist das alles gespeichert. Auch Geschwindigkeitsverstösse(ebenfalls nur Ordnungswidrigkeit). Aber auf der anderen Seite: du musst mir garnichts glauben, fahr wie du meinst. Du wirst die Antworten dann von kompetenten Stellen bekommen und von deinem Anwalt dann die genauen Hintergründe, weil du meinst das dürfe doch so nicht sein.

  • #20

    Dachte eigentlich bei dir schon an kompetenter Stelle zu sein. ;)



    Werde im Fall des Falles hier berichten.


    Jetzt muss ich nur noch den DB Killer raus gekommen ...


    ;)

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