Tata: es werde Licht! đŸ€©

  • #14

    In Deutschland scheut man sich leider, LED Leuchtmittel pauschal fĂŒr alle Modelle mit H4 bzw. H7 freizugeben.


    Nach meiner Ansicht könnte man eigentlich davon ausgehen, dass ein grundsĂ€tzlich mit H4/H7 Scheinwerfern geprĂŒftes LED Leuchtmittel, im jedem H4/H7 SW im Sinne des Erfinders funktioniert.

    Bei Halogenbirnen gibt es ja auch keine Liste freigegebener Fahrzeuge.


    Reine Formsache also ...

  • #15

    So einfach ist die Sache wohl nicht. Freigabeliste fĂŒr Halogen fĂŒr PKW ist ĂŒberflĂŒssig. Die mit Halogen ab Werk ausgestatteten Fahrzeuge haben Scheinwerfer die auf deren ZulassungsfĂ€higkeit zuvor geprĂŒft wurden und ĂŒber eine E-Kennzeichnung verfĂŒgen. Austausch Halogen gegen LED könnte die Ausleuchtung nicht nur von der LichtstĂ€rke verĂ€ndern. Unter UmstĂ€nden könnte die Ausleuchtung auch Bereich erfassen die nicht ausgeleuchtet werden sollen (um eine Blendung Anderer zu verhindern). Somit UmrĂŒstung auf LED aus SicherheitsgrĂŒnden keine Formsache. Da muss sinnvollerweise jeder Scheinwerfer auf dessen Ausleuchtverhalten ĂŒberprĂŒft werden. Niemand von uns möchte durch den Gegenverkehr geblendet werden.

  • #16

    nee, das LED meiner MT09 ist 5 Jahre alt. Wenn das kaputt geht fange ich an zu weinen. Und ich sage LED ist auch am Tag viel besser, wei dies:


    Auf der MT09 wurde ich schon manchmal, vorallem auf der Autobahn, vorbei gelassen, obwohl ich garnicht vorbei wollte. Auf der anderen Seite soll man Einladungen nicht ausschlagen.


    Das grĂ¶ĂŸte Aha Erlebnis beim Thema Licht hatte ich beim Umstieg von der NTV Rundfunzel auf ein Doppel H4 FZ1. Alter hat das Doppellicht Überholprestige gemacht.

  • #17

    Hallo :) Also bei Amazon sind immer zwei Lampen pro Packung dabei oder sehe ich das Falsch? Bei der Artikelmenge steht zwar "eins" aber eine Packung ist ja fĂŒr Autos gedacht, deswegen mĂŒssten zwei enthalten sein. Weiß da jemand mehr?


    FĂŒr 43,–€ finde ich das Plus an mehr Sicht in der Nacht schon okay.

    Die RN29 hat ja vorne nur eine Birne. Hat jemand eine RN29 und Interesse sich eine Packung zu Teilen?


    Mit besonders freundlichen GrĂŒĂŸen

    Gruß Erik

    Mit besonders freundlichen GrĂŒĂŸen

    Gruß Erik!

  • #18

    Ja das ist soweit auch einleuchtend.

    Ein SW der nicht wenigstens einmal mit einem genormten LED LĂ€mpchen geprĂŒft wurde, kann nicht pauschal fĂŒr den Betrieb mit LED freigegeben werden.


    Wenn jetzt aber festgestellt wurde, dass z.B. der SW der RN29 mit den Phillips Ultinon funktioniert, dann mĂŒsste er, so wie ich das sehe, mit grundsĂ€tzlich jedem fĂŒr H4 zugelassenen LED Leuchtmitteln, beispielsweise die Osram Night Breaker LED H4, mit weitgehend identischen lichttechnischen Ergebnissen betrieben werden können.


    Um im Beispiel bei Osram zu bleiben, mĂŒsste die ganze Zulassungsprozedur eigentlich nicht wiederholt werden.

    Das dennoch zu mĂŒssen, ist fĂŒr mich eine Formsache.


    Wenn ich an meiner MT-07 die OEM Birne nun gegen bauartgeprĂŒfte Halogenbirnen eines beliebigen Herstellers austausche, muss und kann ich davon ausgehen, dass lichttechnische Vorschriften von jeder Birne eingehalten werden, ohne dass diese exakt mit dem SW der 07 geprĂŒft wurde.




    3 Mal editiert, zuletzt von Wicked ()

  • #19

    Wie schon von mir geschrieben, die Scheinwerfer haben eine auf Halogen geprĂŒfte Bauartgenehmigung. LED-NachrĂŒstleuchtmittel werden dafĂŒr wohl jeweils eine eigene BauartprĂŒfung durchlaufen mĂŒssen. Ansonsten wird wohl nichts mit legaler Nutzung.

    Ähnliches Spiel gibt/gab es auch schon bei Xenon-Leuchtmittel-NachrĂŒstsets fĂŒr PKW. Die sind auch nicht legal in Halogen-Scheinwerfern verwendbar (bisher noch von keinem Xenon-Leuchtmittel-NachrĂŒstset mitbekommen das eine Bauartgenehmigung dafĂŒr erteilt wurde).

    Die Problematik liegt hier eindeutig in der Verwendung eines Leuchtmittels, fĂŒr den der Scheinwerfer ursprĂŒnglich nicht bauartgenehmigt abgenommen wurde.

    Bei Xenon-Scheinwerfern darfst Du in der Regel auch beliebige Xenon-Leuchtmittel verbauen. EinschrĂ€nkung, sofern keine BeschrĂ€nkung der LeuchtstĂ€rke aufgrund des fĂŒr leuchtstĂ€rkere Xenon-Scheinwerfer vorgeschriebene Scheinwerferreinigungsanlage besteht und eine solche nicht vorhanden ist (so z.B. Ford-Mustang Gen. 6).

  • #20

    Ja, so ist das in Deutschland. Hatte grade ne lĂ€ngere „Besprechuing“ dazu beim TÜVler.


    Aber warum das „wirklich“ so ist, weiß ja ei.lich keiner.

    Denn -selbst im EU-Raum- ist so ein KĂ€se unnötig. Österreich preschte ĂŒbrigens als eines der ersten FestlĂ€nder in EU nach vorn.


    Meine Meinung:

    Prinzipiell mĂŒssten Leuchtmittel eine E-Nr. haben, die gewĂ€hrleistet, dass eine Mindest/ Maximal LichtstĂ€rke eingehalten wird und dass -tata- das Leuchtmittel wie vorgesehen den Reflektor nutzt.

    Und genau da gibt es echte Probleme.

    LED-China-CrĂ€cker erreichen aufgrund gravierender Fertigungstoleranzen z.T. nicht mal die Ausleuchtung einer schĂ€bigen Halogen-Äquivalenz.


    Übrigens:

    H4–Nightbreaker von Osram/ Philips hielten bei meinen bikes problemlos 50Mille km. Ich schĂ€tze aber, dass die peu a peu Leuchtkraft einbĂŒĂŸen. So gesehen halten sie dann dich nicht soo lange.

    Wg. Krach fahr ich aus der Haut: loud is out!

    -Not all you do, is only your own Ding. :happy-sunny:

  • Hey,

    dir scheint die Diskussion zu gefallen, aber du bist nicht angemeldet.

    Wenn du ein Konto eröffnest merken wir uns deinen Lesefortschritt und bringen dich dorthin zurĂŒck. Zudem können wir dich per E-Mail ĂŒber neue BeitrĂ€ge informieren. Dadurch verpasst du nichts mehr.


    Jetzt anmelden!