LeoVince Racing / hat den wer? / + Messdiagram

  • #41

    #37 lesen, Christian hats erklärt. Importfahrzeug nach EU Zulassung keine Schwezer Typengenemigung

  • #42

    Nöö. Habe ja jetzt die RN69 und in der Schweiz gekauft. Die RN29 2014 auch nur in Deutschland weil in der Schweiz keine verfügbar war.

    Umgekehrte Verhältnisse wie jetzt.

    Genau so ist es. Keinen Typeneintrag im Schein

  • #43

    Das ist mir schon klar dass da dann ein X steht, aber mir sagte man damals (weis nicht mehr wer), dass damit _kein_ Extrateil verbaut werden darf ohne Einzelabnahme. Klingt für mich auch logisch, da ja die Typengenehmigung die Grundlage jeglicher Homologation ist. Daher auch meine Frage. Wenn ein X im Schein steht und man "alles" verbauen darf, wäre das ja hirnrissig in CH ein Fahrzeug zu kaufen, weil man sich damit nur einschränkt.

  • #44

    Jein. Du musst das genau so abnehmen lassen wie mit Beiblatt. Bei Teile die nicht eingetragen werden wie den Auspuff braucht es dann wohl zwingend ein Beiblatt. Teile wie Hebel, Lenker usw. die eingetragen werden müssen, vorher mit dem Strassenverkehrsamt abklären. Manche wollen ein Beiblatt, manchen reicht eine ABE.

  • #45

    Moin Moin....


    an meiner R1M im Mai 2015 neu gekauft bei einen Schweizer Händler aus Deutschland Importiert ist 2015 auch ein Akra Endtopf dran gekommen, es bedarf eine Bestätigung und wird nicht im Schein eingetragen sondern ist immer mitzuführen.


    Bei einer Polizei Kontrolle 2019 wurde ich darauf hingewiesen das die Typenbezeichnung nicht stimmt, da ein X im Schein (Import Fahrzeug) und nicht mit Y (Schweizer Fahrzeug) wie in der Bestätigung von Hostettler drinsteht.

    Durch meine Einsicht und meiner Redekunst konnte ich ohne Strafe weiterfahren :D


    Habe mir dann eine neue besorgt für 40 Sfr.


    Also und FAZIT dazu: Hast du nicht so ein Bestätigung oder mit deiner Typenbezeichnung im Schein nicht übereinstimmt, biste am Arsch.

    Eintragungen dazu bedarf es nicht ist aber mitzuführen.


    An der R1 ist die ganze Heckverkleidung aus Carbon, das interessiert hier niemanden.


    Am Auto sehen solche Umbauten wieder anders aus, da brauch es ein Splitterschutzgutachten des DTC.




    Alles ohne Gewähr ;)

  • #46

    Bekommste auch idR nicht eingetragen, zumindest hier bei den beiden Prüfstellen im Kanton nicht.


    Habe nun noch ein Angebot erhalten für 102 CHF (CH-Beiblatt). Falls wer Interesse hat, kann ich denk die Nummer weitergeben. Ich hab leider dem 140-CHF-Mann schon zugesagt, von dem her mag ich da jetzt nicht mehr abbrechen. Denk generell ist das Interessant für CH-ler, glaub die können noch mehr CH-Beiblätter organisieren für verschiedene Bikes + Anlagen.

  • #48

    Warum Gang 5?

    Der 4. wäre vermutlich sinnvoller, da im 5. sicherlich schon die ein oder andere Begrenzung drinnen ist.

  • #49

    Ich habe keine Ahnung. Ich habe den Herrn gefragt wie das eigentlich funktioniert, dann hat er mir das kurz grob erklärt und meinte, der höchste Gang wäre am besten, aber der 6te ist irgendwie nicht gut (habs nicht ganz verstanden, bin zu sehr Laie). Mir ists eigentlich egal, weil es bei der Geschwindigkeit vermutlich keine Rolle spielt, Hauptsache die Messungen werden identisch durchgeführt.

  • #50

    Aber dir geht's doch um den Vergleich von 2 verschiedenen Auspuffanlagen?

    Deshalb wäre es gut einen Gang zu nehmen, welcher nicht durch irgendwelche Softwarelimits begrenzt ist.

    Bei der RN43 war der 4. "ungedrosselt", weshalb ich vermute die RN69 ist im 5. auch gedrosselt und der 4. vermutlich sinnvoller.

    Nur so könnte man das komplette Drehzahlband vergleichen.

    Aber vlt. ist die RN69 im 5. gar nicht gedrosselt, dass wird sicherlich jmd. wissen.

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