Geänderte Rückleuchte
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#12 Man will ja nicht kleinlich sein,…
…jedoch gelten…
Vorschriften für Bremsleuchten:
- vorgeschrieben, nach StVZO erst ab EZ 1.1.88
- Anzahl: 1, nach EG auch 2 zulässig
- Anbaulage: mittig
- in der Höhe: Unterkante (UK) min. 250 mm (nach StVZO min.350 mm), Oberkante (OK) max. 1500 mmVorschriften für Schlußleuchten:
- vorgeschrieben, ja
- Anzahl: 1oder 2
- Anbaulage: mittig
- in der Höhe: UK min. 250 mm, OK max. 1500 mm -
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#13 Zitat von Huibuhmt09Nur mal mein Heck so habe ich es gebastelt
Auweia....Sorry aber das sieht jetz echt mal Scheiße aus... könnst grad meinen da hat der 14.jährige an sein Mofa gebastelt...nochmal Sorry aber geht gar nich Das Original von hinten ein Traum... 09 ist in manchen Dingen eben 09 und soll´s au bleiben
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#16 Die Kellermänner (auch wenn es hier andere sind) haben nicht nur die Blinkerzulassung sondern sind auch als Bremslich zulässig. Aber aufgrund der von Sabine zitierten Bestimmungen MUSS man dann das original Bremslicht entfernen/abschalten, da es maximal 2 sein dürfen!
Zur Position "mittig" ... Interpretationssache. Das ist soweit ich weis einfach im Bezug zur Fahrzeugmitte, also das man nicht beide Bremslichter links von der Mitte positioniert. Dient an der Stelle einfach damit man das Fahrzeug im Dunkeln abschätzen kann (wo ist die Mitte, was ist also die Position auf der Straße im Verhältnis zu mir)
Ansich (rechtlich) sollte diese Konstruktion also einwandfrei sein.
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