Dies ist keine Rechsberatung.
Diese holt euch bitte beim Anwalt eures vertrauens.
---
Die DSGVO gilt nur für juristische Personen und Unternehmen.
Nicht für jeden, wie das hier geschildert wurde.
Privatpersonen unterligem ggf. dem KÜS.
Zum hier besprochenen Fall:
Hier handelt es sich um eine "öffentliche" Anlaufstelle. Dem Kundenservice eines Herstellers.
Diese Form von öffentlichen Daten benötigt "keine" weitere Freigabe zur weiterreichung.
Sollte der Kundendienstmitarbeiter
jedoch in seiner Mail ausdrücklich die Weitergabe seiner Daten in dieser Mail wiedersprochen haben, ist es ein klarer Verstoß gegen geltendes Recht.
Im allgemeinen Servicewesen findet jedoch diese Form des Wiederspruchs keine Anwendung.