Labern - Hier landen die Offtopic Beiträge ……..

  • #431

    Dies ist keine Rechsberatung.

    Diese holt euch bitte beim Anwalt eures vertrauens.


    ---


    Die DSGVO gilt nur für juristische Personen und Unternehmen.


    Nicht für jeden, wie das hier geschildert wurde.

    Privatpersonen unterligem ggf. dem KÜS.


    Zum hier besprochenen Fall:

    Hier handelt es sich um eine "öffentliche" Anlaufstelle. Dem Kundenservice eines Herstellers.

    Diese Form von öffentlichen Daten benötigt "keine" weitere Freigabe zur weiterreichung.


    Sollte der Kundendienstmitarbeiter

    jedoch in seiner Mail ausdrücklich die Weitergabe seiner Daten in dieser Mail wiedersprochen haben, ist es ein klarer Verstoß gegen geltendes Recht.

    Im allgemeinen Servicewesen findet jedoch diese Form des Wiederspruchs keine Anwendung.

  • #434

    Der Forumsbetreiber laut Impressum ist eine GmbH & CoKG. Selbstverständlich findet die Dsgvo hier Anwendung. Warum glaubst du nicht?

  • #435

    Um das Ganze abzukürzen.

    Rechtlich möglich oder nicht - Das Posten von Klarnamen dritter Personen ist hier nicht gewünscht.

    >> In der Ruhe liegt die Kraft <<

  • #436

    Wäre das so, dürfte man zb nicht Maggi oder Nestle schreiben. Den das sind auch juristische Personen. Aber Firmennamen darf man natürlich nennen. Selbst das erwähnen das man eine Yamaha besitzt wäre dann nicht mehr erlaubt. Daher ist dein Argument Blödsinn.


    in der DSGVO sieht jeder das was er sehen will, aber ich bin mir sicher, das keiner sie durchgelesen hat. Sondern sich nur irgendwas aus den kleinen Presseartikeln zusammen reimt.


    Wer sich also mal die Zeit nehmen will um es genau zu wissen, bitte hier Gesetzestext DSGVO


    Dort steht dann gleich zu anfang das es NUR für natürliche Personen gilt. Im allgemeinen Umgang im Internet interpretiert aber jeder das rein was er meint das drin sein müsste, nicht das was wirklich drin steht. Deswegen mal lesen und dann auch Gerichtsurteile dazu die unklare Formulierungen auslegen.

  • #437

    Sorry Norbert, aber das ist Quatsch.


    Aber du hast insoweit Recht als lesen bildet.



    Art. 4 Abs. 7 DSGVO:

    „Verantwortlicher“ die natürliche oder juristische Person, Behörde, Einrichtung oder andere Stelle, die allein oder gemeinsam mit anderen über die Zwecke und Mittel der Verarbeitung von personenbezogenen Daten entscheidet;


    Art. 3 Abs. 1 DSVGO:

    Diese Verordnung findet Anwendung auf die Verarbeitung personenbezogener Daten, soweit diese im Rahmen der Tätigkeiten einer Niederlassung eines Verantwortlichen ...


    Art. 1 Abs. 1 DSVGO:

    Diese Verordnung enthält Vorschriften zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten ...


    In dieser Reihenfolge zu lesen und zu verstehen.


    Und ich diskutiere jetzt nicht ob eine GmbH & CoKG eine juristische Person ist!



    Keine Rechtsberatung, nur Richtigstellung!

  • #438

    Das sind aber diejenigen die sich an die DSGVO halten müssen, nicht diejenigen für die es gilt. Alle müssen sich an die DSGVO halten, aber geschützt sind nur die natürlichen Personen.


    Das meinte ich als ich sagte, jeder interpretiert irgendwas rein, was so nicht da steht. Google suche nach juristischer Person, schnell was kopieren und garnicht verstehen, was da eigentlich steht.


    Den der erste Artikel besagt für wen es gilt.Und dort steht nicht das es für juristische Personen gilt. Naja...ist schwer zu diskuttieren, wenn man eine vorgefertigte Meinung hat und dann jeden Satz immer so liest, wie er zur eigenen Meinung passt. Aber genau das machst du leider gerade. Schade.

  • #439

    Und ich meinte, das nur weil Hr. K bei einer juristischen Person arbeitet dieser nicht geschützt durch die DSGVO sein soll ist äußerst fraglich.

    Käme die Mail aus einer Schrauberbude (ehemalige Yami - Werkstatt als EK) wäre er nach euren Argumenten geschützt?

    Herr K ist eine natürliche Person, da sind wir uns einig.


    Bei der " ... Alle müssen sich an die DSGVO halten, aber geschützt sind nur die natürlichen Personen." sind wir uns einig, nix anderes hab ich geschrieben.

    Insofern nehme ich Quatsch zurück und nachdem, wie du es gemeint hast hab ich´s falsch verstanden und behaupte nun das Gegenteil. Sorry.


    Hier ist doch die Frage nicht die DSGVO, sondern die Auslegung:


    "Herr K. ist Mitarbeiter eines Kundendienstes, daher öffentlich".


    Den darf man dann namentlich an den Pranger stellen! Und so ist es nicht.


    Google Prangerwirkung.

  • #440

    Leider habe ich beruflich häufig mit diesem leidigen Thema zu tun, aber schön das hier jahrelange Erfahrung in internationalem Datenschutz Projekten auf Google Bedienung reduziert wird, aufgrund welcher Sachkenntnis eigentlich?

    Eine Anmerkung noch: Juristische Personen sind ausdrücklich nicht vom Schutz durch die DSGVO betroffen, aber

    Ansprechpartner gelten bereits wieder als personenbezogene Daten. Es ist ein leidiges und komplexes Thema aber zum Schutz der Bürger.

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