In meinem Verfahren wurde die Geldbuße verdoppelt, um einem Fahrverbot zu entgehen.Das war ohne Anwalt recht aufwändig, es gab 3 Termine und außerdem mußte
ich einen höheren Boß der Firma dazu gewinnen vor Gericht auszusagen, dass bei einem Fahrverbot meine Kündigung unabwendbar wäre.Das war in dem Sinne nicht
notwendig, da es in meinem Arbeitsvertrag stand ( Außendienst).War also mehr oder weniger reine Schikane der Richterin, das hätte die nicht gemacht, wenn ich
einen Anwalt gehabt hätte.
Die Maxime bei Verkehrsstrafsachen vor Gericht lautet: Fresse halten und Anwalt sprechen lassen !
In einem späteren Verfahren habe ich einen Anwalt hinzugezogen und diesen Rat beherzigt.Das hat das Verfahren für mich mit einem Freispruch
enden lassen.Es hatte sich gezeigt, dass die SA grottig vorbereitet war, sowas läßt ein Anwalt sofort abperlen während eine Privatperson diese
Zusammenhänge gar nicht erfaßt.