Dinge, die mich nerven....

  • #3.011

    Das meine Tracer 9 GT beim Händler steht und die die Anmeldung nicht hinbekommen :cursing:

    Meine Umbauten bisher:

    Yamaha kurzer Kennzeichenhalter

    Yamaha LED-Blinker

    Yamaha Alu-Kettenschutz

    Yamaha Kühlergitter

    Yamaha Gepäckträger

    Yamaha Topcase 50l

    Scottoiler

    CLS-Heat Steuerung für die Heizgriffe

    Gilles Brems- Kupplungshebel

    Abrapovic Komplettanlage

  • #3.012

    Es gibt eine Hausordnung.

    Das ganze Haus hat nach Rauch gestunken.

    Es wird rund um die Uhr gequarzt, auch Nachts um halb drei.

    Ich habe nur auf einer Seite der Wohnung Fenster zum lüften und da wurde und wird gequalmt.

    Tracer 9 GT Plus - demnächst

    Niken GT

    Tracer 700 - 3,43 l/100km

    Honda SH 300 - 2,87 l/100km

    Zero SR/S - 7,50 kWh/100 km

  • #3.014

    Ich verstehe deinen Frust, aber meines Wissens nach hat der Hausbesitzer kein Recht, den Mietern Rauchverbot im Wohnobjekt zu erteilen.


    Aber du hättest die Möglichkeit, einen Mietmangel geltend zu machen. Google sagt, du kannst die Miete um bis zu 20% kürzen. Wie genau dafür der Ablauf ist, kann ich dir nicht sagen.

  • #3.015

    Ne öffnene Büchse Sürströming für 3 Tage hilft auch! Da steht dann keiner mehr! Ein normal Fisch tut's auch.

    Viel Erfolg.

  • #3.017

    In den eigenen vier Wänden incl Balkon oder Terrasse ist das Rauchen erlaubt SOLANGE kein anderer Nachbar belästigt wird. Hier steht dir definitiv ein Recht zu Unterlassung zu fordern, du wirst belästigt. Leider musst dazu in Deutschland das alles dokumentieren. Daher würde ich das nun wirklich mal aufschreiben und jeweils Fotos machen. Würde mal sagen, das so 4-10 Vorgänge mit hohem Störungspotential wie den brennenden Eimer dokumentieren solltest. Und jedesmal dazu vermerken, das du Passivraucher dadurch bist, das jetzt in dieser Jahreszeit die Fenster nachts offen lässt wegen Abkühlung. Vieleicht auch mit vermerken, ob Wind geht oder nicht, macht sich immer gut in sochen Dokumentationen, Rahmenbedingungen mit zu vermerken. Tagestemperatur um auf die Notwendigkeit der nächtlichen Abkühlung hinzuweisen.


    Passivrauchen muss man nicht hinnehmen, da kann man Unterlassung einfordern. Diese Dokumentation dann als Schriftstück erstmal zum Vermieter, der muss den Mangel abstellen. 4 Wochen sollten dafür reichen als Zeit. Nicht zu kurz, weil der Vermieter muss was schreiben und dem Angeschriebenen Zeit für einen Antwort lassen. 14 Tage Zeit sollte der Vermieter also dem Raucher geben.


    Heist das du mit dieser 4 Wochen Frist erstmal die Möglichkeit es abzustellen gegeben hast. Kündige die Mietkürzung dabei schon an, aber nicht so als definitives MUSS sondern so ein "sollte nichts passieren halte ich mir das Recht vor die Miete zu kürzen". Das ist nur der Verweis drauf das du von deinen Rechten dann Gebrauch machen willst, aber es nicht musst. Immer ein bischen eine Hintertüre lassen.


    Ich denke danach kann man dann das Ordnungsamt anschreiben, den das ist auch eine Ordnungswidrigkeit. Die wollen aber sehen, das du es zuerst "einvernehmlich" versucht hast, nicht gleich das Ordnungsamt vorschickst um dir die Kastanien aus dem Feuer zu holen. Wenn man selbst erfolglos versucht hat, ist das Ordnungsamt viel kooperativer dann mit Massnahmen und Messungen der Rauchbelästigung.


    Drück dir die Daumen. Schnell lässt sich sowas leider nicht lösen, aber mit Geduld geht es schon.

  • #3.020

    Mal zum Nächsten Bikertreff fahren und ein paar Böse aussehende Jungs zum Bier Einladen. Gleich sagen das bei Dir nicht geraucht wird. Sonst stehen die später auch bei Deinem Nachbar und Qualmen mit. :lachen:

    " Glück kann man nicht kaufen. Aber ein Motorrad und das ist verdammt nah dran."


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