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#482 0,12 € , da hätte ich ganz spendabel mal ein paar Cent mehr überwiesen . Die Buchhaltung hätte sich gefreut .
oder vielleicht zurück überwiesen
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#484 Hatte mal vor längerer Zeit ein Motorrad verkauft. Bekam darauf hin einen Steuerabrechnungs- und Erstattungsbescheid vom Finanzamt. Berechnet war ein Guthaben von 0,35 Pfennig. Wurde großzügig auf 1,00 DM aufgerundet. Das ganze dann als teurer Vordruck mit integriertem Scheck. Der war bestimmt teurer als mein tatsächliches Steuerguthaben. Habe mich vor Lachen weggeschmissen und den Scheck nie eingelöst. Wollte den eigentlich mal einrahmen und in meinem Büro aufhängen . Denke das muss ich unbedingt noch nachholen.
Was meinst du, was es an Gebühren kostet, einen Verrechnungscheck einzulösen?
Manchmal ist Wegwerfen billiger.
Gruß Sigi
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#486 Alles anzeigen
Hab ich gestern drei Briefe an das Hauptzollamt geschrieben!!!
Bringen wird das nichts, aber der Amtsschimmel hat Arbeit. -
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#487 0,12 € , da hätte ich ganz spendabel mal ein paar Cent mehr überwiesen . Die Buchhaltung hätte sich gefreut .
Das mach ich generell bei nem Strafzettel. Ein Bekannter arbeitet bei der Zollkasse und meinte dass die damit einen rießen Aufwand haben das Mehrgeld zu verwalten. Für Mich macht es keinen ärger. Ich hab ja meine 10 Euro Knöllchen überweisen. Aber der eine Cent zuviel macht viel Arbeit.
Schönen Gruß an Ingo. Glaub zwar nicht dass Du hier mitliest, aber trotzdem. -
#488 Vor 2 Wochen Anhänger stillgelegt. Guthaben 7,74 Euro wird abgerundet auf 7,- Euro. Um ca. 10% beschissen.
Auch nicht korrekt vom Amt, die dürfen sich alles erlauben. Aber wehe du überweist zu wenig. Dann bekommst gleich einen Haftbefehl Erzwingungshaft.
Ist eigentlich Unterschlagung, was das Finanzamt hier macht. Die stünden 7,74€ zu und bekommst nur 7,-€
Was ist mit den restlichen 74cent? Unterschlagen, nicht korrekt an dich ausbezahlt.
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#489 Na ja, wollen wir mal mit den Füssen auf dem Teppich bleiben und nüchtern betrachten. Der Gesetzgeber hat in manchen Gesetzen Kleinbetrags- und/oder Rundungsregelungen und dergleichen eingebaut. Normalerweise halten sich unsere Staatsbediensteten auch exakt an diese Regelungen, da Ihnen hier nicht unbedingt ein Ermessenspielraum in diesen gesetzlichen Regelungen eingeräumt wird. Zudem, in Zeiten der EDV-Verarbeitung sitzt da Niemand mehr der jeden Bescheid händig fertigt und noch groß darüber grübelt. Und wer weiß, vielleicht würde Dir ein zuständiger Sachbearbeiter auch gerne noch einen höheren Erstattungsbetrag zahlen, sticht aber in einem Dilemma und darfs einfach nicht .
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#490 Trotzdem, hier geht es ums Prinzip. Wenn der Bürger einen Anspruch auf Erstattung von 7,74€ hat - dann hat er diese auch in vollen Umfang zurückzubekommen. Ansonsten ist dies eine Unterschlagung von KFZ Steuer des Volkes.
Macht das Finanzamt dies bei 10.000 Steuerzahler, dann sind dies schonmal 7.400€ was sich das Amt zu unrecht erschlichen hat.
Das Amt soll seine Spielereien lassen und korrekt abrechnen d.h. weder Auf noch Abrunden.
Soviel dazu, ansonsten zurück zum eigentlichen Thema dieses Threads : Witzige Bilder
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