Servus zusammen,
Alles anzeigenWenn was beweisfähiges dokumentiert werden muss, dann nur mit geeichten Geräten.
Die Drehzahl wird seit Ewigkeiten mit einer simplen Kontaktzange am Zündkerzenkabel abgegriffen.
Wer mit zu lautem Equipment unterwegs ist -und das auch noch weiß- bekommt von mir nur einen Rat: weg mit dem Dreck!
Dem gebe ich voll recht. Ich arbeite sehr viel mit Eichbeamten zusammen. die stehen öfters vor Gericht als Zeugen bei solchen Sachen. Und wenn die Messgeräte nicht geeicht wären, dann keine gerichtliche Verwertung. Es wird das Messgerät nicht mal akzeptiert, wenn ein Siegel nur verletzt ist.
Also wird niemals mit dem eigenen Drehzahlmesser verwertbares Material gesammelt. Bei Unauffälligkeiten reicht der evtl. aber wenn der Scherif Bedenken hat muss geeicht gemessen werden, sonst keine Verwertung vor Gericht.
Ich hatte zum Glück noch nie solch eine Kontrolle oder Probleme, da ja alles original ist.
Gruß
Wolfgang