Änderung der Drehzahlanzeige

  • #21

    Servus zusammen,


    Dem gebe ich voll recht. Ich arbeite sehr viel mit Eichbeamten zusammen. die stehen öfters vor Gericht als Zeugen bei solchen Sachen. Und wenn die Messgeräte nicht geeicht wären, dann keine gerichtliche Verwertung. Es wird das Messgerät nicht mal akzeptiert, wenn ein Siegel nur verletzt ist.

    Also wird niemals mit dem eigenen Drehzahlmesser verwertbares Material gesammelt. Bei Unauffälligkeiten reicht der evtl. aber wenn der Scherif Bedenken hat muss geeicht gemessen werden, sonst keine Verwertung vor Gericht.


    Ich hatte zum Glück noch nie solch eine Kontrolle oder Probleme, da ja alles original ist.


    Gruß

    Wolfgang

    Der Weg ist das Ziel

  • #22

    Kann man nicht sehr einfach die reale Motordrehzahl über die Diagnoseschnittstelle via Diagnosegerät auslesen? Müsste mich sehr täuschen wenn dem nicht so wäre.


    Sorry, denke auch das Demjenigen der seine Abgasanlage und dann, sofern mit laienhaften Möglichkeiten überhaupt machbar, zusätzlich auch noch gezielt die Drehzahlanzeige für einen solchen Täuschungsversuch der Überwachung zielorientiert (Täuschung) manipuliert, ein solches Handeln zusätzlich als Vorsatz unterstellt wird. Wird sich bestimmt nicht positiv im Fall einer festgestellten zu lauten Abgasanlage auswirken. Da wird das Moped dann links gemacht und alle für die Lärmüberschreitung, sowie für die anderen Manipulationseingriffe in Frage kommenden Komponenten, aufs genaueste in Untersuchung genommen. Wird zum Einen für den Betreffenden ein teurer Spaß (Gutachterkosten) und wenn dann erwiesen und auch der Vorsatz auch noch zusätzlich festgestellt ist, wird's richtig spassig.


    Träumen kann man ja, aber da würde ich mir persönlich eine andere Thematik wählen.

  • #23
    • der 1 db fehlt bis zur Mess-Toleranz, es sind also aktuell 99db gemessen worden. Die hat es auch nur wenn der Auspuff heiß ist, sonst ist er innerhalb der Toleranz. Hat beim regulären Tüv mit Probefahrt eine Plakette gegeben, war wohl nicht zu auffällig, Glück gehabt.
    • Habe aus eigenem Antrieb mal beim Tüv messen lassen, um Stress zu vermeiden.
    • Der Auspuff ist im Originalzustand, mit Kat, ABE-Eater und hat 3K Km gelaufen, und ja, er ist zu laut gemessen.
    • Danke, über den rechtlichen Hintergrund habe ich mich bereits kundig gemacht, das war auch nicht Besandteil meiner Frage.
    • Meine Meinung: Auch bei Fahrverbotszonen müßte, nach meinem Verständnis, die Toleranz von 5db zum Fahrzeugschein gelten,
      da diese Aufgrund der empirisch ermittelten Ungenauigkeit des Meßverfahrens in Ansatz gebracht wird,
  • #24

    Deine Meinung wird einem Polizisten ziemlich egal sein, aber das weißt sicherlich auch ;)


    Probiere es doch einfach mal aus und fahre mit dem Auspuff durch Tirol.

    Sag denen dann einfach, dass du das nicht gewusst hast.

    Kannst uns ja dann berichten, was rausgekommen ist.

  • #25

    Wenn es nicht den Vorschriften entspricht, dann hilft die die Plakette auch nichts.

  • #26

    Danke, das war mir bereits bekannt, war aber auch keine Frage.

    Kausalität: Warum würde ich mir sonst Gedanken wie unter diesem Topic machen?

  • #27
    • 95db in den Papieren plus 5 db Ungenauigkeit des Messverfahrens würde dann bei einer Messung dazu fürhren können, dass alle Fahrzeuge die 95db laut sind, und damit legal, als zu laut gemessen würden. Aus dem Grunde steht das so in der Durchführungsbestimmung in Deutschland drin.
    • Aus o.a. Grung würde es mich wundern wenn es in AU anders gehandhabt würde, aber ich wundere mich auch gerne.
  • #28

    Wtf ist ein ABE-Eater? Ein unzulässiger Schalldämpfer? 8)

    Wg. Krach fahr ich aus der Haut: loud is out!

    -Not all you do, is only your own Ding. :happy-sunny:

  • #29

    Nein, könnte aber auch ein Parasit sein der sich von ABEs ernährt... :)

    Die Termignoni kommt mit 2 DB-Eatern, ein Race und einer, mit dem die Anlage ABE hat.

    Der ist in der ABE auch als Risszeichnung mit allen Details aufgeführt.

    ABE + Eater = ABE-Eater

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