• #11

    Naja Also es gibt Anfängermotorräder und das 100%ig. Die Leistung ist nicht das Problem der Anfänger sondern die Bremsen und da macht es eben einen Himmelgroßen Unterschied ob du auf einer R1 sitzt ober einer xj6 mit Abs.


    Auserdem finde ich eine Diskussion über die Vmax eines Motorrades das für die Landstasse gebaut wurde völlig daneben. Die "Flotteren" unter uns müssen dann eben Airodynamische Mopeds kaufen und keine Nackte die einfach irgendwann mal nicht mehr zu beherrschen ist weil dann eben die Einflüssen von aussen zu groß werden.


    Aber das ist meine Persönliche Meinung

    Wenn schon Scheiße, dann Scheiße mit Schwung!!
    lg Daniel

  • #12

    Hallo,


    es gibt ja so einige Motorräder am Markt die eine begrenzte Höchstgeschwindigkeit haben und die Hersteller haben da
    ihre gründe und setzen die Prioritäten in anderen Bereichen.
    Die Mt zu entdroseln wird genau so wenig ein Problem sein wie das für die VMAX auch möglich ist, diese läuft ja ab Werk auch nur 220km/h. Bei der VMAX wird bei meinem Händler die ECU umprogrammiert. Ob es bei der MT sogar noch einfacher
    geht werde ich rausfinden und berichte Euch.
    Die MT ist für mich nach ausgiebiger fahrerei ein echtes spaßmotorrad mit super sitzposition ( bin 1,80m ). Da gibt es für den Preis nichts vergleichbares und das mit der super verarbeitung. Laut Tacho bleibt die MT bei ca 220 km/h im 5 und 6 Gang bei diesem speed und beschleunigt nicht weiter. Aber wie schon geschrieben, ist das alles kein Problem.



    Grüße


    Fox

  • #13

    Es freut mich, dass das Thema Bevormundung, entschuldigung Drosselung, der MT 09 sich belebt.


    Danke für die Anregungen ;)


    Ich habe mit der MT 09 nicht auf das falsche Pferd gesetzt, da sie eigentlich genau das ist was ich mir vorgestellt habe. In einer Liga mit der Street Triple, tolles Handling genug Leistung und vor allem deutlich mehr Drehmoment als die Streety. Eine aufrechtere Sitzhaltung und vor allem ein faszinierendes Styling. Dazu noch ein erschwinglicher Preis.


    Nach nun 34 aktiven Motorradjahren, oft mit starken, unverkleideten Bikes, weiß ich was es bedeutet mit 250 über die Piste zu fahren. Das hat mich schon immer fasziniert, wenngleich dies nicht der Alltag ist, zugegeben.


    Trotzdem möchte ich selbst entscheiden, was für mich geht und gut ist, so wie jeder andere das auch für sich in Anspruch nehmen soll.


    Deshalb sollten die japanischen Hersteller es ihren Kunden überlassen, auf die sie letztendlich angewiesen sind und da sollten sie "Alle" Interessenten bedienen und nicht nur diejenigen, die sich mit 210 zufrieden geben wollen :!:


    KTM, Aprilia, BMW, Benelli usw. bauen solch unvernünftig tollen Motorräder, die leider nicht mit meinem zur verfügung stehenden Budget zusammenpassen. Sonst müsste ich nicht überlegen ;)

  • #14

    Noch ein Nachtrag.


    Habe beim Yamaha-Händler Motec aus München bezüglich Aufhebung der Drosselung nachgefragt, die werden sich dran machen und voraussichtlich nächste Saison das Problem beseitigen. Das stimmt doch optimistisch :D


    Motec hat schon die unseelige Drehmomentbegrenzug der XTZ 1200 in den unteren Gängen eliminiert. Der Test in Motorrad fiel sehr positiv aus. Mein Geschäftskollege hat sich die Entdrosselung von Motec programmieren lassen und ist nun überglücklich.

  • #15

    Ich nehm mal an dass die 2-jährige Werksgarantie bei solchen Eingriffen (auch wenn es von einem YAMAHA-Händler gemacht wird) flöten ist. Heutzutage tritt das verbraucherfreundliche Produkthaftungsgesetz immer mehr in den Vordergrund. Nicht umsonst ist jeder dritte Satz in der Betriebsanleitung mit >> ACHTUNG <<, >> VORSICHT >>, >> DIES KÖNNTE IHR LEBEN GEFÄHRDEN >>, u.s.w. gespickt. Das Moped ist vollgeklebt mit Warnhinweisen. Wer nachträglich nach Vertragsabschluss der Versicherung an seiner Höchstgeschwindigkeit rumbastelt oder basteln lässt hat keinen Versicherungsschutz. Die A.B.E. ist dann auch flöten. Alle sind aus dem Schneider. Nur nicht der Fahrer/Besitzer. Wer in so einem Fall einen voll im Berufsleben stehenden Mitmenschen bei einem auch unverschuldeten Unfall schädigt der ist arm dran. Monatliche Zahlungen für Ihn, seiner Frau und Kindern sind die Folge. Hersteller und Versicherer reiben sich jetzt schon die Hände. Da wir nicht nur seit NSA, CIA + FBI immer gläserner werden muß man Heutzutage vorsichtig sein in einem öffentlich zugänglichem Forum solche Aüßerungen bezüglich der Manipulation der Höchstgeschwindigkeit von sich zu geben. Big Brother is watching you. Zum " deutlichen " Mehr an Leistung der MT-09 der Streettriple gegenüber möchte ich noch folgendes anmerken um mal die Zeitschrift MOTORRAD frei zu zitieren. Sie haben Leistungs/Vergleichstest ausgeführt die folgendes aussagen. Die YAMAHA hat beim klassischen Durchzugstest von 60 km/h auf 140 km/h im letzten Gang einen Vorsprung von 0,4 Sec. Bei der Beschleunigung von 0 KM auf 100 KM ist sie 0,1 Sec., auf 200 KM 1 Sec. schneller. Im Rennsport sind das natürlich Werte die mögen immens sein. Im öffentlichen Straßenverkehr stellen sie eine vernachläßigbare Größe dar. Das war jetzt ein Haufen Holz so kurz am Stück. Aber wir sind ja ein freies Land. Und Jeder ist ja seines eigen Glückes Schmid.

  • #16


    Das stimmt nicht! Andere sind durch die Haftpflicht immer Versichert, egal ob man grob fahrlässig gehandelt hat, oder wie auch immer. Das ist gesetzlich vorgeschrieben. Die Versicherung hat in solchen Fällen jedoch die Möglichkeit Regresszahlungen von dir zu kassieren (bis max. 5000,-€) und den Versicherungsvertrag aufzuheben.

    Gruß


    Basti

  • #17

    Ja Close, in erster Linie hast du natürlich Recht. Ich habs nur schlecht vormuliert. Aber um es jetzt mal ganz genau zu formulieren. >> Andere<< sind sind sowieso nicht versichert sondern der Versicherungsnehmer. Die Versicherung muß die Geschädigten des Versicherungnehmers entschädigen. Aber seine Versicherung muß bezahlen. So ist es wohl richtig. Im Endeffeckt ist man der Mops. Zusätzlich zum normalen Regressanspruch der Versicherung gilt folgendes.Hier noch ein Kurzer Auszug aus einem Versicherungsforum : Bei besonders schwerer vorsätzlicher Verletzung der Aufklärungs- oder Schadensminderungspflicht durch den Versicherungsnehmer oder den Fahrzeugführer beträgt der Regressanspruch der Kfz-Haftpflichtversicherung nach § 6 Absatz 3 KfzPflVV gegenüber dem Versicherungsnehmer und/oder Fahrzeugführer max. 5.000,00 Euro. Die Kfz-Haftpflichtversicherung kann somit einen Höchstregressbetrag in Höhe von max. 10.000,00 € gegenüber dem jeweiligen Versicherungsnehmer und/oder Fahrzeugführer geltend machen.

  • #19


    Das mag ja sein, aber solche Hinweise sind bei einem solchen Thema durchaus auch angebracht. In einem Rechtsstaat wie DE ist nun einmal leider nicht alles rechtlich zulässig, was technisch möglich ist. Das muss m. E. hier auch klargestellt werden. Denjenigen, denen die MT nicht schnell genug ist, sollte ein anderes, vom Werk aus schnelleres Bike, empfohlen sein. Just my 2 cents.

    Die Linke zum Gruß!

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