Zitat von WimpyAlles anzeigenHey Horax
Habe diese Blinker in Köln auf Messe gesehen, sind der Hammer.
Deine Einbauposition scheint eine sehr gute Idee zu sein ...
Jemand eine Ahnung ob die Blinker auf dieser Position sitzen dürfen ?????
Gruß Wimpy
https://www.tuev-sued.de/uploa…radaenderungen_082007.pdf
ZitatAlles anzeigen
Fahrtrichtungsanzeiger (Blinker):
- vorgeschrieben, nach StVZO ab EZ 1.1.62
- Anzahl: 4
- Kennzeichnung vorn: 1, 1a, 1b, 11
- Kennzeichnung hinten: 2a, 2b, 12
- in der Breite (min.):
nach EG vorn 240mm, hinten 180 mm
nach StVZO vorn 340 mm, hinten 240 mm
Blinkleuchten an den Lenkerenden (”Ochsenaugen”) zueinander 560 mm- in der Höhe: 350 - 1200 mm
- Einschaltkontrolle nach EG vorgeschrieben, optisch oder akustisch oder beides, nach StVZO zulässig
- “Ochsenaugen” bei EZ ab 1.1.87 nur i.V.m. zusätzlichen hinteren Blinkern zulässig
Ob EG oder StVZO ausschlaggebend ist, weiß ich jetzt auch nicht.
Im Zweifel würde ich nach EG gehen...