Positionslicht im Blinker / Demontage der Soziusrasten

  • #1

    Servus,


    wer weiß 100%tig genau ob folgende Bauteile, Änderungen erlaubt sind?


    Blinker mit Positionslicht vorne, Rücklicht / Bremslicht hinten ohne das man die original Beleuchtung abklemmt.


    sowie die Demontage der Soziusrasten ( ohne Soziussitzbadeckung )?


    Im Netz liest man alles. Aber evtl. hat ja jemand schonmal Probleme mit der Rennleitung / Tüv gehabt oder das Gegenteil und weiß das es definitiv erlaubt ist.

  • #4


    Du weißt aber schon das es gravierende Unterschiede zw. Deutschland und Österreich gibt im Bezug auf TÜV, Zulassungsvorschriften, technische Abnahme.


    Hier geht es um deutsche Vorschriften.

  • #5

    Selbst mit E Prüfzeichen könnte es ja bedeuten: Anbau nur erlaubt wenn original Standlicht deaktiviert wird. Was ich ja vermeiden möchte :)


    An der Front der MT09 SP säh es bestimmt geil aus wenn die zwei Blinker noch " Tagfahrlicht " hätten :)

  • #6

    Ich hab in Sachen TFL nur was von Autos gefunden.


    http://www.ath-hinsberger.de/Tagfahrlicht-montieren-Hoehe/



    Habe gelesen, dass es bei Motorrad genau so wäre. Aber ne sichere Quelle habe ich nicht.
    Die Blinker dürften also nur als Blinker eingesetzt werden, da wir ja schon TFL haben. Bei älteren Mopeds dürfte man sie auch mit TFL betreiben.

  • #7

    Hinweis auf der Yamaha Homepage (sowohl Österreich als auch Deutschland) zu den Positionslichtern in den Blinkern.


    https://www.yamaha-motor.eu/de…YME-FLB2F-10-00&year=2018


    Es ist nicht zulässig, die Sonderfunktion Positionslicht zusammen mit dem vorhandenen Positionslicht zu verwenden. Bitte wenden Sie sich an Ihren Yamaha-Händler vor Ort.

    >> In der Ruhe liegt die Kraft <<

  • #8

    Na gut, danke euch.


    Dann werden es " Standartblinker ".


    Jetzt nur die Qual der Wahl, welche es werden.


    Hab ja ein Auge auf Rizoma... natürlich abartig teuer. Die Leggeras gefallen mir. Die Corsas wären für vorne glaube ich besser, da sie etwas weiter rausgucken. Am Heck sieht definitiv der Leggera mega geil aus. Da wär der Corsa wieder zu breit.

  • #9

    Thema Blinker als Standlicht:
    laut EU Richtlinie 2013/60/EG und ECE Richtlinie / UNECE Vorschrift 53.01 sind vorne 2 orange Positionslichter zulässig, die in den Blinker integriert sein dürfen, WENN
    - diese symmetrisch zur Fahrzeugmitte angeordnet sind
    - das originale weiße Standlicht deaktiviert wird
    - die Positionsleuchten (sofern in den Blinkern integriert) beide (oder die jeweilige Seite) ausgehen, wenn der entsprechende Blinker aktiv ist, d.h die Blinkerfunktion muss so erhalten bleiben wie wenn kein zusätzliches Standlicht vorhanden wäre
    - die hinteren Blinker nicht mit leuchten als oranges Standlicht, es sind nur vorne die beiden orangen Standlichter erlaubt
    .... nutzt Honda z.b. schon bei allen aktuellen Modellen seit einigen Jahren und darf so auch nachgerüstet werden. Es steht in den Richtlinien nix geschrieben darüber, ob die Blinker entsprechende E-Zeichen als Zulassung fürs Standlicht haben müssen oder nicht, es müsste also egal sein, ob man Blinker mit der Funktion kauft oder die Funktion per Elektronik in die vorhandenen Blinker integriert.
    Ich nutze die Funktion per Zusatzelektronik bei meinen Kellermann Atto seit Anfang der Saison, wurde schon mehrmals kontrolliert und gab nie Probleme damit, hab die Sherriffs auch extra drauf angesprochen, da kam nur die Antwort, dass es die Sache ja auch schon ab Werk gibt (Honda, Harley)


    Blinker hinten mit Bremslicht und oder Rücklicht:
    - es sind maximal 2 Bremslichter und 2 Rücklichter erlaubt, nutzt man eine der Funktionen also in entsprechenden Blinkern, muss das "normale" Rücklicht und oder Bremlsicht deaktiviert werden, 3 Bremslichter oder Rücklichter sind nicht zulässig


    was die Soziusrasten angeht:
    müssen genau genommen ausgetragen werden bzw. die Sitzplatzanzahl auf 1 geändert werden bei Demontage der Rasten. ist aber wohl eine Grauzone, den einen störts, den anderen nicht, bei mir hat es noch keinen interessiert, dass die Rasten fehlen, weder Cops noch TÜV bei der HU

    mein Fuhrpark:

    MT09 RN29 - BMW F900XR - GSX1400 K6 - GSX1400 K3 "Project GSX1400-R" - Tracer 900 GT RN57

    Einmal editiert, zuletzt von nakedbiker1005 ()

  • #10


    also meine mt-09 hat keine positionslichter serienmäßig. damit kann ich welche anbauen - ob die nun in den blinkern sind oder extra wo angebaut, ist dabei egal. man darf eben nur nicht mehrere haben. d.h. wenn man schon welche hat, darf man sie nicht auch noch mit den blinkern haben.


    louis verkauft auch welche (https://www.louis.at/artikel/h…c6b7855f2f15aacd0c3d96abe) und lt. verkäufer (und auch website) ist das so auch zugelassen.


    gibt auch dazu hier noch nen artikel: https://www.motorradonline.de/…-motorraedern.765243.html

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