IXIL : Komplettanlage
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#933 Zitat von Dani
Der will dir bestimmt eine teurere Anlage verkaufen.
Eine erteilte ABE EG kann man nicht entziehen (TÜV Gutachten bei Vorlage in diesem Fall Spanischem Verkehrsministerium ähnl. zu unserem KBA, dann ist das mit der erteilten Zulassung amtlich)… im Einzelfall kann der TÜV die Erteilung der Plakette verweigern wg. Nichteinhaltung der vorgeschriebenen Grenzwerte (dB- & CO-Messwerte) -
#934 Zitat von trixi
Eine erteilte ABE EG kann man nicht entziehen...Doch kann man, die Mivv Double Gun Versionen der Z1000 2007-2013 haben genau das hinter sich, weil bei Erteilung offenbar Fehler gemacht wurden....(Ohne Vorschalldämpfer eine "Krümmerverlängerung" geht halt nicht legal)
Es wird natürlich nicht passieren, dass jemand vorhandene E-Nummern unkenntlich macht oder die Anlage eingezogen wird. Vermerkt ist der Verlust der E-Nummer trotzdem bei den Ämtern. -
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