EBAY : Rechte und Pflichten , ...

  • #1

    ich möchte nur mal darauf hinweisen, dass du dich auf rechtlich sehr dünnem eis bewegst, wenn du die auktion abbrichst, weil du exttern einen käufer hast.


    du musst es so sehen, als würde der kraftstofftank schon ab 20uhr verkauft sein, du weißt bloss noch nicht für welchen preis. um dies abzusichern gibt es die möglichkeit des mindestpreises!


    http://www.ferner-alsdorf.de/r…einer-ebay-auktion/12169/


    mir hat ein Verkäufer aufgrund diesen Fehlverhaltens schonmal eine 4 stellige Summe an Schadensersatz zahlen müssen.




    Widerrechtliche Angebote dürften auch auf seiten des Forums nicht erwünscht sein.




    Du darfst gerne Werbung für die Auktion machen und diejenigen dürfen mitbieten. Ein Abbruch wegen einem externen Verkauf ist allerdings rechtswidrig und allein der Hinweis darauf absoluter Irrsinn.


    Vlt werde ich mal mitbieten....

  • #3

    Ich würde den Link dann einstellen wenn die auktion angelaufen ist, hab jetzt verstanden was du meinst Chris :)

    ############################
    DER LETZTE MACHT DAS NETZ AUS...

  • #5

    Ich verstehs auch net ! Man kann wirklich alles dramatisieren. Was da zum Teil bei ebay abläuft spottet eh jeder Beschreibung. Da wird offensichtlich auf eigene Artikel geboten etc etc , aber wenn jemand vorzeitig eine Auktion beendet, dann schreit jemand nach nem Anwalt. Sorry, vollkommen überzogen.

  • #6

    leute, das ebay thema hat hier eigentlich gar nix verloren. ich hab nen tank zu verkaufen und bevor ich hier alles reinschreibe ist es einfacher auf ebay zu verlinken.


    ich hab mir geschworen gar nicht drauf einzugehen aber mal nur soviel: so lange eine auktion keine gebote hat gibts auch keinen käufer. solange eine auktion nicht abgeschlossen ist besteht kein rechtlicher kaufvertrag. wer auktionen am laufen hat kann sie, auch nach ebay richtlinien, jederzeit beenden wenn der auktionsartikel verloren geht oder beschädigt wird. jeder kann sich mit einem hinweis vorbehalten, seine artikel auch anderweitig anzubieten (und ggf zu veräußern)...


    aber nochmal: bitte keine ebay grundsatzdiskussionen mehr. es geht wirklich nur um den tank.


    aktuell gibt es schon gebote und ein paar beobachter, deswegen denke ich grundsätzlich dass die auktion der beste weg ist. bietet einfach mit. danke.


    lg

    ############################
    DER LETZTE MACHT DAS NETZ AUS...

  • #7


    Diese aussage ist richtig, mit abbruch und ohne rechtsgültigen grund kommt der kaufvertrag aber zustande und sei es für einen euro. Ebay ist kein spielplatz, das kann auch teuer werden.


    Ich wollte dir nur den hinweis geben, ansonsten feuer frei.

  • Hey,

    dir scheint die Diskussion zu gefallen, aber du bist nicht angemeldet.

    Wenn du ein Konto eröffnest merken wir uns deinen Lesefortschritt und bringen dich dorthin zurück. Zudem können wir dich per E-Mail über neue Beiträge informieren. Dadurch verpasst du nichts mehr.


    Jetzt anmelden!