ich möchte nur mal darauf hinweisen, dass du dich auf rechtlich sehr dünnem eis bewegst, wenn du die auktion abbrichst, weil du exttern einen käufer hast.
du musst es so sehen, als würde der kraftstofftank schon ab 20uhr verkauft sein, du weißt bloss noch nicht für welchen preis. um dies abzusichern gibt es die möglichkeit des mindestpreises!
http://www.ferner-alsdorf.de/r…einer-ebay-auktion/12169/
mir hat ein Verkäufer aufgrund diesen Fehlverhaltens schonmal eine 4 stellige Summe an Schadensersatz zahlen müssen.
Widerrechtliche Angebote dürften auch auf seiten des Forums nicht erwünscht sein.
Du darfst gerne Werbung für die Auktion machen und diejenigen dürfen mitbieten. Ein Abbruch wegen einem externen Verkauf ist allerdings rechtswidrig und allein der Hinweis darauf absoluter Irrsinn.
Vlt werde ich mal mitbieten....