Wenn ich das richtig verstehe, hat Schweiz wie auch Deutschland die Möglichkeit gegen Bussgeldbescheide Widerspruch einzulegen. Damit sollte es möglich sein, durch Technische Defekte ausgelöste Lärmbelästigung dann auch nachzuweisen bzw zur Bussgeldeinstellung zu bringen.
Und es muss jemand mitbekommen, also wenn die Schweiz nun nicht hinter jedem Moped ein Polizeiauto herschickt dürften die Kontrollen nur dort stattfinden, wo Lärm auch wirklich störend ist. Nämlich dort wo andere Menschen wohnen.
Und ich glaube auch nicht, das die Schweiz auf Zuruf eines Bürgers: der wars der wars dann ein Bussgeld ausstellt.
Fazit: die Polizei muss genau dort sein, wo man sein Moped knallen lässt und das hören. Im niedrigen Gang eine Passtrasse raufheizen ist kein vermeidbarer Lärm, solange man die Speedlimit nicht überschreitet. Im Tunnel knallen lassen, weil es dort so schön klingt dagegen schon. Oder Kupplung ziehen und ab in den Begrenzer. Ich sehe das entspannter, das wird wirklich nicht die treffen die einfach nur biken wollen, sondern die welche alles mögliche machen, nur nicht fahren. Schauen wir mal Ende 25 was da wirklich rausgekommen ist. Beschlossen ist das Gesetz ja eh schon.