Alles anzeigenIch denke dann sollten wir zukünftig die "Energie" lieber in Form von Ernährung Dir zukommen lassen und stets Dich befragen.
Dann wirst Du uns ja auch sicher erklären können, dass "HANDguards" und "LEVERguards" unterschiedliche Dinge sind. Nicht umsonst sagt die KI:
Benötigen sie eine KBA-Nummer (ABE)?
Die rechtliche Situation ist unterschiedlich, abhängig von der Art des Schutzes:
- Leverguards (Hebelschützer):
- Ja, oft: Da sie aus dem Rennsport kommen und die Fahrzeugkontur verändern, benötigen Leverguards für die Nutzung auf öffentlichen Straßen in Deutschland in der Regel eine ABE (Allgemeine Betriebserlaubnis). Diese ABE ist oft mit einer KBA-Nummer auf dem Bauteil verknüpft.
- Bei hochwertigen Produkten von Markenherstellern (z.B. SW-Motech, Raximo, Probrake) wird diese ABE mitgeliefert.
- Handguards (Handschützer):
- Meist nein: Klassische Handschützer aus Kunststoff (oft als "Barkbuster" oder "Flags" bezeichnet) gelten meist als Anbauteile ohne sicherheitskritische Relevanz, solange sie Lenkerenden-Spiegel nicht verdecken oder die Handhabung der Hebel beeinträchtigen.
- Hinweis: Es schadet nicht, auf eine ABE zu achten, ist aber für reine "Windabweiser" oft nicht erforderlich.
Zusammenfassend: Während Handguards oft eintragungsfrei sind, sollten Leverguards für den legalen Straßenverkehr eine ABE/KBA-Nummer besitzen.
Danke, 100% Ack...und zwar für jeden Satz!!