Beiträge von Chefin

    Normalerweise würde ich hier ja sagen. Aber ich habe hier auch erfahren müssen, wie schnell sich dann Leute in die Wolle kriegen. Und wo fang ich dann an zu löschen? Lösch ich nur den letzen, jammern die rum, warum ich anderen stehen lasse. Lösche ich alle bin ich der Arsch vom Dienst.


    Bedenkt das bitte. Solange es ohne Diskussionen abgeht ODER diese Diskussionen in seperaten Threads dann geführt werden(man kann Zitate auch in neue Threads einbringen), lass ich es mal laufen. Bleibt dabei einfach Mensch.


    Danke und hoffentlich klappt es diesesmal ohne ausufernde Diskussionen im Lach und Spaß Thread.

    Nachprüfen geht relativ einfach, zumindest so im Bereich +-5%


    Nimm dir Stahlbrocken, so um die 10kg. Verwiege die möglichst genau. Hänge die mit einem möglichst dünnen Draht an die Stange während du die Ratsche im Schraubstock festklemmst, dort wo du die Nuss drauf steckst. Hebelstange möglichst waagerecht dabei. Bewege das Gewicht nach hinten bis es knack macht. Messe den Abstand von Mitte 4kant bis Draht in Meter. Gewicht mal 9,81 mal Abstand in Meter = Drehmoment.


    Beispiel:

    10,8kg => 106N

    Abstand 0,54m(54cm)

    57,2Nm


    Schau was eingestellt ist. Fehler wird auch durchs Eigengewicht des Hebels eingebracht. Wiege dazu deine Ratsche, sagen wir 2kg und 70cm lang. Dann kommt ca 7Nm zusätzlich dadurch zustande


    Hier würde ich nun 64Nm mal annehmen und mit dem eingestellten Wert vergleichen. Für höhere Drehmomente muss man allerdings ziemlich viel Gewicht aufbringen, da der Hebel hier nicht lang genug ist. Das ist sicher keine Wissenschaftliche Methode, aber eine Abweichung von 20% kann man damit ermitteln. Und soviel hatte damals mein erste Drehmomentschlüssel, weil ich doof war und ihn jahrelang belastet gelagert habe. Feder hinüber. 20% zu früh ausgelöst. Ruhig mehrfach das Gewicht auf der Stange verschieben und messen. So wird es letztendlich genauer. Beim Schieben kommt auch Schwingbewegung und verfälscht. Mehrfach testen und Schwingen des Gewichtes vermeiden.

    Lustig daran ist: woher hat die Polizei den meine Email-Adresse? Email-Adressen kann man jederzeit abmelden und irgendwo anders eine neue anlegen. Man sollte also meinen, das eine Email grundsätzlich nur dann als Zustellbar gilt, wenn ich persönlich die Erlaubniss an die Polizei gebe. Ich also bestätige, das ich unter dieser Email auch erreichbar bin bis auf Widerruf.


    Eigentlich sollte man daher meinen, auf eine Email mit Bussgeldbescheid fällt keiner rein. Ich weis aber(weil aktuell fast in jedem IT-Portal rumgeht), das die Leute aufs PDF klicken :icon-eek: . Und damit den Bussgeldreader installieren (für den ders genau wissen will), dieser lädt dann Schadcode nach, je nach dem von wem die Email ist. Es gibt 3 verschiedenen Arten an Schadcode der aktuell nachgeladen wird: einmal Bankingtrojaner um Bankdaten abzugreifen, einmal Kryptominer, im Hintergrund Rechenleistung klauen und den Rechner als BOT für Angriffe missbrauchen und Verschlüsselung. Deutet drauf hin, das die Infektion an mehr als eine Gruppe weiter verkauft wird.


    PS: wer davon Ahnung hat, setzt mal eine VM-Ware Maschine auf, dann könnt ihr gut tracken was die Software macht. Hat aktuell keine VM-Ware Erkennung, lässt sich also dort installieren :zwinker: .