Alles anzeigenDass kann ich nicht beantworten, dass werde ich mit ihm klären. Ich darf die R1 Scheiben nicht fahren. Nur bin ich davon ausgegangen dass ich Mt09 Scheiben bekomme, so wie es angeboten wurde und ich bestellt habe.
Die TÜV Männer meinten, dass entweder der Händler eine passende ABE schicken soll, Teile Gutachten oder Austausch.
Ich war ne ganze Stunde beim TÜV deswegen.
Das sehe ich auch so. Du hast nicht erhalten, was du bestellt und bezahlt hast. Es fehlen zugesicherte Eigenschaften. Was du bestellt hast, hast du sicher schriftlich. Damit hast du Anspruch auf Nachbesserung (ABE nachreichen), Umtausch oder Wandlung des Kaufvertrages.
Gruß Sigi