Beiträge von Eule

    Dann handhabt Triumph das anders. Wie es bei Kawasaki, BMW, Benelli, Aprillia aussieht weiß ich nicht.

    Die Fahrzeuge die ich fertig gemacht habe, war ab Werk alles (außer Kraftstoff) incl Öl drin.

    Da hab ich mir ehrlich gesagt, nie Gedanken drüber gemacht welches Öl bei der Einfahrphase drin ist.

    Wichtig war, dass genügend drin ist und die richtige Viskosität.

    Ich kann mal nachfragen ob spezielles Öl ab Werk eingefüllt wird.

    Das Fahrzeug wird mit einer Spedition gebracht, abgeladen, begutachten auf äußere Beschädigungen (was wir auch hatten), dann wird die Annahme durch Unterschrift bestätigt.

    Dann von der Metallpalette holen, auspacken, das Zubehör (Lenker, Spiegel usw) montieren, Antriebskette etwas lockern da diese ab Werk ziemlich straff eingestellt werden. Komplette Durchsicht, ob alles i.O. ist. Flüssigkeiten wie Öl, Bremsflüssigkeit, Kühlflüssigkeit sind ab Werk bereits drin.

    Das Fahrzeug wird dann noch auf elektrische Funktion getestet d.h. Scheinwerfer mit Funktion, Abblendlicht mit Funktion, Warnblinker mit Funktion, Hupenfunktion, Display ok.

    Ich habe zusätzlich immer noch die Reifen in Augenschein genommen, passender Luftdruck, kein Fremdkörper drin usw.

    Wenn alles am Fahrzeug in Ordnung ist, kommt etwas Kraftstoff rein und ab in Verkaufsraum.

    Ist es ein vorbestelltes Fahrzeug, wird der Kunde angerufen :)

    Als ich in einer Yamaha Werkstatt gearbeitet habe und auch Neufahrzeuge ausgepackt habe, war in jedem Bike Öl drin, auch bei Ducati, KTM, Suzuki überall war bereits Öl drin ;)

    Das einzige, was ich eingefüllt habe war Kraftstoff.

    Trotzdem, hier geht es ums Prinzip. Wenn der Bürger einen Anspruch auf Erstattung von 7,74€ hat - dann hat er diese auch in vollen Umfang zurückzubekommen. Ansonsten ist dies eine Unterschlagung von KFZ Steuer des Volkes.

    Macht das Finanzamt dies bei 10.000 Steuerzahler, dann sind dies schonmal 7.400€ was sich das Amt zu unrecht erschlichen hat.

    Das Amt soll seine Spielereien lassen und korrekt abrechnen d.h. weder Auf noch Abrunden.

    Soviel dazu, ansonsten zurück zum eigentlichen Thema dieses Threads : Witzige Bilder :)

    Auch nicht korrekt vom Amt, die dürfen sich alles erlauben. Aber wehe du überweist zu wenig. Dann bekommst gleich einen Haftbefehl Erzwingungshaft.

    Ist eigentlich Unterschlagung, was das Finanzamt hier macht. Die stünden 7,74€ zu und bekommst nur 7,-€

    Was ist mit den restlichen 74cent? Unterschlagen, nicht korrekt an dich ausbezahlt.

    Ich bin auch wieder voll in Action in dieser Sache :


    KBA sagte klar und deutlich, dass die Scheiben eingetragen werden können. Das macht der TÜV, der TÜV sagte, ich müsse da zu einem Gutachter/Sachverständiger nach §21 "amtl. anerkannt....", dieser widerum sagte Heute, dass ich zum TÜV muss und dieser das macht.

    Der TÜV Heutefrüh sagte, er braucht eine Gesetzesgrundlage worauf er sich berufen kann.