Beiträge von markus237
-
-
Zitat von GBMT
Mittelfest dachte ich mir auch. Es kann ja nicht Schaden, ich hoffe nur die Schrauben die dabei sind nicht so minderwertig sind wenn ja dann besorge ich mir welche aus Edelstahl. Wenn man den Spanner mal ausbauen muss nicht das die Schraube sich rund dreht, das wäre echt viel Arbeit die wieder raus zubekommen.
Gesendet von meinem CLT-L29 mit Tapatalk
Ich habe die mitgelieferten Schrauben verwendet, kann jetzt nichts negatives sagen, sind halt allgemein zum Teil kleine Gewinde Größen wo man etwas Gefühl haben sollte -
Zitat von GBMT
Gibt es meines Wissens nicht H4 mit LED die eine Zulassung haben. Ich habe so was schon fürs Auto gesucht. Aber wirklich auf den neusten Stand mit den ganzen Änderung zu bleiben ist echt nicht einfach, selbst die beim TÜV sind da manchmal überfordert. Aber wen ich das nächste mal wieder unterwegs bin mit den Leuten vom TÜV werde ich mal nachfragen ob er mir mal die aktuellen Änderungen die der TÜV ja regelmäßig bekommt zu schickt.
Gesendet von meinem CLT-L29 mit Tapatalk
Theoretisch ja, nur muss dann der Scheinwerfer auch eine gekennzeichnete Zulassung für diese Lichtquelle haben, und daran wird es immer scheitern.
-
Zitat von eD1c
Wieso fragst Du?
Meine MT-09 hat mittlerweile sehr viele Umbauten. Jedoch verbaue ich nur Teile mit E Kennzeichnung (oder ABE). Bedenke bitte, dass eine E Kennzeichnung nicht gleich bedeutet, dass Du es montieren darfst. Speziell bei der Beleuchtung gibt es Sonderregelungen. Beispielsweise ist es unzulässig, einmit E gekennzeichnetes LED Leuchtmittel zu verbauen, falls das Moped standardmässig Halogen Leuchten hat (Bsp. MT-07).Tschuldige das ich erst jetzt antworte.
Meine Frage bezieht sich darauf, da ich bei dir herauslese, das du sehr viel wehrt auf Legalität legst.
Da du ja viele Umbauten hast mit ABE und E Kennung hoffe ich das du diese hast auch alle eintragen lassen.
Denn wenn man es jetzt richtig streng nach den Regeln und Richtlinien geht, bezieht sich jede ausgestellt ABE oder E-Prüfzeichen immer nur auf den Serienzustand eines Fahrzeugs.
Bsp.
Du verbaust einen Lenker mit ABE sonst alles Serie, ist alles legal. Verbaust du jetzt noch etwas anderes ist die ABE hinfällig, somit wärst du streng genommen wieder illegal unterwegs. Viele TÜV Sachverständige und Polizisten sehen das zum Glück nicht so ernst oder streng (unser Glück), aber normalerweise müssten ein Großteil von uns seine Mopeds mit ihren technischen Veränderungen trotz ABEś und E-Kennung nach §19 oder §21 abnehmen und eintragen lassen. -
Zitat von GBMT
Frage, bei den Kettenspannern sollte man die Schraube mit der der Spanner an der Schwinge fixiert ist Schraubensicherung verwenden ??
Gesendet von meinem CLT-L29 mit Tapatalk
Ich habe Schraubensicherung (Mittelfest) verwendet, von meiner persönlichen Schraubererfahrung ca25-30 Jahre ist es schon notwendig. -
-
-
Zitat von eD1c
Im Zweifel zählt jedoch das, was die Polizei sagt. Da ich mir keine Tour durch "unsicherheiten" versauen lassen wollte, habe ich mich dagegen entschieden.
Viele Grüße
Markus
Mal eine Frage?
Hast du dein Motorrad komplett seienmäßig oder hast du E geprüfte oder mit ABE ausgestatte Teile verbaut? -
Zitat von eD1c
Nur ein Hinweis: Deine Positionslichter sind nicht zulässig. Wenn Du Pech hast, kann das die Stilllegung deines Bikes bei einer Polizeikontrolle bedeuten.
Die genaue Begründung kriege ich nicht mehr zusammen. Musst bei der Zulassungsstelle fragen. Geht darum, dass dein Motorrad bereits ein Tagfahrlicht hat und Du nicht beliebig weitere Leuchten dazubauen kannst ; Auch wenn es sinnvoll ist.
Ich hatte das vor 2 Jahren für meine MT-07 geprüft und bin zu diesem Ergebnis gekommen.
Viele Grüße
Markus
Danke für die Info, habe aber genau das gegenteilige von unserer DEKRA Stelle bekommen,
Aussage vom Sachverständigen:das eine ist Standlicht das andere Positinslicht. Und wie immer sagt jeder was anderes. Von daher bleibt’s erstmal. Bei den neuen Honda Modellen ist es genauso gelöst, bloß das da die Positionslichter Gelb leuchten. -
Das gefällt mir alles sehr gut weiter so.