Beiträge von Romiking

    Grüße nochmal,


    hatte in den letzten 2 Tagen regen Kontakt mit Motea und 2 verschiedene Mitarbeiter haben mir versichert es handle sich bei den Endstücken um titan und nicht um silber. Daher habe ich das jetzt mal so bestellt (Schwarz, Titan, Blau).


    Grüße


    Roman


    Gut zu wissen, was ich in 2 Wochen auf den Cent genau bezahlen werde :D . So können sie mich weniger über den Tisch ziehen (Also weniger als eh schon).


    Werde dann ebenfalls über die Höhe meiner Rechnung berichten.


    Achso, Sorry das sollte keine Hinterfragung sein, ob du mir hier Schmarn erzählen willst, Sorry falls das so rübergekommen ist.


    Also wenn das Titan ist, dann werden das bei mir auf dem Foto auch eher die Matten sein?! :icon-confused:


    Werde wohl mal direkt bei V-Trec bzw. motea anfragen müssen, die haben jedoch nur Kontaktformulare auf deren Seite bei denen man keine Dateien mitschicken kann....

    Danke für die Rückmeldung :).


    Also die Hebel hatten falls ich mich richtig erinnere auf jeden Fall die gleiche Farbe. Unterschiede zwischen den Seiten gab es nicht. Werde noch motea diesbezüglich anschreiben und nachfragen und dann wohl die schwarzen Helbel mit silbernen Endstücken und blauen Verstellern nehmen.

    Grüße,


    könnte mir jemand sagen welche Farbe das bei den Hebeln und den Endstücken der V-Trec Hebeln ist?:




    Sind die Hebel Schwarz oder Schwarz Matt?
    Bei den Endstücken handelt es sich meiner Meinung nach um Titan. Oder ist es Silber?


    Habe das heute so gesehen und passt meiner Meinung nach wunderbar zur Farbe der MT 09 SP (Mit anderer Verstellerfarbe). Bevor ich bestelle wollte ich jedoch nochfragen und sicher gehen, nicht das ich dann zurücksenden darf.


    Viele Grüße


    Roman


    Danke für die Rückmeldung.


    Bei dem Halter handelt es sich um den PROTECH Kennzeichenhalter für die YAMAHA MT-09 RN43 (https://www.ctc-bikeparts.de/P…YAMAHA-MT-09-RN43-ab-2017).


    Scheinbar ist eine E-Nummer vorhanden, jedoch ist die Leuchte so rum eingebaut, dass diese Nummer nicht sichtbar ist... (https://vvcap.com/img/DoamdiDFf.png) Habe das ohne Reinzoomen vorher nicht gesehen auf dem Produktbild.


    Daher ist das Thema dann auch erledigt.

    Hallo zuammen,


    ich fahre seit heute eine neue MT 09 SP (werde zeitnah auch im Vorstellungsbereich einen Thread inklusive Fotos eröffnen). Ich habe die SP vom Händler bereits inklusive einiger Umbauten erworben, dabei war auch ein anderer Kennzeichenhalter samt Kennzeichenbeleuchtung. Nun war ich beim Händler natürlich zu aufgeregt um mir alles genau anzusehen, da ich erstmal einfach fahren wollte.


    Als ich von der ersten Tour (Tolles Bike! :dance: ) zurückgekommen bin, habe ich mir das Motorrad sowie die Anbauteile genauer angesehen und festgestellt, dass die Kennzeichenbeleuchtung (LED) keine E-Nummer aufweist und und frage mich nun, ob das so in Ordnung ist. Ich habe nun bereits einige Zeit diesbezüglich im Internet gegoogelt, habe aber keine detailierte (spezifische) Antwort auf diese Frage erhalten können und wollte daher nachfragen, ob eine E-Nummer für die Kennzeichenbeleuchtung bei Motorrädern vorgeschrieben ist? Falls hier jemand genau informiert ist, würde ich mich über eine Rückmeldung freuen.


    Ich habe selbst bereits in den relevanten Rechtsnormen nachgeschaut und konnte dazu folgendes finden:


    § 10 Abs. 6 Fahrzeug-Zulassungsverordnung: "[...] Hintere Kennzeichen müssen eine Beleuchtungseinrichtung haben, die den technischen Vorschriften der Richtlinie 76/760/EWG des Rates vom 27. Juli 1976 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über Beleuchtungseinrichtungen für das hintere Kennzeichen von Kraftfahrzeugen und Kraftfahrzeuganhängern (ABl. L 262 vom 27.9.1976, S. 85) oder der ECE-Regelung Nummer 4 über einheitliche Vorschriften für die Genehmigung der Beleuchtungseinrichtungen für das hintere Kennzeichenschild von Kraftfahrzeugen (mit Ausnahme von Krafträdern) und ihren Anhängern (VkBl. 2004 S. 613) in der jeweils geltenden Fassung entspricht und die das ganze Kennzeichen auf 20 m lesbar macht. Für Krafträder gilt die Richtlinie 97/24/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Juni 1997 über bestimmte Bauteile und Merkmale von zweirädrigen oder dreirädrigen Kraftfahrzeugen (ABl. L 226 vom 18.8.1997, S. 1) oder die ECE-Regelung Nr. 53 über einheitliche Bedingungen für die Genehmigung von Krafträdern hinsichtlich des Anbaus der Beleuchtungs- und Lichtsignaleinrichtungen (VkBl. 2005 S. 778) in der jeweils geltenden Fassung. Die Beleuchtungseinrichtung darf kein Licht unmittelbar nach hinten austreten lassen."


    Mein Verständnis wäre entsprechend, dass Kennzeichenbeleuchtungen für Motorräder grundsätzlich zunächst erstmal keine E-Nummer benötigen, da sie im ersten Satz eindeutig "ausgeklammert" sind. Nicht ganz klar ist mir der zweite Satz ("Für Krafträder gilt..."). Ich habe mir die dort erwähnten Regularien angesehen und konnte keinen Hinweiß darauf finden, dass eine E-Nummer notwendig wäre. In den genannten Regularien werden lediglich Anforderungen aufgezählt, die die Beleuchtung zu erfüllen hat. Ergibt sich daraus eine E-Nummer Plicht? Falls ja, würde ich gerne verstehen woraus genau sich diese ergibt, um den Händler damit faktenbasiert konfrontieren zu können.


    Wie oben schon erwähnt, würde es mich freuen, wenn jemand Licht ins Dunkle ( :icon-mrgreen: ) bringen könnte.


    Danke und viele Grüße


    Roman