Beiträge von Endress

    Bitte unterlasse solche Äusserungen, ich sei ein Lügner ! Wir haben hier unterschiedliche Auffassungen davon, wann ein Kaufvertrag bei ebay zustande kommt und ich darf meine Meinung so jederzeit stehen lassen ! Das hat mit einer Lüge nichts zu tun.


    Reiss dich bitte ein bisschen zusammen.


    Ausserdem hast du dir nichtmal die Mühe gemacht, meine Auffassung zu widerlegen. Wenn du dich in die Materie eingelesen hättest, könntest du mir zumindest einen Artikel unter die Nase reiben, der deine Auffassung unterstreicht.


    Ich aber eben genausoviele, die anderer Meinung sind. ;)


    Thema ist für mich, was dich angeht beendet.

    Sagt der Lehrling zum Meister: "Ne Meister, das Brett kann ich nicht zweimal durchschneiden ! Weil ich dann ja wieder zweimal ein Brett habe!"


    und weil der Meister grad gute Laune hatte, bekam der Stift ordentlich eine gescheuert und schnitt das Brett dann einmal in zwei Teile und die zwei Teile dann nochmal :P

    Ein Kaufvertrag ist eben noch nicht zustandegekommen ! Der kommt erst zum Ende der Auktion zustande.


    Es gibt auch schon ettliche Gerichtsurteile, nach denen ein Auto mit einem nicht unerheblichen Wert für 1.- € ersteigert wurde und die Auktion erfolgreich für ungültig erklärt wurde, eben weil niemand erwarten kann, ein Fahrzeug für mehrere tausend Euro für einen € erwerben zu können !


    Man muss sich auch son bisschen an die Wortbedeutung von "Schadenersatz" halten ! Da ist kein Schaden entstanden und dir ist damals auch kein Schaden entstanden. Wenn man sowas vor Gericht durchfechten muss ohne das einem irgendwas passiert ist.... armes Deutschland.


    Kein Wunder, dass solche sinnfreien Prozesse immer weiter zunehmen und jeder meint, wegen jeder Kleinigkeit einen Batzen Geld rausholen zu müssen.


    Im gleichen Atemzug könnte man die ganzen Abmahner auch als Helden feiern, denn wenn jemand sein Impressum nicht richtig auf der Webseite hinterlegt hat, dann ist das auch "nicht richtig", es entsteht aber niemandem ein Schaden und trotzdem kann der Abmahner richtig Geld verlangen, weil es sich um einen sog. "Wettbewerbsverstoss" handelt.


    Das Urteil gehört weiter geprüft, es ist NICHT richtig ! Mal abgesehen davon, dass es natürlich nicht gerecht ist, aber für Gerechtigkeit ist die Deutsche Justiz ja schon lange nicht mehr zuständig ;)

    Richtig, das war auch mein erster Gedanke : "Sieht aus wie ne Spielconsole aus den 80ern"


    Diese riesigen Blinkerleuchten sind auch zusehen, wenn das Visier komplett mit Schlamm bedeckt ist => Mission accomplished.


    Da hatte ich mir mehr erhofft, aber wat solls, ich bleib eh bei meiner ;)

    Gleich mal zum Einstieg ein Urteil vom BGH:


    http://www.zeit.de/digital/int…uto-verkauf-schadenersatz


    In der Kurzfassung:


    Ein Bieter hat 1 € für einen Passat geboten, der Anbieter die Auktion kurze Zeit später abgebrochen und das Fahrzeug für ca 4000.- € verkauft.


    Der Bieter hat jetzt einen Schadenersatz in Höhe des realen Fahrzeugwertes zugesprochen bekommen in Höhe von über 5000.- €.



    In meinen Augen ein absolut nicht nachvollziehbares Urteil, da höchstens der erzielte Preis abzüglich des einen Euros richtig gewesen wäre und selbst das halte ich für fragwürdig, da das Gebot von 1 € 100%ig weit überboten worden wäre. Das muss auch dem BGH klar sein...


    naja nur so als Information, also nach Gebotsabgabe nicht abbrechen und anderweitig veräussern.