Also ich würde sie jetzt nicht mehr anmelden. Das kostet doch bloss unnötig...
Beiträge von Endress
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In dieser Reihenfolge angeschafft:
Sturtzpads Rahmen und Achsen
GIVI Tankrucksack
Bike-Tower ( ! )
Wilbers Federbein
Kellermänner vorne
Rizoma "Fahrtrichtungsanzeiger"hinten
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Zitat von guennaboy
Mal angenommen ich schließe einen rechtskräftigen Kaufvertrag, wenn ich 1€ auf eine Sache biete. Auf welcher Grundlage hätte dann jemand das Recht mich zu überbieten? Damit würde ja mein rechtskräftiger Kaufvertrag nichtig.
Genau diese sehr fragwürdige Argumentationslinie kommt leider häufiger: Mit dem Gebot soll schon ein Kaufvertrag abgeschlossen worden sein ( ist natürlich Käse, weil der Verkäufer ja niemals bereit ist VOR dem regulären Ende der Auktion zu verkaufen ), mit dem nächsten Gebot wird dieser Kaufvertrag ungültig und der nächste tritt wirksam in Kraft ( noch mehr Käse auf einem Haufen ! Wie kann denn ein Gebot einen wirksamen Kaufvertrag ungültig werden lassen ? )
Alles in allem wird hier einfach ignoriert, dass die Auktion ein definiertes Ende hat, und erst dann wird der Kaufvertrag auch gültig.
Das ist leicht zu verstehen: Der Verkäufer erklärt sich bereit, den Gegenstand zu verkaufen bei Ablauf eines Zeitlimits !Genau dann ist der Kaufvertrag rechtswirksam zustandegekommen eher nicht. Deswegen hat der Gesetzgeber diesen Paragraphen auch Sonderschülersicher formuliert : "Übereinstimmende Willenserklärung !" heisst es da und wo ist die denn bitte, wenn jemand einen € zum Beginn der Auktion bietet ? Geeeenau : Nirgends => Kein Kaufvertrag zustandegekommen.
Das ebay das anders sehen möchte ist ja nun klar
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In den grossen GIVI passen exakt 5 Stangen Pall Mall Big Pack, meine Bayerwaldrunde führt mich regelmässig über die Tschechei, deshalb darf der Tankrucksack nicht fehlen
Manchmal passt auch noch ne Stange Marlboro Gold 100er rein aber
Auf Tagestouren ist immer Wasser und ne Kleinigkeit zu essen drinn, auf grosseren Touren kommt noch der Fotoknips dazu, achja Wischtücher und büschl Scheibenklar fürs Visier natürlich.
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Naja also wilbers.de aufrufen, dann shop und die MT09 auswählen, schon ist man hier :
http://www.wilbers-shop.de/ind…7c5653afceb590752518a6481
Auf das Federbein klicken und dem hakligen freundlichen sagen, welches du haben willst
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Nicht wirklich, aber ich fand die Vorstellung so albern, dass sie in Deutsche Rechtsvorschriften passen würde
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Genau da liegt das Problem. Während der eine die Gebotsabgabe schon als rechtsgültigen Kaufvertrag ansieht, steht der andere eher auf dem Standpunkt, dass der Kaufvertrag erst zum Ende der Auktion zustande gekommen ist. Was ich im übrigen auch immernoch so sehe !
Das ist auch ganz einfach zu verstehen: Die Gebotsabgabe allein KANN noch kein Kaufvertrag darstellen, da der Verkäufer ganz eindeutig eine zeitliche Begrenzung der Auktion vorgegeben hat und natürlich wird der Kaufvertrag erst dann auch gültig.
Aber whatever das Urteil ist und bleibt falsch, da gibt es nichts drann zu rütteln.
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Blinken darf es doch, man muss halt dazu noch seine normalen Blinker weiter benutzen
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Brauchst nicht mehr losfahren ! Ich hab eben angerufen und schonmal die Kohle überwiesen
Was ein geiles Auto ! Ich bin ja seltsamerweise nicht bereit, viel Geld in ein Auto zustecken, aber wenn dann wärs der !
Allerdings würd ich ein Cabrio jetzt nicht unbedingt noch vorm Winter kaufen