Aber das erklärt sich doch aus dem Satz, den ich eben nochmal zitiert habe.
Das bezieht sich nicht nur auf den Führerschein, sondern auch auf die in den Einzelstaaten geltenden Bestimmungen zu dem Führerschein und dazu gehört nunmal in Deutschland die Drosselung.
Es spielt also keine Rolle, was Österreich in den Bestimmungen zu einer Führerscheinklasse regelt, sondern es gelten die des Landes, in dem die Fahrerlaubnis erteilt wurde.
Ich glaub, das geht noch Seitenweise so weiter, aber ohne mich
Over and out