Man befreit sich nicht von Hersteller Vorgaben, man ist befreit.
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nicht so ganz.
Leider kommt es oft zu Missverständnissen, weil Reifenbindung mit Reifenfreigaben verwechselt wird.
Wenn im Schein also keine Reifenbindung eingetragen ist, kann man fahren was die Reifenhersteller so anbieten für die jeweilige Maschine, sprich Größe.
Noch zu den Freigaben der Reifenhersteller:
Es gab mal eine Zeit, ich erinnere mich noch genau, das war als die Tracer auf dem Markt kam.
Pirelli hatte damals den Angel GT nicht für die Yamaha Tracer freigegeben.
Grund: Hochgeschwindigkeitspendeln.
Dieses war auch explizit so auf deren Homepage, sprich bei den Reifenfreigaben.
Die Reifenhersteller-UND die Motorradhersteller waren sich uneins bei den Reifen, bzw. Haftungen in einem Schadensfall.
Keiner wollte die Verantwortung übernehmen, WENN mal was passiert.
(Thema: BRD- zum Teil kein Höchstgeschwindigkeitslimit auf BAB)
Worst Case: ich fahre ein kleines Kind tot was mir vors Bike gesprungen ist.
Die Eltern setzen alles daran, die Versicherung auszuquetschen.
Ein Gutachter wird beauftragt, der rausfindet, dass der Reifen keine Freigabe seitens des Herstellers hatte. Pustekuchen.
Aber es gibt seit letztes Jahr nun eines Änderung:
https://www.adac.de/-/media/pd…freigaben-motorraeder.pdf
Auf Motorrädern, für die keine Reifenbindung besteht, dürfen alle UNECE-geprüften Reifen
(mit e-Kennzeichnung) mit der vorgeschriebenen Dimension bzw. Spezifikationen gefahren werden.
Ab 2020 dürfen für Neureifen keine Freigabebescheinigungen mehr ausgestellt werden, sofern sie eine Änderung der Reifendimension (größer; kleiner) beinhalten.
Ab 2025 gilt dies auch für noch existierende Freigaben aus der vor 2020 liegenden Zeit.
http://www.verkehrsportal.de/b…ndex.php?showtopic=127125