Ich hatte für meine XSR versucht es "legal" zu regeln und bin gescheitert.
ch fahre zwar zu 100% solo, wollte aber aus Gründen des Wiederverkaufs das so nicht eintragen lassen,
wollte statt dessen wahlweise 1/2 Sitzplätze eingetragen bekommen.
Das scheiterte daran das dazu, laut TÜV, ein Sitzbankabdeckung erforderlich wäre, Taschen sind laut deren Aussage nicht ausreichend.
Gesagt getan, Sitzbankabdeckung von S2 montiert und zum Tüv. Nächste Frage wo ist denn das Materialgutachten.
Wieso ich eins benötigen würrde? Weil man sich mit dem Teil im Falle eines Unfalls verletzen könnte und das somit zu prüfen wäre.
Die Logik war mir nicht zwangsläufig, aber gut.
Gibt es beim französichen Hersteller S2 natüröich nicht, brauchen die da nicht, vive la france!
Ich sollte alternativ eine 2. Abdekung besorgen, man würde dann Material- und Splittertests machen.
Jep...
Also wollte ich clever sein und mir zum Eintragen eine "ooriginal Yamaha" Abdeckung leihen.
Überraschung, die hat weder eine ABE noch ein Gutachten noch nur eine Nummer.
Bei Yamaha nachgefragt, die sagen man braucht keines, zum Tüv, der sagt "doch".
Wer jetzt Recht hat ist mir ja prinipiell egal, aber nur eine von den Parteien kann eintragen...
Problem scheint zu sein, dass der TÜ hier, und ich habe mit 5 verschiedenen Stellen im Umkreis gesprochen, bei wahlweise einträgt, was bei 1 Platz und alternativ bei 2 Platz Betrieb vorhanden sein muss. Und dann wollen die eine Abdeckung oder eine kurze Sitzbank eintragen, mit Hersteller und natürlich Nummer. Wenn es irgendwo in NRW anders sein sollte, her damit 

Glaube das ich mit drohender Stillegung in der Eifel o.ä. keine Problem haben werde, da das Motorrad faktisch nur einen Sitzplatz hat.
Könnte eine Mängelkarte und rückbauen drohen.
Meine Überlegung bis dahin ist Prüfkosten mit Tests und Abbnahmekosten vs. Knöllchen wegen Schein vergessen...