Hier liegt noch eins von den Dingern rum, was ich nicht mehr brauche (danke Tempomat
Beiträge von GrauWolf
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Selbes Problem.
Lösung: KZH von ABM, Blinker "Shin Ho - Peak"
Blech hat: 220 x 200 (B x H), somit ist der vorgeschriebene Abstand schonmal eingehalten
(aber sauknapp am Blech)Ergebnis: Wenn Koffer dran, liegt die schräge Rückseite der Blinker genau auf und sie werden etwa einen halben
Zentimeter nach hinten gedrückt...
(Über den Abstrahlwinkel reden wir dann lieber nicht ....)
Bilder in der TG. Versuche nochmal bei Tageslicht welche zu machen... -
Netter Versuch ...
...und beim Nächsten stellen wir den korrekten Kontext auch wieder her, gell?
Ich nehme für mich gerne in Anspruch auch einmal komplett in´s Klo zu hauen, mit dem was ich glaube zu wissen.
So wie in diesem Thread. Ich war nach der TÜV-Aktion mit der MT07 fest davon überzeugt, dass der Prüfer schon zurecht so
aufgetreten ist und somit nur eine explizite Freigabe die erforderliche (Rechts-)Sicherheit gewährleistet.Ich nehme allerdings für mich genauso in Anspruch hier hin zu stehen und zu sagen: Aufgrund der vorgebrachten Argumente und Darstellungen muss ich meine Überzeugung auf den Prüfstand stellen. Aus diesem Grund: Kontakt zu Yamaha. Somit bestätigt was gesagt wurde. Ergo: meine Position war inkorrekt, was mich dazu bringt eine Neue einzunehmen.
Sollte dieser Positions-Wechsel die Ursache Deiner kleinen Spitze sein, bin ich etwas verwundert - war hier doch mehrfach die Rede davon, dass man nicht auf seiner Meinung beharren und missionieren soll, sondern offen bleibt.
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Zitat von Yasuka
Im "Motorrad" Nummer 18 vom 17.8.2018 sind die von der Zeitschrift herausgefahrenen Fahrwerks-Einstellungen für alle MT-09 veröffentlicht !
Basis ist ein 90 kg Fahrer !
Gruss Peter
Hab´ ich mir danach auch nochmal angeschaut - und liege mit "meiner" Einstellung sogar recht nahe dran...Zitat von HoraxHmm... da muss ich irgendwann auch nochmal ran. Bin etwas leichter als GrauWolf, vllt. kann ich mich trotzdem über die Werte herantasten.
Herantasten trifft´s - und nicht vergessen: Gesamtgewicht, also mit voller Montur auf die Waage...Zitat von HoraxIch vermute das Wichtigste bei der Verstellerei ist akribisch Buch zu führen [emoji848]
Ohhhjaaa.... -
Mir geht es wie "Der FU" - hab´mir jetzt auch überlegt nochmal was dazu zu schreiben.
ACHTUNG: Spoileralarm, der erste Teil wird definitiv offtopic und persönlich - weil´s mich tierisch geärgert hat.
Zitat von cornelDas zeigt wirklich, wessen Geistes Kind er ist.
Ich bin raus, dreht sich doch eh im Kreis
DU machst jemanden an - auf persönlicher Ebene ! - auf Basis von Bildern, von denen Du in keiner Weise abschätzen kannst, inwiefern sie eine Aussage zum Fahrstil treffen. Ok.
Dann bekommst Du eine Reaktion, die ich a) exakt genauso beantwortet hätteund b) ebenso humorvoll empfunden habe, wie das "Tom068" geschrieben hat. Auch Ok.
ABER: dann noch "Nachzutreten" (s.o.) statt einfach die Klappe zu halten - zumal zu diesem Zeitpunkt "Neo" bereits raus war...
->charakterlich ganz mieser Stil !Und das, nach dem hier, vom 20.08.2018:
Zitat von corneldito, kann ich zu 100% unterschreiben! Mein Account kann auch gelöscht werden.
Ok, jetzt zum sachlichen Teil:
Ich hatte ja geschrieben, dass beim letzten TÜV-Termin gleich als erstes eine Reifenfreigabe gefordert wurde. Das betraf die MT07 von meiner Besseren, die Road5 bekommen hatte.
Gestern abend in ihre Papiere geschaut: KEINE EintragungDavor hatte ich mit Michelin telefoniert, da mir auch die Diskussion hier zu denken gegeben hatte und ich - für mich - gerne einen klaren Status Quo wünsche (Tracer GT - derz. so gut wie keine Freigaben/Empfehlungen).
Aussage am Telefon: "Wenn nichts eingetragen ist, können Sie - nach meiner/unserer Rechtsauffassung - montieren was Sie wollen. Ein Tip: fragen Sie bei Yamaha nach."Darauf eMail an Yamaha:
ZitatAn: Ymg Info <info@yamaha-motor.de>
Betreff: Reifenfreigabe Tracer 900 GT / RN57
Sehr geehrte Damen und Herren,
Seit 07.2018 besitze ich das o.a. Modell per Erstzulassung.
Aus aktuellem Anlass (ca. 3.000km Fahrleistung) versuchte ich mich zu erkundigen,
welchen Reifen / welche Reifenmarke ich auf das Motorrad montieren lassen dürfe.
Offensichtlich ist das Thema widersprüchlich belegt, da zum einen die Aussage getätigt wurde:
„In Ihrem Brief und im Schein steht nur die Größe und Traglast - deshalb können Sie drauf machen
lassen, was Sie möchten - solange es diesen Werten entspricht“
Dagegen von einer Prüfstelle jedoch die Aussage:
„Nein, Sie brauchen immer eine Unbedenklichkeitsbescheinigung!“
konträr dazu steht.
Aus diesem Grund nun meine Frage an Yamaha Deutschland:
Welche Regelung ist zutreffend für mein Motorrad (Tracer 900 GT / RN57 / EZ: 07.2018) ?
Mit bestem Dank im voraus und freundlichem Gruß
Antwort kam schon heute morgen:ZitatVon: Ymg Info <info@yamaha-motor.de>
Betreff: WG: Reifenfreigabe Tracer 900 GT / RN57
Datum: 7. September 2018 um 08:23:03 MESZSehr geehrter Herr Xxxxx,
die Tracer 900/ GT, Typ RN57 hat innerhalb der Seriengrößen keine Reifenfabrikatsbindung. Sie können somit jeden Reifen in der richtigen Dimension und der die Mindestanforderungen an die Traglast und die Geschwindigkeitsangabe erfüllt, verwenden.
Wir empfehlen Ihnen aber die Reifen zu verwenden, die in Ihrer Bedienungsanleitung vorgegeben oder von den Reifenherstellern auf deren Internetseiten vorgeschlagen sind. Diese Reifen sind auf dem Fahrzeug ausgiebig getestet und die Hersteller übernehmen die Verantwortung für die Funktion.
Die Aussage, man braucht immer eine Unbedenklichkeitsbescheinigung, ist einfach falsch! Wenn ein Prüfer das behauptet, dann soll er Ihnen auch zeigen wo das geschrieben steht!
In der Hoffnung Ihnen weitergeholfen zu haben verbleiben wir.
Mit freundlichen Grüßen / Kind regardsi.A. Thorsten Reich
Technical Advisor
Sales Support GroupYAMAHA MOTOR DEUTSCHLAND GMBH
Hansemannstraße 12, 41468 Neuss
Postfach 21 06 53, 41432 Neuss
Germany
http://www.yamaha-motor.deFür mich heißt das: Montag oder Dienstag werde ich mit der ausgedruckten eMail beim TÜV aufschlagen und mir erklären/bestätigen lassen, warum bei der MT07 nachgefragt wurde, bzw. ich bei meiner Tracer nichts benötige.
Insofern: vielen Dank an "Hoinzi" für Deine Ausführungen - da ich mir den Road5 jetzt ohne Bedenken gönnen werde
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Zitat von bikerking
Kurz zum VARADERO-Beispiel: Ich stelle mir die Frage ob es da nicht der Tragfähigkeits-Index war der den Unfall verursachte? Was ich bei Profilablösung zumindest als naheliegend betrachten würde. Oder eine Materialfehler? Wie viele Andere VARADERO-Fahrer haben auch Profilablösung? Aber es ist zumindest ein Beispiel wie es zu Problemen kommen kann.
Interessant. Werd´ doch Gutachter/Sachverständiger. Wie im Zitat beschrieben, haben die Versicherer das von Fachleuten prüfen lassen - mit entsprechendem Ergebnis.
Und dann kommst Du mit Deiner Theorie...
ohne Worte...Zitat von bikerking
Frage:Gibt es da eine Quelle wo das schriftlich festgelegt wird? Wenn der mir wegen gesetzlich zulässiger Reifen die Plakette verweigert hat der sehr schnell den Anwalt am Hals. Nur weil lt. ADAC "Vernünftige Motorradfahrer" nur Reifen mit Freigabe verwenden ist das kein Gesetz. Der ADAC macht keine Gesetze. Der TÜV auch nicht.
Er darf mir gerne einen Eintrag als Hinweis machen ( Reifen ohne Freigabe, Halter auf die aktuelle Rechtslage hingewiesen ), aber wenn er die Plakette verweigert gibt es da sicher Rechtsmittel. Wobei die vermutlich auch nicht immer vergleichen ob der montierte Reifen für die Maschine freigegeben ist. Kann mich nicht erinnern da jemals darauf angesprochen worden zu sein.
Klugscheisser droht mit Anwalt!
Meine Lieblingsspezies...
Die Gesetzeslage ergibt sich a) aus der EU-Verordnung und b) aus dem Verkehrsblatt des BMVI.
Ich zitier mich mal selbst:Zitat von GrauWolf...In diesen Fällen findet sich zwar in der Zulassungsbescheinigung möglicherweise keine Reifenbindung. Viele Reifen- und Fahrzeughersteller empfehlen jedoch, nur solche Reifen aufzuziehen, die für das Motorradmodell positiv getestet und deshalb nachweislich geeignet sind. Dieser Hinweis ist – wenn nicht direkt in der Zulassungsbescheinigung verankert – häufig in den Betriebshandbüchern bzw. Fahrerhandbüchern verankert.
Konkret: solltest Du vielleicht mal einen Blick in Deine Betriebsanleitung (MT09/MT09A | 1RC-28199-GT | 2015) werfen (im Sinne von: RTFM!),
da steht auf Seite 6-17, Mittig unten:
Vorderreifen: Hersteller/Modell: BRIDGESTONE/S20R oder DUNLOP/D214F
Hinterreifen: Hersteller/Modell: BRIDGESTONE/S20R oder DUNLOP/D214DAS gilt als amtliche Empfehlung von Seiten Yamahas !
Und daran hält sich der TÜVer.Insofern: viel Spass dabei dem TÜVer mit Anwalt oder Rechtsmitteln zu drohen...
Der wird Dich anlächeln und sagen: "Sorry, für Dich habe ich heute leider keine Plakette..." -
Manchmal nervt´s...
Die Reifenbindung
– oder, wie finde ich den richtigen und zulässigen Reifen?
Die bislang in Deutschland fehlende Begrenzung der zulässigen Fahrgeschwindigkeiten auf BAB und Kraftfahrstraßen führten bei den Reifen- und Motorradherstellern dazu, sich auf die bei der Typenzulassung oder der Homologation des Motorrads aufgezogenen und positiv getesteten Reifenmodelle zu beschränken.
In diesen Fällen findet sich zwar in der Zulassungsbescheinigung möglicherweise keine Reifenbindung. Viele Reifen- und Fahrzeughersteller empfehlen jedoch, nur solche Reifen aufzuziehen, die für das Motorradmodell positiv getestet und deshalb nachweislich geeignet sind. Dieser Hinweis ist – wenn nicht direkt in der Zulassungsbescheinigung verankert – häufig in den Betriebshandbüchern bzw. Fahrerhandbüchern verankert.
Der Fahrzeughalter steht für die ordnungsgemäße Ausrüstung und den sicheren Betrieb seines Fahrzeugs und damit bei der richtigen und zulässigen Reifenwahl in der Verantwortung. Wer von den homologierten Reifenmodellen abweichen möchte, sollte dringend den Fachhandel konsultieren und die Eintragungen in der Zulassungsbescheinigung und im Betriebshandbuch prüfen.
(Quelle: Motorrad & Co – Reifen | kev-bw@gib-acht-im-verkehr.de | Stand: 04.08.2015)Auch Neo hat das (frisch) nochmal auf den Punkt gebracht: https://mt09.de/forum/viewtopic.php?f=15&t=11365#p187985
Fakt: OHNE Reifenbindung in den Papieren kann aufgezogen werden was will...
ABER: Wir sind hier in Deutschland - Sonderregelung wegen fehlender Geschwindigkeitsbegrenzung !!!
Bedeutet: WENN etwas passiert (Unfall, Personenschäden, Infrastrukturschaden) dann KANN es bei fehlender Freigabe dazu kommen, dass der HALTER versicherungsrechtlich zur Verantwortung gezogen wird, WEIL sowohl KBA als auch Reifen- und Motorradhersteller die Hände heben und sagen "WIR haben nie gesagt, dass DIESER Reifen auf DIESES Motorrad darf!"ERGO: Es geht um die HAFTUNG bei einem angenommenen Unfall.
Ist doch wohl logisch, dass sich jeder (und wirklich jeder) versucht aus dieser Verantwortung herauszuhalten...
Was daran letzlich nicht zu verstehen ist ? Keine Ahnung - evtl. die mentale Einstellung "Ich mach´ mir die Welt - wie sie mir gefällt!"
Wer also auf der sicheren Seite sein will: Nur Reifen mit Freigabe.
Für alle Anderen gilt: Mach doch (drauf) was Du willst.P.S.: der nächstgelegene TÜVer nimmt KEINE Maschinen ab, die OHNE Freigabe bei ihm aufschlagen... Verantwortung und so ...
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Zitat von jogyjogy
ihr werdet euch wundern wenn ihr mal einen aktuellen reifen drauf habt
Sorry - wie lange fährst Du Motorrad?
Ich schätze mal nicht länger als 5 - 7 Jahre.Wenn Du mal einen WIRKLICH schlechten Reifen erleben willst, such mal nach ´ner Gebrauchten aus den 90ern die noch eine Metzeler-Kombi „ME33/55“ drauf hat und fahr ´ne Runde.
Danach gibst Du dem Dunlop Küsschen.Ich hab´ die Pelle auch auf der GT drauf, begeistern tut er mich nicht - speziell wennˋs nass wird, aber ansonsten ist das Ding immer noch um Welten besser als der beste Chinakracher-Gummi.
Vom Verhalten auf jeden Fall dem Michelin Pilot Road 2 überlegen.Immer wieder erstaunlich, wie schnell die Ansprüche steigen und die negativen Erfahrungen an das neue Level angepasst werden...
(von einem, der auf ner 76‘er Kawa Z900 das fahren gelernt hat. Geiler Motor - 0 Fahrwerk - 0 Bremsen - und über die Holzreifen von damals sollte man noch nicht mal nachdenken
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Hatte heute mal mit ABM im Schwarzwald telefoniert.
Die bieten ebenfalls für die 2018er Tracer einen Kennzeichenhalter an.
Artikelnummern und tel. Auskunft sind deckungsgleich -> also wohl auch die Aufnahme/Befestigung am Rahmen.
Wird bei mir wohl der von ABM werden, der letzte Konkurrent der noch mit im Rennen war, war der von Protech....ABM: https://ab-m.de/de/motorradzub…ennzeichenhalter-motorrad
Protech: https://www.fechter.de/DE/comp…nzeichenhalter-Profiline/
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Mit der SuFu hätte der Thread eingespart werden können ...
Guckstu: https://mt09.de/forum/viewtopic.php?f=91&t=11069
Gräuliche Grüße