Zitat von bikerkingAlles anzeigenKurz zum VARADERO-Beispiel: Ich stelle mir die Frage ob es da nicht der Tragfähigkeits-Index war der den Unfall verursachte? Was ich bei Profilablösung zumindest als naheliegend betrachten würde. Oder eine Materialfehler? Wie viele Andere VARADERO-Fahrer haben auch Profilablösung? Aber es ist zumindest ein Beispiel wie es zu Problemen kommen kann.
Interessant. Werd´ doch Gutachter/Sachverständiger. Wie im Zitat beschrieben, haben die Versicherer das von Fachleuten prüfen lassen - mit entsprechendem Ergebnis.
Und dann kommst Du mit Deiner Theorie...
ohne Worte...
Zitat von bikerkingAlles anzeigen
Frage:
Gibt es da eine Quelle wo das schriftlich festgelegt wird? Wenn der mir wegen gesetzlich zulässiger Reifen die Plakette verweigert hat der sehr schnell den Anwalt am Hals. Nur weil lt. ADAC "Vernünftige Motorradfahrer" nur Reifen mit Freigabe verwenden ist das kein Gesetz. Der ADAC macht keine Gesetze. Der TÜV auch nicht.
Er darf mir gerne einen Eintrag als Hinweis machen ( Reifen ohne Freigabe, Halter auf die aktuelle Rechtslage hingewiesen ), aber wenn er die Plakette verweigert gibt es da sicher Rechtsmittel. Wobei die vermutlich auch nicht immer vergleichen ob der montierte Reifen für die Maschine freigegeben ist. Kann mich nicht erinnern da jemals darauf angesprochen worden zu sein.
Klugscheisser droht mit Anwalt!
Meine Lieblingsspezies...
Die Gesetzeslage ergibt sich a) aus der EU-Verordnung und b) aus dem Verkehrsblatt des BMVI.
Ich zitier mich mal selbst:
Zitat von GrauWolfAlles anzeigen...In diesen Fällen findet sich zwar in der Zulassungsbescheinigung möglicherweise keine Reifenbindung. Viele Reifen- und Fahrzeughersteller empfehlen jedoch, nur solche Reifen aufzuziehen, die für das Motorradmodell positiv getestet und deshalb nachweislich geeignet sind. Dieser Hinweis ist – wenn nicht direkt in der Zulassungsbescheinigung verankert – häufig in den Betriebshandbüchern bzw. Fahrerhandbüchern verankert.
Konkret: solltest Du vielleicht mal einen Blick in Deine Betriebsanleitung (MT09/MT09A | 1RC-28199-GT | 2015) werfen (im Sinne von: RTFM!),
da steht auf Seite 6-17, Mittig unten:
Vorderreifen: Hersteller/Modell: BRIDGESTONE/S20R oder DUNLOP/D214F
Hinterreifen: Hersteller/Modell: BRIDGESTONE/S20R oder DUNLOP/D214
DAS gilt als amtliche Empfehlung von Seiten Yamahas !
Und daran hält sich der TÜVer.
Insofern: viel Spass dabei dem TÜVer mit Anwalt oder Rechtsmitteln zu drohen...
Der wird Dich anlächeln und sagen: "Sorry, für Dich habe ich heute leider keine Plakette..."