Zitat von cracker62Alles anzeigenGrauWolf
Kannst Du vielleicht mal die original Scheibe dran halten und dann ein Bild machen ??
Da muss ich nochmal in den Keller , nach der Probefahrt hatte ich das Original sofort weggeräumt...
Zitat von cracker62Alles anzeigenGrauWolf
Kannst Du vielleicht mal die original Scheibe dran halten und dann ein Bild machen ??
Da muss ich nochmal in den Keller , nach der Probefahrt hatte ich das Original sofort weggeräumt...
Zitat von onbekendAlles anzeigenWerden Schrauben bei der Ermax Scheibe mitgeliefert?
Nein, im Set sind:
- Scheibe
- Kantenband (in schwarz *brrr* + Abschlußclips)
Die Scheibe lässt sich problemlos mit den originalen Schrauben befestigen.
Kreuzschlitzschraubendreher reicht. Bischen vorsicht, scheinen Kunststoffschrauben zu sein.
(Länge: fast 20 mm)
Zitat von HoinziAlles anzeigenDarf ich fragen, wie groß Du bist?
Flach: 1,78
mit Daytonas: knapp 1,80
Der markanteste Unterschied fiel mir sofort auf: direkte Strömung auf C3 Pro,
Luftstrom endet so ein bischen zwischen Brustkorb und Hals.
Scheibe in der untersten Position.
Evtl. unterlege ich die unteren beiden Schrauben nochmal um je 5mm, damit die
Abrisskante in jedem Fall unterhalb vom Helm endet.
Gestern ca. 140 km gefahren, sehr viel Landstrasse und am Ende ca. 20 km Autobahn bis 210.
Ich buddel das mal wieder hoch - aus gegebenem Anlass...
Also, kaufen geht hier: https://www.fechter.de/DE/complete/795/2018
da Fechter für die ABE´s zuständig ist. (auch die bei Polo/Louise erhältlichen laufen über Fechter)
Mich hat die Originalscheibe auch genervt, also dort angerufen und kleine Sonderbestellung gemacht,
da ich keine schwarzgetönte wollte. ABE inkl.
Fazit: sieht für mich nicht nur besser aus, sondern endlich Ruhe im/am Helm - auch bei 200 km/h erträglich...
So - finaler Beitrag (von meiner Seite).
Hatte ja auf Seite 8 *sic* geschrieben, dass ich mit dem eMail von Yamaha beim TÜV aufschlagen will.
Heute morgen erledigt.
Aussage TÜV:
"Auch bei uns haben Sie damit kein Problem, solange Ihre Reifen in Größe und Traglast- sowie Geschwindigkeitsindex den Papieren entsprechen.
Wir können auch jederzeit in unserer Datenbank nachschauen."
Auf die Frage, warum eine Freigabe beim tüven der MT07 im Juli verlangt wurde: (kurzes verlegenes Gucken):
"Hmm, da ist der Kollege wohl mit der gewohnten Routine vorgegangen."
Aha.
Weiter:
"Am besten weisen Sie bei einer Kontrolle oder der Hauptuntersuchung gleich darauf hin. Wenn Sie die eMail ausgedruckt dabei haben,
sollten keine Fragen mehr kommen."
So, jetzt nudel ich den Dunlop runter und dann kommt der MR5 drauf!
Hier liegt noch eins von den Dingern rum, was ich nicht mehr brauche (danke Tempomat
Selbes Problem.
Lösung: KZH von ABM, Blinker "Shin Ho - Peak"
Blech hat: 220 x 200 (B x H), somit ist der vorgeschriebene Abstand schonmal eingehalten
(aber sauknapp am Blech)
Ergebnis: Wenn Koffer dran, liegt die schräge Rückseite der Blinker genau auf und sie werden etwa einen halben
Zentimeter nach hinten gedrückt...
(Über den Abstrahlwinkel reden wir dann lieber nicht .... )
Bilder in der TG. Versuche nochmal bei Tageslicht welche zu machen...
Netter Versuch ...
...und beim Nächsten stellen wir den korrekten Kontext auch wieder her, gell?
Ich nehme für mich gerne in Anspruch auch einmal komplett in´s Klo zu hauen, mit dem was ich glaube zu wissen.
So wie in diesem Thread. Ich war nach der TÜV-Aktion mit der MT07 fest davon überzeugt, dass der Prüfer schon zurecht so
aufgetreten ist und somit nur eine explizite Freigabe die erforderliche (Rechts-)Sicherheit gewährleistet.
Ich nehme allerdings für mich genauso in Anspruch hier hin zu stehen und zu sagen: Aufgrund der vorgebrachten Argumente und Darstellungen muss ich meine Überzeugung auf den Prüfstand stellen. Aus diesem Grund: Kontakt zu Yamaha. Somit bestätigt was gesagt wurde. Ergo: meine Position war inkorrekt, was mich dazu bringt eine Neue einzunehmen.
Sollte dieser Positions-Wechsel die Ursache Deiner kleinen Spitze sein, bin ich etwas verwundert - war hier doch mehrfach die Rede davon, dass man nicht auf seiner Meinung beharren und missionieren soll, sondern offen bleibt.
Zitat von YasukaAlles anzeigenIm "Motorrad" Nummer 18 vom 17.8.2018 sind die von der Zeitschrift herausgefahrenen Fahrwerks-Einstellungen für alle MT-09 veröffentlicht !
Basis ist ein 90 kg Fahrer !
Gruss Peter
Hab´ ich mir danach auch nochmal angeschaut - und liege mit "meiner" Einstellung sogar recht nahe dran...
Zitat von HoraxAlles anzeigenHmm... da muss ich irgendwann auch nochmal ran. Bin etwas leichter als GrauWolf, vllt. kann ich mich trotzdem über die Werte herantasten.
Herantasten trifft´s - und nicht vergessen: Gesamtgewicht, also mit voller Montur auf die Waage...
Zitat von HoraxAlles anzeigenIch vermute das Wichtigste bei der Verstellerei ist akribisch Buch zu führen [emoji848]
Ohhhjaaa....
Mir geht es wie "Der FU" - hab´mir jetzt auch überlegt nochmal was dazu zu schreiben.
ACHTUNG: Spoileralarm, der erste Teil wird definitiv offtopic und persönlich - weil´s mich tierisch geärgert hat.
Zitat von cornelAlles anzeigenDas zeigt wirklich, wessen Geistes Kind er ist.
![]()
Ich bin raus, dreht sich doch eh im Kreis
DU machst jemanden an - auf persönlicher Ebene ! - auf Basis von Bildern, von denen Du in keiner Weise abschätzen kannst, inwiefern sie eine Aussage zum Fahrstil treffen. Ok.
Dann bekommst Du eine Reaktion, die ich a) exakt genauso beantwortet hätte und b) ebenso humorvoll empfunden habe, wie das "Tom068" geschrieben hat. Auch Ok.
ABER: dann noch "Nachzutreten" (s.o.) statt einfach die Klappe zu halten - zumal zu diesem Zeitpunkt "Neo" bereits raus war...
->charakterlich ganz mieser Stil !
Und das, nach dem hier, vom 20.08.2018:
Zitat von cornelAlles anzeigendito, kann ich zu 100% unterschreiben! Mein Account kann auch gelöscht werden.
Ok, jetzt zum sachlichen Teil:
Ich hatte ja geschrieben, dass beim letzten TÜV-Termin gleich als erstes eine Reifenfreigabe gefordert wurde. Das betraf die MT07 von meiner Besseren, die Road5 bekommen hatte.
Gestern abend in ihre Papiere geschaut: KEINE Eintragung
Davor hatte ich mit Michelin telefoniert, da mir auch die Diskussion hier zu denken gegeben hatte und ich - für mich - gerne einen klaren Status Quo wünsche (Tracer GT - derz. so gut wie keine Freigaben/Empfehlungen).
Aussage am Telefon: "Wenn nichts eingetragen ist, können Sie - nach meiner/unserer Rechtsauffassung - montieren was Sie wollen. Ein Tip: fragen Sie bei Yamaha nach."
Darauf eMail an Yamaha:
ZitatAlles anzeigenAn: Ymg Info <info@yamaha-motor.de>
Betreff: Reifenfreigabe Tracer 900 GT / RN57
Sehr geehrte Damen und Herren,
Seit 07.2018 besitze ich das o.a. Modell per Erstzulassung.
Aus aktuellem Anlass (ca. 3.000km Fahrleistung) versuchte ich mich zu erkundigen,
welchen Reifen / welche Reifenmarke ich auf das Motorrad montieren lassen dürfe.
Offensichtlich ist das Thema widersprüchlich belegt, da zum einen die Aussage getätigt wurde:
„In Ihrem Brief und im Schein steht nur die Größe und Traglast - deshalb können Sie drauf machen
lassen, was Sie möchten - solange es diesen Werten entspricht“
Dagegen von einer Prüfstelle jedoch die Aussage:
„Nein, Sie brauchen immer eine Unbedenklichkeitsbescheinigung!“
konträr dazu steht.
Aus diesem Grund nun meine Frage an Yamaha Deutschland:
Welche Regelung ist zutreffend für mein Motorrad (Tracer 900 GT / RN57 / EZ: 07.2018) ?
Mit bestem Dank im voraus und freundlichem Gruß
Antwort kam schon heute morgen:
ZitatAlles anzeigenVon: Ymg Info <info@yamaha-motor.de>
Betreff: WG: Reifenfreigabe Tracer 900 GT / RN57
Datum: 7. September 2018 um 08:23:03 MESZ
Sehr geehrter Herr Xxxxx,
die Tracer 900/ GT, Typ RN57 hat innerhalb der Seriengrößen keine Reifenfabrikatsbindung. Sie können somit jeden Reifen in der richtigen Dimension und der die Mindestanforderungen an die Traglast und die Geschwindigkeitsangabe erfüllt, verwenden.
Wir empfehlen Ihnen aber die Reifen zu verwenden, die in Ihrer Bedienungsanleitung vorgegeben oder von den Reifenherstellern auf deren Internetseiten vorgeschlagen sind. Diese Reifen sind auf dem Fahrzeug ausgiebig getestet und die Hersteller übernehmen die Verantwortung für die Funktion.
Die Aussage, man braucht immer eine Unbedenklichkeitsbescheinigung, ist einfach falsch! Wenn ein Prüfer das behauptet, dann soll er Ihnen auch zeigen wo das geschrieben steht!
In der Hoffnung Ihnen weitergeholfen zu haben verbleiben wir.
Mit freundlichen Grüßen / Kind regards
i.A. Thorsten Reich
Technical Advisor
Sales Support Group
YAMAHA MOTOR DEUTSCHLAND GMBH
Hansemannstraße 12, 41468 Neuss
Postfach 21 06 53, 41432 Neuss
Germany
http://www.yamaha-motor.de
Für mich heißt das: Montag oder Dienstag werde ich mit der ausgedruckten eMail beim TÜV aufschlagen und mir erklären/bestätigen lassen, warum bei der MT07 nachgefragt wurde, bzw. ich bei meiner Tracer nichts benötige.
Insofern: vielen Dank an "Hoinzi" für Deine Ausführungen - da ich mir den Road5 jetzt ohne Bedenken gönnen werde