Beiträge von GrauWolf

    Selbes Problem.


    Lösung: KZH von ABM, Blinker "Shin Ho - Peak"
    Blech hat: 220 x 200 (B x H), somit ist der vorgeschriebene Abstand schonmal eingehalten
    (aber sauknapp am Blech)


    Ergebnis: Wenn Koffer dran, liegt die schräge Rückseite der Blinker genau auf und sie werden etwa einen halben
    Zentimeter nach hinten gedrückt... :eusa-whistle:
    (Über den Abstrahlwinkel reden wir dann lieber nicht .... :eusa-think: )
    Bilder in der TG. Versuche nochmal bei Tageslicht welche zu machen...

    Wolle1050:


    Netter Versuch ... :laughing-rolling: :laughing-rolling: :laughing-rolling:


    ...und beim Nächsten stellen wir den korrekten Kontext auch wieder her, gell?


    Ich nehme für mich gerne in Anspruch auch einmal komplett in´s Klo zu hauen, mit dem was ich glaube zu wissen.
    So wie in diesem Thread. Ich war nach der TÜV-Aktion mit der MT07 fest davon überzeugt, dass der Prüfer schon zurecht so
    aufgetreten ist und somit nur eine explizite Freigabe die erforderliche (Rechts-)Sicherheit gewährleistet.


    Ich nehme allerdings für mich genauso in Anspruch hier hin zu stehen und zu sagen: Aufgrund der vorgebrachten Argumente und Darstellungen muss ich meine Überzeugung auf den Prüfstand stellen. Aus diesem Grund: Kontakt zu Yamaha. Somit bestätigt was gesagt wurde. Ergo: meine Position war inkorrekt, was mich dazu bringt eine Neue einzunehmen.


    Sollte dieser Positions-Wechsel die Ursache Deiner kleinen Spitze sein, bin ich etwas verwundert - war hier doch mehrfach die Rede davon, dass man nicht auf seiner Meinung beharren und missionieren soll, sondern offen bleibt. :eusa-whistle:


    Hab´ ich mir danach auch nochmal angeschaut - und liege mit "meiner" Einstellung sogar recht nahe dran... ;)



    Herantasten trifft´s - und nicht vergessen: Gesamtgewicht, also mit voller Montur auf die Waage... :lol:


    Ohhhjaaa.... :eusa-whistle:

    Mir geht es wie "Der FU" - hab´mir jetzt auch überlegt nochmal was dazu zu schreiben.


    ACHTUNG: Spoileralarm, der erste Teil wird definitiv offtopic und persönlich - weil´s mich tierisch geärgert hat.


    DU machst jemanden an - auf persönlicher Ebene ! - auf Basis von Bildern, von denen Du in keiner Weise abschätzen kannst, inwiefern sie eine Aussage zum Fahrstil treffen. Ok.
    Dann bekommst Du eine Reaktion, die ich a) exakt genauso beantwortet hätte :twisted: und b) ebenso humorvoll empfunden habe, wie das "Tom068" geschrieben hat. Auch Ok.
    ABER: dann noch "Nachzutreten" (s.o.) statt einfach die Klappe zu halten - zumal zu diesem Zeitpunkt "Neo" bereits raus war...
    ->charakterlich ganz mieser Stil !


    Und das, nach dem hier, vom 20.08.2018:



    Ok, jetzt zum sachlichen Teil:


    Ich hatte ja geschrieben, dass beim letzten TÜV-Termin gleich als erstes eine Reifenfreigabe gefordert wurde. Das betraf die MT07 von meiner Besseren, die Road5 bekommen hatte.
    Gestern abend in ihre Papiere geschaut: KEINE Eintragung :eusa-think:


    Davor hatte ich mit Michelin telefoniert, da mir auch die Diskussion hier zu denken gegeben hatte und ich - für mich - gerne einen klaren Status Quo wünsche (Tracer GT - derz. so gut wie keine Freigaben/Empfehlungen).
    Aussage am Telefon: "Wenn nichts eingetragen ist, können Sie - nach meiner/unserer Rechtsauffassung - montieren was Sie wollen. Ein Tip: fragen Sie bei Yamaha nach."


    Darauf eMail an Yamaha:


    Antwort kam schon heute morgen:


    Für mich heißt das: Montag oder Dienstag werde ich mit der ausgedruckten eMail beim TÜV aufschlagen und mir erklären/bestätigen lassen, warum bei der MT07 nachgefragt wurde, bzw. ich bei meiner Tracer nichts benötige.


    Insofern: vielen Dank an "Hoinzi" für Deine Ausführungen - da ich mir den Road5 jetzt ohne Bedenken gönnen werde 8-) :lol:


    Interessant. Werd´ doch Gutachter/Sachverständiger. Wie im Zitat beschrieben, haben die Versicherer das von Fachleuten prüfen lassen - mit entsprechendem Ergebnis.
    Und dann kommst Du mit Deiner Theorie...
    ohne Worte...


    Klugscheisser droht mit Anwalt!
    Meine Lieblingsspezies...
    Die Gesetzeslage ergibt sich a) aus der EU-Verordnung und b) aus dem Verkehrsblatt des BMVI.
    Ich zitier mich mal selbst:


    Konkret: solltest Du vielleicht mal einen Blick in Deine Betriebsanleitung (MT09/MT09A | 1RC-28199-GT | 2015) werfen (im Sinne von: RTFM!),
    da steht auf Seite 6-17, Mittig unten:
    Vorderreifen: Hersteller/Modell: BRIDGESTONE/S20R oder DUNLOP/D214F
    Hinterreifen: Hersteller/Modell: BRIDGESTONE/S20R oder DUNLOP/D214


    DAS gilt als amtliche Empfehlung von Seiten Yamahas !
    Und daran hält sich der TÜVer.


    Insofern: viel Spass dabei dem TÜVer mit Anwalt oder Rechtsmitteln zu drohen...
    Der wird Dich anlächeln und sagen: "Sorry, für Dich habe ich heute leider keine Plakette..."

    Manchmal nervt´s... :doh:


    Die Reifenbindung
    – oder, wie finde ich den richtigen und zulässigen Reifen?
    Die bislang in Deutschland fehlende Begrenzung der zulässigen Fahrgeschwindigkeiten auf BAB und Kraftfahrstraßen führten bei den Reifen- und Motorradherstellern dazu, sich auf die bei der Typenzulassung oder der Homologation des Motorrads aufgezogenen und positiv getesteten Reifenmodelle zu beschränken.
    In diesen Fällen findet sich zwar in der Zulassungsbescheinigung möglicherweise keine Reifenbindung. Viele Reifen- und Fahrzeughersteller empfehlen jedoch, nur solche Reifen aufzuziehen, die für das Motorradmodell positiv getestet und deshalb nachweislich geeignet sind. Dieser Hinweis ist – wenn nicht direkt in der Zulassungsbescheinigung verankert – häufig in den Betriebshandbüchern bzw. Fahrerhandbüchern verankert.
    Der Fahrzeughalter steht für die ordnungsgemäße Ausrüstung und den sicheren Betrieb seines Fahrzeugs und damit bei der richtigen und zulässigen Reifenwahl in der Verantwortung. Wer von den homologierten Reifenmodellen abweichen möchte, sollte dringend den Fachhandel konsultieren und die Eintragungen in der Zulassungsbescheinigung und im Betriebshandbuch prüfen.

    (Quelle: Motorrad & Co – Reifen | kev-bw@gib-acht-im-verkehr.de | Stand: 04.08.2015)


    Auch Neo hat das (frisch) nochmal auf den Punkt gebracht: https://mt09.de/forum/viewtopic.php?f=15&t=11365#p187985


    Fakt: OHNE Reifenbindung in den Papieren kann aufgezogen werden was will...


    ABER: Wir sind hier in Deutschland - Sonderregelung wegen fehlender Geschwindigkeitsbegrenzung !!!
    Bedeutet: WENN etwas passiert (Unfall, Personenschäden, Infrastrukturschaden) dann KANN es bei fehlender Freigabe dazu kommen, dass der HALTER versicherungsrechtlich zur Verantwortung gezogen wird, WEIL sowohl KBA als auch Reifen- und Motorradhersteller die Hände heben und sagen "WIR haben nie gesagt, dass DIESER Reifen auf DIESES Motorrad darf!"


    ERGO: Es geht um die HAFTUNG bei einem angenommenen Unfall.


    Ist doch wohl logisch, dass sich jeder (und wirklich jeder) versucht aus dieser Verantwortung herauszuhalten...


    Was daran letzlich nicht zu verstehen ist ? Keine Ahnung - evtl. die mentale Einstellung "Ich mach´ mir die Welt - wie sie mir gefällt!"


    Wer also auf der sicheren Seite sein will: Nur Reifen mit Freigabe.
    Für alle Anderen gilt: Mach doch (drauf) was Du willst.


    P.S.: der nächstgelegene TÜVer nimmt KEINE Maschinen ab, die OHNE Freigabe bei ihm aufschlagen... Verantwortung und so ...


    Sorry - wie lange fährst Du Motorrad?
    Ich schätze mal nicht länger als 5 - 7 Jahre.


    Wenn Du mal einen WIRKLICH schlechten Reifen erleben willst, such mal nach ´ner Gebrauchten aus den 90ern die noch eine Metzeler-Kombi „ME33/55“ drauf hat und fahr ´ne Runde.
    Danach gibst Du dem Dunlop Küsschen.


    Ich hab´ die Pelle auch auf der GT drauf, begeistern tut er mich nicht - speziell wennˋs nass wird, aber ansonsten ist das Ding immer noch um Welten besser als der beste Chinakracher-Gummi.
    Vom Verhalten auf jeden Fall dem Michelin Pilot Road 2 überlegen.


    Immer wieder erstaunlich, wie schnell die Ansprüche steigen und die negativen Erfahrungen an das neue Level angepasst werden...


    (von einem, der auf ner 76‘er Kawa Z900 das fahren gelernt hat. Geiler Motor - 0 Fahrwerk - 0 Bremsen - und über die Holzreifen von damals sollte man noch nicht mal nachdenken :doh: )

    Hatte heute mal mit ABM im Schwarzwald telefoniert.
    Die bieten ebenfalls für die 2018er Tracer einen Kennzeichenhalter an.
    Artikelnummern und tel. Auskunft sind deckungsgleich -> also wohl auch die Aufnahme/Befestigung am Rahmen.
    Wird bei mir wohl der von ABM werden, der letzte Konkurrent der noch mit im Rennen war, war der von Protech....


    ABM: https://ab-m.de/de/motorradzub…ennzeichenhalter-motorrad


    Protech: https://www.fechter.de/DE/comp…nzeichenhalter-Profiline/


    Ich habe jetzt 3x (dreimal!) den Beitrag von Wolfgang MS studiert und frage mich, auf was sich die Anmerkung oben beziehen soll?
    Einzige für mich schlüssige Lösung: es bezieht sich auf den letzten Satz im Post
    „Jeder hat das Recht dumm zu sein....“


    Sollte DAS der Fall sein, frage ich mich, ob Du an Deiner Foren-Kompetenz arbeiten solltest,
    da es sich um die FEST EINGETRAGENE SIGNATUR handelt.


    Andererseits lässt das tief blicken, wenn man sich durch so etwas sofort auf den Schlips getreten fühlt.
    Ansonsten unterschreibe ich das, was Bigfoot schon geschrieben hat.


    Böse gemeint? Nein, aber wer sich mit dem ersten Post darüber beschwert, keine Umfrage erstellen zu können, hat offensichtlich noch nicht einmal die Forenregeln gelesen.
    Harte Kritik?
    Ja.


    Gräuliche Grüße