Mir geht es wie "Der FU" - hab´mir jetzt auch überlegt nochmal was dazu zu schreiben.
ACHTUNG: Spoileralarm, der erste Teil wird definitiv offtopic und persönlich - weil´s mich tierisch geärgert hat.
Zitat von cornel
Das zeigt wirklich, wessen Geistes Kind er ist.
Ich bin raus, dreht sich doch eh im Kreis
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DU machst jemanden an - auf persönlicher Ebene ! - auf Basis von Bildern, von denen Du in keiner Weise abschätzen kannst, inwiefern sie eine Aussage zum Fahrstil treffen. Ok.
Dann bekommst Du eine Reaktion, die ich a) exakt genauso beantwortet hätte und b) ebenso humorvoll empfunden habe, wie das "Tom068" geschrieben hat. Auch Ok.
ABER: dann noch "Nachzutreten" (s.o.) statt einfach die Klappe zu halten - zumal zu diesem Zeitpunkt "Neo" bereits raus war...
->charakterlich ganz mieser Stil !
Und das, nach dem hier, vom 20.08.2018:
Zitat von cornel
dito, kann ich zu 100% unterschreiben! Mein Account kann auch gelöscht werden.
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Ok, jetzt zum sachlichen Teil:
Ich hatte ja geschrieben, dass beim letzten TÜV-Termin gleich als erstes eine Reifenfreigabe gefordert wurde. Das betraf die MT07 von meiner Besseren, die Road5 bekommen hatte.
Gestern abend in ihre Papiere geschaut: KEINE Eintragung
Davor hatte ich mit Michelin telefoniert, da mir auch die Diskussion hier zu denken gegeben hatte und ich - für mich - gerne einen klaren Status Quo wünsche (Tracer GT - derz. so gut wie keine Freigaben/Empfehlungen).
Aussage am Telefon: "Wenn nichts eingetragen ist, können Sie - nach meiner/unserer Rechtsauffassung - montieren was Sie wollen. Ein Tip: fragen Sie bei Yamaha nach."
Darauf eMail an Yamaha:
Zitat
An: Ymg Info <info@yamaha-motor.de>
Betreff: Reifenfreigabe Tracer 900 GT / RN57
Sehr geehrte Damen und Herren,
Seit 07.2018 besitze ich das o.a. Modell per Erstzulassung.
Aus aktuellem Anlass (ca. 3.000km Fahrleistung) versuchte ich mich zu erkundigen,
welchen Reifen / welche Reifenmarke ich auf das Motorrad montieren lassen dürfe.
Offensichtlich ist das Thema widersprüchlich belegt, da zum einen die Aussage getätigt wurde:
„In Ihrem Brief und im Schein steht nur die Größe und Traglast - deshalb können Sie drauf machen
lassen, was Sie möchten - solange es diesen Werten entspricht“
Dagegen von einer Prüfstelle jedoch die Aussage:
„Nein, Sie brauchen immer eine Unbedenklichkeitsbescheinigung!“
konträr dazu steht.
Aus diesem Grund nun meine Frage an Yamaha Deutschland:
Welche Regelung ist zutreffend für mein Motorrad (Tracer 900 GT / RN57 / EZ: 07.2018) ?
Mit bestem Dank im voraus und freundlichem Gruß
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Antwort kam schon heute morgen:
Zitat
Von: Ymg Info <info@yamaha-motor.de>
Betreff: WG: Reifenfreigabe Tracer 900 GT / RN57
Datum: 7. September 2018 um 08:23:03 MESZ
Sehr geehrter Herr Xxxxx,
die Tracer 900/ GT, Typ RN57 hat innerhalb der Seriengrößen keine Reifenfabrikatsbindung. Sie können somit jeden Reifen in der richtigen Dimension und der die Mindestanforderungen an die Traglast und die Geschwindigkeitsangabe erfüllt, verwenden.
Wir empfehlen Ihnen aber die Reifen zu verwenden, die in Ihrer Bedienungsanleitung vorgegeben oder von den Reifenherstellern auf deren Internetseiten vorgeschlagen sind. Diese Reifen sind auf dem Fahrzeug ausgiebig getestet und die Hersteller übernehmen die Verantwortung für die Funktion.
Die Aussage, man braucht immer eine Unbedenklichkeitsbescheinigung, ist einfach falsch! Wenn ein Prüfer das behauptet, dann soll er Ihnen auch zeigen wo das geschrieben steht!
In der Hoffnung Ihnen weitergeholfen zu haben verbleiben wir.
Mit freundlichen Grüßen / Kind regards
i.A. Thorsten Reich
Technical Advisor
Sales Support Group
YAMAHA MOTOR DEUTSCHLAND GMBH
Hansemannstraße 12, 41468 Neuss
Postfach 21 06 53, 41432 Neuss
Germany
http://www.yamaha-motor.de
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Für mich heißt das: Montag oder Dienstag werde ich mit der ausgedruckten eMail beim TÜV aufschlagen und mir erklären/bestätigen lassen, warum bei der MT07 nachgefragt wurde, bzw. ich bei meiner Tracer nichts benötige.
Insofern: vielen Dank an "Hoinzi" für Deine Ausführungen - da ich mir den Road5 jetzt ohne Bedenken gönnen werde