Beiträge von GrauWolf

    Wie ich geschrieben habe: Integralhelm geht komplett rein.


    Zu den Haltern: siehe die beiden Beiträge der Kollegen über mir.


    Eins noch: die Koffer (FJR) solltest Du Dir natürlich auch noch holen.... :zwinker:


    Hatte meine über eBay, eBay-Kleinanzeigen und über willhaben.at per Suchagent gesetzt.

    Gefunden und gekauft dann bei willhaben.


    Sieht dann ungefähr so aus:

    Guckst Du hier: „Kofferhalterung für Tracer - Post #4“


    Und ja: ich habe meine „Schminkköfferchen“ auch gegen die FJR-Koffer getauscht,

    zum einen weil: mehr Platz - zum anderen, weil da jeweils ein Integralhelm reingeht...

    ;):handgestures-thumbupright:

    Verkaufe hier meine orignalen YAMAHA-Seitenkoffer einer FJR1300 von 2004 in "Bluish Silver" -

    habe sie auf meiner Tracer 900 GT gefahren.


    Preisvorstellung für Foristen: 500,00 €


    Die Koffer haben leichte Nutzungsspuren/Kratzer im Lack.

    Mit Lackstift und Politur ausbesserbar - ich war nur zu faul, da bei der nächsten Tour wieder irgendjemand oder ich selbst da entlang schraddle... ;))


    Die Koffer haben jeweils 30 Liter Volumen.


    Ich baue die beiden Schlösser aus und gebe sie mit, damit kann der neue Besitzer sie umcodieren. Dazu gibt es noch ein drittes Schloss mit zwei Schlüsseln (quasi als Vorlage zum codieren).


    Auf Wunsch hätte ich noch zwei Innentaschen für die Koffer - bitte bei Bedarf kurz anfragen.


    Am liebsten wäre mir Abholung, da der Versand ansonsten mit zwei Paketen gemacht werden muss. Ich würde HERMES nehmen, dann kostet der komplette Versand zwischen 35 und 40 Euro.


    Siehe auch: eBay-Kleinanzeigen

    Keine Ahnung wo Du Deine „Mechanikerkenntnisse“ her hast (Wikipedia !?!)...

    Aber mal grundsätzlich: „Eine Kette ist immer nur so stark, wie ihr schwächstes Glied“

    Eventuell schon mal gehört?


    Soll heißen: die Annahme, das Kettenblatt könne „eiern“ - bei einer FESTEN Verschraubung mit der Felge - mit gleichzeitiger Annahme, dass das Ritzel - ebenfalls fest verschraubt - statisch sei,

    bedingt also, dass die dritte Komponente (Kette) ebenfalls eine absolut statische Einheit sei.

    Nach Deiner Lesart! :doh:


    Wahlweise ist das:

    - eine Aussage basierend auf Unkenntnis

    - die mangelnde Fähigkeit den (evtl. korrekt gemeinten) Sachverhalt plausibel darzustellen.


    Für mich klingt das nach der ersten Variante.

    Fehlt nur noch der Verweis auf eine Siemens-Luftschraube... :lachen:

    Die Vorschrift seitlicher Reflektoren ist streng genommen nicht Teil der EURO 4, sondern einer separaten Regelung der UNECE. Demnach sind die seitlichen Reflektoren eine Voraussetzung dafür, dass das Fahrzeug auf Antrag des Hersteller genehmigt werden kann. Nur mit diesen seitlichen Reflektoren entspricht damit das Fahrzeug einem genehmigten Typ.

    An diesen Begriff des "genehmigten Typs" knüpft die Fahrzeug-Zulassungsverordnung an. Nach § 3 (1) der FZV können nur solche Fahrzeuge zugelassen werden, welche einem genehmigten Typen entsprechen (oder eine Einzelgenehmigung erhalten haben).

    ...

    Aber auch beim Abbau der seitlichen Rückstrahler dürfte die Betriebserlaubnis erlöschen. Hierfür dürfte die Behörde zwei Gründe anführen, nämlich zum einen den § 19 Abs. 2 StZVO, wonach die Betriebserlaubnis dann erlischt, wenn eine Veränderung an dem Fahrzeug eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer erwarten lässt, und zum anderen die Nichterfüllung der ursprünglichen Zulassungsvoraussetzung, dass die Maschine einem genehmigten Typen entspricht. Dies tut sie ja nach Abbau der verpflichtenden Reflektoren nicht mehr.“


    kwt

    Hat damit nichts zu tun.

    Du musst bitte den Kasten davor/darüber berücksichtigen!


    „Reifenbindung“ vorhanden durch konkrete Angaben oder Verweis auf Betriebserlaubnis.


    Heißt in dem Fall: hat z.B. Yamaha in die Papiere eingetragen: „Nur mit Dunlop D222“

    sind ALLE anderen Fabrikate eintragungspflichtig - trotz ggf. korrekter Werte.