Es geht auch nicht darum ob es eine Freigabe gibt oder nicht.
Es geht darum das Conti sagt das der Reifen nicht geht.
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Zunächst (um mal bei kleinlicher Auslegung zu bleiben): Diese Aussage bezog/bezieht sich auf die damals getestete Kombination:
Tracer RN29/RN43 mit CRA3 !
Speziell auf die RN57 bezogen trifft diese also schonmal gar nicht mehr zu, da das Modell eine andere Fahrwerksgeometrie hat.
Ergo: kein Test -> keine Aussage -> kein Verbot !
Zum Generellen: hier sei mal die aktuelle MOTORRAD-Ausgabe 18/2020 jedem als Lesestoff zu empfehlen, da hier in einem 6-seitigen Artikel auf die gesamte geänderte Reifenthematik eingegangen wird.
Kurzfazit: Alles, was bis 31.12.2019 gültig war ist hinfällig.
Zitat Achim Penisch / bei Michelin zuständig für Produkttechnik Motorradreifen:
"Man muss in Zukunft unterscheiden zwischen einer Serviceinformation und einer Herstellerbescheinigung:
Eine Serviceinformation gibt es für Bereifungen in den originalen Reifengrößen bei Motorrädern mit EU-Typgenehmigung.
Hier lohnt sich ein Blick in die EU-Übereinstimmungsbescheinigung (das sogenannte CoC-Papier, liegt der Zulassungsbescheinigung Teil II bei), die mehrere homologierte Reifengrößen enthalten kann. Der TÜV stellt dieses Dokument nicht zur Verfügung.
Eine Herstellerbescheinigung wird vom Reifenhersteller ausgestellt für Bereifungen mit abweichender Reifengröße oder abweichender Reifenbauart beziehungsweise für alle Bereifungen für Motorräder mit ABE oder Einzelbetriebserlaubnis."
Heißt also: selbst WENN Conti seinerzeit die Aussage getätigt hat, dass es keine Freigabe für den CRA3 auf der Tracer gibt,
ist diese durch die Neuregelung hinfällig und somit aufgehoben.
AUSSER: Conti erklärt in irgendeiner schnell und einfach zugänglichen Information, dass - und vor allem welche - Bedenken gegen eine Verwendung existieren.
Ergänzend: (MOTORRAD 18/20202; Seite 52)
"Ein vom Hersteller freigegebener Reifen, der in der letzten Dezemberwoche 2019 hergestellt wurde, hat noch offiziellen Segen.
Das topfgleiche Pendant, das seit der ersten Januarwoche 2020 aus dem Backofen kommt, ist dagegen illegal ohne Eintrag in die Fahrzeugpapiere."
Das hieße im Umkehrschluss: wenn sich jemand noch einen 2019er CRA3 auf die Tracer RN29/RN43 schnallt, würde er/sie/es ggfs. einen explizit NICHT freigegebenen Reifen fahren
- ist es ein 2020er: völlig wurscht!